Als Anwalt sich der ADR anzunehmen ist allerdings auch ein sehr kompliziertes bzw. umfangreiches Themenfeld. Nach 15 Jahren IHK-geprüfter Gefahrgutbeauftragter habe ich dieses Kapitel für mich letztes Jahr abgeschlossen und keine erneute Prüfung abgelegt. Es ist einfach zu viel geworden für den kleinen Kopf
Ich darf Ihnen auch gleich mal verraten, was mich am meisten gestört hat : Als IHK-gprüfter Gefahrgutbeauftragter legt man eine sehr umfangreiche Prüfung ab, welche weit über die Qualifikation eines normalen Fahrers hinausgeht. Dennoch mußte ich alle 5 Jahre meinen ADR-Schein verlängern, damit ich auch weiterhin Gefahrgüter befördern darf. Da fragt man sich doch wirklich, was dieser Unsinn soll. Hat mich alle 5 Jahre ca. 1500 Euro zusammen gekostet. Wenn ich nicht die Klasse 1 im Bestandsschutz hätte, nochmal 200-300 obendrauf.
Ich hatte das schon einmal in einem anderen thread geschrieben : Ich hatte mal diverse Sendungen Batterien gefüllt mit Säure für Norwegen/Schweden/Finnland. Diese Batterien unterlagen der ADR. Allerdings gab/gibt es eine Ausnahmeregelung (Sondervorschrift 598 ), das der Fahrer weder Schein noch Ausrüstung braucht, wenn die Batterien gegen umkippen, verrutschen und herunterfallen gesichert sind, also gebändert, die Pole bedeckt und mit Schrumpffolie eingeschweißt. Dann kommt man mit der Sendung zur Fähre und plötzlich wird die Sendung wieder zum Gefahrgut nach IMDG / IMO mit allen Beauflagungen

Aber auch nur, wenn man die falsche Fähre nimmt. Fährt diese nach dem memorandum of understanding sind wieder die ADR anwendbar mitsamt ihrer Ausnahmegenehmigungen und man kann die Tafeln wieder zumachen.
Und nun erkläre man dem Fahrer, das es Gefahrgut ist, aber eigentlich doch wieder nicht. Und sobald er an eine größere Pfütze kommt, ist es wieder Gefahrgut, vielleicht aber auch nicht

Der fährt keinen Meter vom Hof.
Also viel Spaß auf diesem Themengebiet. Interessant ist es aber wirklich.
mfg thommy