Polnischer Fahrer

    • Der Gewerbeschein bringt keinen Vorteil, wenn es sich um gewerblichen Güterverkehr über 3,5 to handelt. Er muß von einer deutschen Firma nach deutschem Arbeitsrecht eingestellt werden, dann kann er beim Arbeitsamt eine Arbeitserlaubnis bekommen und damit von der unteren Verkehrsbehörde eine Fahrerbescheinigung für jeweils ein Jahr die er bei jeder Fahrt mitführen muß. Kostet ca 100 Euro alles zusammen und wird in der Regel in jedem Kreis ohne weiteres ausgestellt wenn es sich um Fernverkehr handelt, weil die Arbeitsämter keine deutschen Fernfahrer vermitteln können. Für den Nahverkehr ist es hingegen viel schwieriger.