Pleite wegen fehlender unterschrift

    • Pleite wegen fehlender unterschrift

      Holla bei uns ist die Frage-Wut ausgebrochen :D


      Heute kam ein ehmaliger guter Kunde bei uns vorbei und klagte sein Leid.
      Folgener Sachverhalt::

      Unternehmer mit gut laufenden Sub-Gewerbe. 3-10 Fahrer aber nur einen Hauptkunden und sonst nur kläcker Aufträge...

      Ein Arbeitnehmer Tritt beim Kunden die Eingangstür in tausend Teile und beschimpft die dortigen Disponenten bis auf´s widerlichste.

      Der Auftraggeber entzieht daraufhin dem Unternehmer sämmtliche Aufträge.
      Unternehmer kündigt wutentbrannt den Fahrer fristlos 1. Mündlich 2. Schriftlich.

      Soweit so gut!!! ha ha Denkst nu kommts....

      Nach 6 Wochen gibt der Unternehmer sein Gewerbe mangels aufträge auf, gleichzeitig bekommt er eine anhörung seitens Arbeitsgericht betreff unrechtsmäßige Kündigung.

      Der Unternehmer hatte in seiner Wut vergessen die Kündigung zu unterschreiben

      Das gericht gibt dem ehmaligen Arbeitnehmer recht und erklärt die Kündigung für nichtig.
      Nun hat der Unternehmer wegen diesem Fahrer sein Existenziell notwendigen Auftrag verloren und darf dem Fahrer Lohn nachzahlen für drei monate ohne das der Fahrer was dafür geleißtet hat! Drei Monate Geld für´s nix tun!
      da der Unternehmer ja nun kein GEwerbe hat, stehen die Gerichtsvollzieher ständig vor der Tür und pfänden ihm alles bis auf die Existenzmindestgrenze weg.

      Unglaublich aber Wahr!!!
      Ich war Geschockt als ich das alles heut morgen gehört habe. X( X( X(


      Was sagt Ihr dazu??
      Hat der gute Mann irgend eine Chance was dagegen zu machen?
      Und wie kann man sich vor solchen Dingen Schützen, wenn man in Existenzangst, und wut so einen Formfehler (Unterschrift vergessen) begeht?

      Grüße aus dem Ostfriesland
      Man empfindet es oft als ungerecht, dass Menschen, die Stroh im Kopf haben, auch noch Geld wie Heu besitzen.
    • @Europortal

      Hallo so habe ich das mal gelernt, aaber mußte mich was besseres belehren
      lassen.Das Gesetz ist vor ein paar Jahren geändert worden, nur noch schriftliche
      Form. Hab das vom LAG FFM überprüfen lassen.

      DA gibt es Pesonen die reiten da drauf und die A. von Richter fallen darauf rein.


      Gruß Hermann
    • Bei Kündigungsschreiben muss das Original unterschrieben ausgehändigt werden, befand das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf (Az.: 12 Sa 132/07).

      So blöd das ist, aber auch bei einer Kündigung ist ein Kaufmann nicht von seiner Sorgfaltspflicht entbunden.

      Auch wenn es das Unternehmen nun nicht mehr gibt, haftet der, der hinter der Firma steht; also Gesellschafter, Geschäftsführer oder eben die Einzelperson (je nach Betriebsform)
    • Okay also keine Chance für den guten mann....

      Aber kann man denn nix machen, wegen dem bezahlten nix tun???

      find es nicht ganz OK ich kann ja auch nicht von meinem Cef verlangen das er zahlt und ich keine Leistung der Firma gegenüber erbringe....
      Man empfindet es oft als ungerecht, dass Menschen, die Stroh im Kopf haben, auch noch Geld wie Heu besitzen.
    • :D L für Landes A. Arbeits G. Gericht FFM Frankfurt a. Main.


      Nach einer Woche zum Angegstellten, da ja Probezeit es geht nicht ihnen und dieser von Dannen gezogen. Nach 8 Wochen ein Schreiben er wolle eine
      schriftliche Kündigung. Was will der A. L.
      Na zum Schluss 5 Monate gezahlt.

      Da es eine Arbeit war die jeder Doofe erledigen kann gedacht kannst einer
      mal probieren von der AG. Auflieger von A nach B und von B nach A ziehen.
      max 8 Std. Na ja war nicht fähig.

      Deshalb von der AG die dürfen am verhungern sein, nicht einen Brotkrümmel.

      Sollen froh sein das wir nicht wieder die Zeit von 33 bekommen, dann laufen ettliche Enuchen rum.

      Der gute Mann Change dagegen, glaube kaum. Es bleibt nichts anders übrig zahlen
      oder selbst nur das verdienen was im bleibt und bei diesem A. wöchentlich mit
      einem Porsche vorfahren.

      Heute in den Nachrichten Arbeitslosenqute nicht weiter runter gegangen. Haben
      die noch nicht gemerkt für Leute mit linken Händen gibt es keine Arbeitsplätze
      mehr.

      Grani der eher einen Neger oder Marocini von Italien einstellt als einen Deutschen
      Arbeitslosen. :P :P :P
    • @ carprompt

      Aber kann man denn nix machen, wegen dem bezahlten nix tun???


      Ne, da kann man nix tun. Dem ehemaligen AN trifft kein Verschulden. Es liegt einzig und allein am schusseligen Arbeitgeber.
      Wut hin oder her. Solche kapitalen Fehler dürfen einem Kaufmann nicht passieren.

      Gruß
      T.T.P.
    • Original von T.T.P.
      @ carprompt

      Aber kann man denn nix machen, wegen dem bezahlten nix tun???


      Ne, da kann man nix tun. Dem ehemaligen AN trifft kein Verschulden. Es liegt einzig und allein am schusseligen Arbeitgeber.
      Wut hin oder her. Solche kapitalen Fehler dürfen einem Kaufmann nicht passieren.

      Gruß
      T.T.P.


      T.T.P.

      habe wochenlang Gewerkschaftschule besucht mit Lehrgängen Arbeitsrecht, aber
      das war Anfang der 80er.
      Man muss heut zu Tage lesen, lesen und nochmals lesen. Unwissenheit schützt
      nicht vor Strafe.

      Aber dieses Volk kennt seine Rechte aber nicht die Pflichten.

      :DVielleicht bekommen die Herrn Suppis(Subbis) irgentwann auch noch Recht wenn
      der Auftraggeber ihnen kündigt. :D In D. ist alles möglich.


      Gruß Grani
    • Das mit der Kündigung ist natürlich dumm gelaufen, aber viel schlimmer ist doch die Pleite wegen dem verlorenen Kunden. Diesen, vor allem wenn es so ein guter war, hätte man doch sicher irgendwie "retten" können. Tür ersetzen, eine Entschuldigung und ein paar Kästen Bier für jeden beleidigten Disponenten hätten die Sache doch sicher wieder geradegerückt, zumal wenn die wissen, daß der Fahrer entlassen wurde.
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)