Holla bei uns ist die Frage-Wut ausgebrochen
Heute kam ein ehmaliger guter Kunde bei uns vorbei und klagte sein Leid.
Folgener Sachverhalt::
Unternehmer mit gut laufenden Sub-Gewerbe. 3-10 Fahrer aber nur einen Hauptkunden und sonst nur kläcker Aufträge...
Ein Arbeitnehmer Tritt beim Kunden die Eingangstür in tausend Teile und beschimpft die dortigen Disponenten bis auf´s widerlichste.
Der Auftraggeber entzieht daraufhin dem Unternehmer sämmtliche Aufträge.
Unternehmer kündigt wutentbrannt den Fahrer fristlos 1. Mündlich 2. Schriftlich.
Soweit so gut!!! ha ha Denkst nu kommts....
Nach 6 Wochen gibt der Unternehmer sein Gewerbe mangels aufträge auf, gleichzeitig bekommt er eine anhörung seitens Arbeitsgericht betreff unrechtsmäßige Kündigung.
Der Unternehmer hatte in seiner Wut vergessen die Kündigung zu unterschreiben
Das gericht gibt dem ehmaligen Arbeitnehmer recht und erklärt die Kündigung für nichtig.
Nun hat der Unternehmer wegen diesem Fahrer sein Existenziell notwendigen Auftrag verloren und darf dem Fahrer Lohn nachzahlen für drei monate ohne das der Fahrer was dafür geleißtet hat! Drei Monate Geld für´s nix tun!
da der Unternehmer ja nun kein GEwerbe hat, stehen die Gerichtsvollzieher ständig vor der Tür und pfänden ihm alles bis auf die Existenzmindestgrenze weg.
Unglaublich aber Wahr!!!
Ich war Geschockt als ich das alles heut morgen gehört habe.
Was sagt Ihr dazu??
Hat der gute Mann irgend eine Chance was dagegen zu machen?
Und wie kann man sich vor solchen Dingen Schützen, wenn man in Existenzangst, und wut so einen Formfehler (Unterschrift vergessen) begeht?
Grüße aus dem Ostfriesland
Heute kam ein ehmaliger guter Kunde bei uns vorbei und klagte sein Leid.
Folgener Sachverhalt::
Unternehmer mit gut laufenden Sub-Gewerbe. 3-10 Fahrer aber nur einen Hauptkunden und sonst nur kläcker Aufträge...
Ein Arbeitnehmer Tritt beim Kunden die Eingangstür in tausend Teile und beschimpft die dortigen Disponenten bis auf´s widerlichste.
Der Auftraggeber entzieht daraufhin dem Unternehmer sämmtliche Aufträge.
Unternehmer kündigt wutentbrannt den Fahrer fristlos 1. Mündlich 2. Schriftlich.
Soweit so gut!!! ha ha Denkst nu kommts....
Nach 6 Wochen gibt der Unternehmer sein Gewerbe mangels aufträge auf, gleichzeitig bekommt er eine anhörung seitens Arbeitsgericht betreff unrechtsmäßige Kündigung.
Der Unternehmer hatte in seiner Wut vergessen die Kündigung zu unterschreiben
Das gericht gibt dem ehmaligen Arbeitnehmer recht und erklärt die Kündigung für nichtig.
Nun hat der Unternehmer wegen diesem Fahrer sein Existenziell notwendigen Auftrag verloren und darf dem Fahrer Lohn nachzahlen für drei monate ohne das der Fahrer was dafür geleißtet hat! Drei Monate Geld für´s nix tun!
da der Unternehmer ja nun kein GEwerbe hat, stehen die Gerichtsvollzieher ständig vor der Tür und pfänden ihm alles bis auf die Existenzmindestgrenze weg.
Unglaublich aber Wahr!!!
Ich war Geschockt als ich das alles heut morgen gehört habe.
Was sagt Ihr dazu??
Hat der gute Mann irgend eine Chance was dagegen zu machen?
Und wie kann man sich vor solchen Dingen Schützen, wenn man in Existenzangst, und wut so einen Formfehler (Unterschrift vergessen) begeht?
Grüße aus dem Ostfriesland
Man empfindet es oft als ungerecht, dass Menschen, die Stroh im Kopf haben, auch noch Geld wie Heu besitzen.