Hallo zusammen,
angenommen, ich bin Lieferant von Fleischwaren und habe mit meinem Kunden die Lieferbedingung "ab Werk" vereinbart. Dieser beauftragt nun seinen Frachtführer, die Ware bei mir abzuholen. Ich stelle diesem meine Waren bereit und dieser belädt seinen LKW mit den Lebensmitteln, unterzeichnet die Entgegennahme der Ware als "i.O." und verlässt mein Betriebsgelände.
Nach Ankunft beim Käufer stellt dieser fest, dass die Ware verdorben ist, da das Kühlsystem des LKW nicht funktioniert hat.
=> Die Ware ist verdorben und der Käufer fordert von mir Schadenersatz.
Ist das rechtens???
Der Käufer verweist mich darauf, dass ich als Verkäufer verpflichtet gewesen wäre, vor Beladung die Funktion der Kühlanlage, sowie die allgemeine Beschaffenheit des LKW zu kontrollieren. Ist das wirklich so??
Vielen Dank vorab für eure Hilfe!!!
Viele Grüße
TaddäusP
angenommen, ich bin Lieferant von Fleischwaren und habe mit meinem Kunden die Lieferbedingung "ab Werk" vereinbart. Dieser beauftragt nun seinen Frachtführer, die Ware bei mir abzuholen. Ich stelle diesem meine Waren bereit und dieser belädt seinen LKW mit den Lebensmitteln, unterzeichnet die Entgegennahme der Ware als "i.O." und verlässt mein Betriebsgelände.
Nach Ankunft beim Käufer stellt dieser fest, dass die Ware verdorben ist, da das Kühlsystem des LKW nicht funktioniert hat.
=> Die Ware ist verdorben und der Käufer fordert von mir Schadenersatz.
Ist das rechtens???
Der Käufer verweist mich darauf, dass ich als Verkäufer verpflichtet gewesen wäre, vor Beladung die Funktion der Kühlanlage, sowie die allgemeine Beschaffenheit des LKW zu kontrollieren. Ist das wirklich so??
Vielen Dank vorab für eure Hilfe!!!
Viele Grüße
TaddäusP