Pfandrecht - nächstes Transportgut einbehalten?

    • Pfandrecht - nächstes Transportgut einbehalten?

      Hallo werte Experten und Kollegen,

      wir überführen Fahrzeuge, Oldtimer wie auch Neuwagen.
      Ein Kunde (Autohändler) beauftragt uns mit dem Transport von EU-Neuwagen von einem EU-Importeur zu seinen Endkunden.

      Es liegt uns bereits wieder ein Auftrag vor. Leider ist die letzte Rechnung noch nicht beglichen, ein Telefonat ("ja, machen wir die Tage klar") und zwei Mahnungen waren erfolglos, der Mahnbescheid ist beantragt und wird voraussichtlich Ende der nächsten Woche zugestellt.

      Dürfen wir das nächste Auto während der Überführung im Zuge des Pfandrechts einfach einbehalten und zur Sicherung in unserer Halle unter Verschluß halten?

      Auf wen oder was kann man sich ggfs. berufen (§§), um seinen Forderungen zusätzlich Nachdruck zu verleihen?

      Vielen Dank,
      Mumpie
    • Guten Morgen


      Wir machen dies immer wie folgt:

      1. Voraussetzung, die Adsp wurde wirksam vereinbart.
      2. Der Kunde wurde gemahnt.
      3. Es tritt ein Ereignis ein, wie von Ihnen geschildert, dass Sie um die gesamten Forderungen bangen müssen, dann schreiben wir wie folgt:


      Sehr geehrte Firma….


      Unser Forderungen aus dem Transport vom xxx sind bis heute nicht beglichen. Hinsichtlich der Bezahlung des alten Transportes und des Transportes von heute, erhalten wir nur vage aussagen.

      Wir üben hiermit unser Speditionspfandrecht gem. Adsp aus.


      Ihre Ware / Sendung ist hiermit beschlagnahmt.
      Wir fordern Sie auf, bis heute Abend 18,00 die gesamte Zahlung von

      Betrag a
      Betrag b

      Auf unser Konto xyz zu überweisen und die Zahlung per Bankbestätigung, Fax ( Der Betrag wurde unwiderruflich überwiesen) zuzusenden.

      Sollte die Zahlungsbestätigung nicht vorliegen, fallen 350 Euro Standgeld für den Transport und jeder weitere Tag an.

      Bitte zögern Sie die Zahlung nicht weiter raus und holen Sie ggf. rechtlichen Rat ein damit Sie die Richtigkeit unseres Handelns erkennen.





      Nun kann noch ein Satz über die Verwertungsregularien bei weiterer Nichtzahlung erfolgen, aber dies kann dann auch in einem zweiten Fax vorgenommen werden.


      In der Regel wird nun gezahlt.

      Grüße

      Informationen über uns:

      Täglich Transporte von und nach den Balkanländern


      Slowenien, Kroatien, Bosnien; Serbien, Montenegro; Mazedonien, Kosovo, Bulgarien und Griechenland (Albanien nur Komplettladungen)
      www.ost-europa.de/

      www.ost-europa.de/transport-laender.html

    • Hallo

      HGB 441

      Ferner ist es ein Inconexes Pfandrecht.

      Das heist wenn es auch Forderungen aus vorherigen Vertraegen Bestehen.
      Das Gilt auch fuer Ausgelieferte Gueter die noch im Besitz des Empfaengers sind.


      Gruss

      Kosta


      Konstadinos Milonas
      Freight Forwarding & Logistic Solutions

      Menandrou street 25
      GR 55354 Thessaloniki

      Phone/ Fax: + 30 2310 950 578
      Mobile: + 30 6984 052032
      e-mail: konstadinos.milonas@yahoo.gr

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Konstadinos ()

    • Also nicht das wir unz hier Missverstaehen.

      Das was Osteuropa ( Das Urgestein dieses Forums :D) sagt ist Richtig.

      Ob aber nun ADSp oder VBGL Vereinbart worden sind, Ziffer 20 ADSp oder Par. 36 VBGL, alle verweisen auf den Gestzlich geregelten Pfandrecht zu.
      Also auf dem 441 HGB, der Gilt auch dan wenn keine Vertragsbedingungen Verinbartworden sind.

      Gruss

      Kosta


      Konstadinos Milonas
      Freight Forwarding & Logistic Solutions

      Menandrou street 25
      GR 55354 Thessaloniki

      Phone/ Fax: + 30 2310 950 578
      Mobile: + 30 6984 052032
      e-mail: konstadinos.milonas@yahoo.gr
    • Ganz so einfach ist das mit dem Pfänden aber nicht immer. Es gibt ein paar mehr Dinge zu beachten als einfach nur offene Forderungen.

      Wenn ich das richtig gelesen habe gehts hier um die überführung von Fahrzeugen an Endkunden. Eine grundvoraussetzung für die Pfändung ist z.B. das der Frachtschuldner auch Eigentümer des Gutes ist oder zu sein scheint. Bei der Überführung von Fahrzeugen stelle ich das mal in Frage. Wenn das Auto also schon ein kennzeichen hat liegt die vermutung nahe das der Eigentümer bereits der Empfänger ist und dieser die Fracht mit dem kaufpreis entrichtet hat.

      Bevor man Pfändet sollte man sicherheitshalber mal einen Anwalt konsultieren bevor man seinerseits erhebliche Schadenersatzforderungen erhält. Dann geht der Schuss nämlich nach hinten los.

      Außerdem sollte man nur Pfänden wenn kein anderer Ausweg mehr zu sehen ist. Einmal was bei einem Kunden gepfändet wird der sich wohl erstmal nen anderen Diensleister suchen und weiter Aufträge sind futsch. Allerdings ist es auch fraglich ob mal überhaupt noch Aufträge von dem annehmen würde. Dafür müsste man schon die Gründe für den Zahlungsverzug kennen.
    • Hallo,

      zunächst einmal vielen Dank für die doch sehr qualifizierten Antworten.

      Diese Fahrzeuge sind Neuwagen und noch nicht zugelassen.
      Wir bekommen zum Fahrzeug lediglich die Schlüssel. In aller Regel werden die Papiere auf dem Postweg zugestellt.

      Natürlich sind wir auf derartige Auftraggeber nicht sonderlich scharf... :evil:

      Trotzdem werden wir uns dann wohl an unseren Anwalt wenden ;)

      Gruß, der Mumpie