Hallo werte Experten und Kollegen,
wir überführen Fahrzeuge, Oldtimer wie auch Neuwagen.
Ein Kunde (Autohändler) beauftragt uns mit dem Transport von EU-Neuwagen von einem EU-Importeur zu seinen Endkunden.
Es liegt uns bereits wieder ein Auftrag vor. Leider ist die letzte Rechnung noch nicht beglichen, ein Telefonat ("ja, machen wir die Tage klar") und zwei Mahnungen waren erfolglos, der Mahnbescheid ist beantragt und wird voraussichtlich Ende der nächsten Woche zugestellt.
Dürfen wir das nächste Auto während der Überführung im Zuge des Pfandrechts einfach einbehalten und zur Sicherung in unserer Halle unter Verschluß halten?
Auf wen oder was kann man sich ggfs. berufen (§§), um seinen Forderungen zusätzlich Nachdruck zu verleihen?
Vielen Dank,
Mumpie
wir überführen Fahrzeuge, Oldtimer wie auch Neuwagen.
Ein Kunde (Autohändler) beauftragt uns mit dem Transport von EU-Neuwagen von einem EU-Importeur zu seinen Endkunden.
Es liegt uns bereits wieder ein Auftrag vor. Leider ist die letzte Rechnung noch nicht beglichen, ein Telefonat ("ja, machen wir die Tage klar") und zwei Mahnungen waren erfolglos, der Mahnbescheid ist beantragt und wird voraussichtlich Ende der nächsten Woche zugestellt.
Dürfen wir das nächste Auto während der Überführung im Zuge des Pfandrechts einfach einbehalten und zur Sicherung in unserer Halle unter Verschluß halten?
Auf wen oder was kann man sich ggfs. berufen (§§), um seinen Forderungen zusätzlich Nachdruck zu verleihen?
Vielen Dank,
Mumpie