Pfand- und Zurückbehaltungsrecht

    • Pfand- und Zurückbehaltungsrecht

      Hallo , wir sollten für einen Kunden ( Empf. in Deutschland ) einen Mähdrescher von Italien nach Deutschland transportieren . Der Kunde hat uns zuerst einen Transportpreis angefragt . Wir haben Preis XY offeriert 5 - 8 Werkstage Vornotiz nach absprache und nach erhalt des Transportauftrages , dann hat der Kunde unser Angebot genommen , einen Firmenstempel drauf getan und geschreiben "Auftrag erteilt" ,zurückgefaxt keine Angaben zu irgentwelchen zwingenen Lieferfristen bzw welcher MaschinenTyp art von Landmaschine übernommen werden soll . Der Kunde hat uns dann telefonisch den Abholort und Zustelladr mitgeteilt. Wir LKW hingeschickt , Ladung war schon weg , Wir Kunde angerufen , Er geantwortet , ja hätte schon jemand anders abgeholt , da hätten wir jetzt pech gehabt und Ausfallfracht bzw. sonst. Kosten können wir uns aus den Kopf schlagen, ich denke einfach nur er hat wohl später ein günstiges Angebot erhalten und hat vergessen uns den Auftrag zu stonieren, jetzt haben wir versehentlich vom Abs. eine andere Maschine erhalten ( für den selben Zustellort , und Empf=eigentlichen auftraggeber ) der hat da wohl mehrereMaschinen geordert und irgentwie keinen Durchblick mehr gehabt . Wir haben diese Ladung einfach mal angenommen Lieferschein erhalten mit adr. vom empf( eigentlicher Auftraggeber ) für uns ist jetzt eigentlich ein Frachtvertrag zustande gekommen .. Ich möchte gerne die Ware erstmal zu mir zum Lager nehmen , benachrite dem Auftraggeber das wir ware für Ihn haben , aber er erst Vorkasse leisten muss , bis wir ihn die ware zustellen , ggf wenn er sich querstellt das wir vom Pfand- und Zurückbehaltungsrecht zugreifen . Kann mir einer erzählen , wie wir uns richtig verhalten sollen , was ich dem Kunden schreiben soll um nicht irgentwelche Schadenersatzanforderungen von dem Kunden zuerhalten , und kann mir einer mitteilen , wieviel ausfallfracht dem Spediteur zusteht wenn er die Ladung vom ursrünglich zugesicherten Auftragen , beanspruchen kann , war das mal nicht 70 % von dem vereinbarten Frachtpreis ?? gruss
    • hallo

      sie sollten diesen fall nur mit einem anwalt lösen.

      ansich haben sie einen anspruch auf 1/3 nach hgb für die ausfallfracht, wenn sie nicht einen größern schaden nachweisen können.
      ob sie mit ihrer handlung nicht den eigentlichen auftrag vollziehen und den vereinbarten
      preis abrechnen können, da bin ich nicht sicher.

      haben sie denn nicht für den neuen auftrag einen preis vereinbart, oder ist die aufladung nur einversehen.

      sie müssen ihrem kunden das pfandrecht ankündigen und ihre forderung stellen.

      grüße
      admin
    • Hallo , naja irgentwie ist das für uns kein neuer Auftrag , wir lassen den jetzt als den ursprünglich erstauftrag laufen und werden uns auf ein FAX Nachricht beziehen wo wir mehrmals vor der abholung nach Serien Nr. und genaue Spzifikation angefragt haben, den genauen Maschinen typ haben wir leider auch nur wieder telefonisch erhalten und dann wurde die auch nochmal 2x mal telefonisch geändert,so das ich schreibe : Gestellung komp: Tieflader LKW für Transport Landmaschine, bei der Übernahme wird ja dann schriftlich festgehalten was geladen wird. : : ob das jetzt ein Traktor oder Mähdrescher ist läuft jetzt allgemein unter Landmaschine. nur ich traue dem Kunden nicht mehr und will erstmal warten bis er uns die Fracht bezahlt , und will keinen Konflikt haben ,, das er später kommt und sagt , Lieferfristverzögeung ggf Schadenersatzforderung , irgentwie wurde schriftlich keine feste abholzeit vereinbart, er hat uns nur mitgeteilt . Ware ist abholbereit , undr will die Ware diese oder spät nächste Woche abgeholt haben
    • Schau doch erstmal die Gesetzestexte an !

      CMR: Der Beförderungsvertrag wird in einem Frachtbrief festgehalten. Das Fehlen, die
      Mangelhaftigkeit oder der Verlust des Frachtbriefes berührt weder den Bestand noch die Gültigkeit des Beförderungsvertrages,

      ADSP: Der Spediteur darf ein Pfand- oder Zurückbehaltungsrecht wegen Forderungen
      aus anderen mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Verkehrsverträgen nur
      ausüben, soweit sie unbestritten sind oder wenn die Vermögenslage des
      Schuldners die Forderung des Spediteurs gefährdet.

      erst selbst lesen, dann Andere fragen !
    • Hallo ja den Text haben wir auch gelesen , vorallem die Zeile " Der Spediteur darf ein Pfand- oder Zurückbehaltungsrecht wegen Forderungen
      aus anderen mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Verkehrsverträgen nur
      ausüben, soweit sie unbestritten sind oder wenn die Vermögenslage des
      Schuldners die Forderung des Spediteurs gefährdet "
      ab wann gilt das in der Praxis zum Beispiel " wenn sie unbestritten ist " reicht es schon aus wenn Der Auftraggeber nach Erteilung auftrages sagt " mündlich per telefon sagt von mir sehen sie keine müde Mark " greift hier dann der Satz , die Vermögenslage ist gefährdet , Der auftraggeber kann ja hinterher sagen hab ich nie gesagt , das ich ich nicht zahlen werde,meine Bonität staht doch wie eine 1 . Wir haben in unseren Transportangebot : Zahlungsbedigungen: im voraus oder direkt bei Lieferung nach Absprache schriftlich reingeschreiben, und werden dem Kunden erstmal ne Rechn ung schicken , und schauen mal , und werden das mit dem Pfand- und Zurückbehaltungsrecht nur nebenbei erwähnen das, es auf jemanden zukommen kann , s wenn die Rechnung nicht bezahlt wird. und werden dem Kunden über den aktulen Status seiner Sendung informieren ,sowie das er die Möglichkeiten hat sie jederzeit bei uns anfragen kann , hoffe das das erstmal ausreicht, wenn jemand noch Ideen hat , einfach reinschreiben Danke
    • langsam langsam . Wir haben schon ein schriftlichen Auftrag wenn auch nur dürftig, Aber Auftraggeber hat auf unser Transportangebot , seinen Firmenstempel drauf gemacht und Auftrag erteilt reingeschrieben. Es ist kein unbekannter wir haben für den schon mal gefahren.

      meine gehört zuhaben irgentwo wird mit der Übergabe der Ware und spät. mit erhalt des Frachtbriefes unterschrieben von der Ladestelle und Fahrer ja ein automatischer Beförderungvertrag geschlossen wird unabhängig ob Schriftlicher auftrag oder mündlich.Anweisung vorliegt


      mfausfs:schreibt
      mal ne Frage:

      ist dein Auftraggeber ein und dieselbe rechtl. Person wie der Empfänger

      "ja ist er "

      wir haben die Maschine übernommen , haben dem auftraggeber natürlich schriftlich in kenntnis gesetzt , das das Gerät abgeholt wurde und in einem 2 Brief haben wir Ihnen Zurückbehaltung und Pfandrecht schriftlich in Kenntnis gesetzt , mal gucken wie es weitergeht