Personenbeförderungsgesetz?

    • Personenbeförderungsgesetz?

      Hallo,

      ich habe eine kleine Transportfirma und biete u.a. an, Kleintransporte auch für Privat durchzuführen.

      Beispiel: Kunde kauft Schnäppchen und weis nicht, wie nach Hause transportieren. Er ruft mich an und dann gibts zwei Möglichkeiten

      a) Ich hole mir einen Mitarbeiter und wir führen das ganz normal durch
      b) Ich frage den Kunden, ob er als Transporthelfer mitfahren will, denn dadurch verbilligt sich der Transport um einen erheblichen Betrag.

      Nun hat mir jemand gesagt, dass ich Möglichkeit b) gar nicht anbieten dürfte, denn das fällt unter das Personenbeförderungsgesetz.

      Nun habe ich mir dieses Gesetz mal genau angeschaut und da gibt es eine Befreiungsverordnung dazu.

      Kennt sich wer damit aus und kann mir sagen, ob diese Befreiungsverordnung auch für mich gilt?

      Fakten:
      - Fahrzeug hat nur 2 Sitzplätze
      - Für die Mitnahme des Kunden wird kein Endgelt verlangt
      - Es besteht für mich kein wirtschaftlicher Vorteil. Im Gegenteil - es profitiert nur der Kunde davon, weil der Transportpreis für ihn niedriger wird.

      Gruß
    • Ich sehe da Versicherungstechnisch eher ein Problem. Angenommen, Euch passiert was, wie ist dann der Kunde versichert?
      (Die Freiheit hat ihren Preis, mitunter die Freiheit selbst, nur dann ist der Preis zu Hoch! Das Volk will Bewacht/ Beschützt und nicht Überwacht werden, in diesem Sinne, willkommen in der Bananendemokratur Deutschland!
      Jede Hochkultur fällt über den Zenit ihrer Dekadenz!
      Und der Tod stellte die Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg!)
    • Hallo Dienstleister.

      Das was Wachund sagt.

      Beziehe das mit in der Versicherungspolice. Das ist ein Wichtiger punkt.

      Und sobald du kein Entgeld fuer die Befoerderung von Fahrgaeste verlangst, faelt es nicht unter Pers. Befoerderungsgesetz.

      Dein hauptgegenstand ist Befoerderung von Gueter.

      Hat auch mit anzahl der Sitze oder Personen nichts zu tun.

      Ist doch nicht Verkehrt wenn ich mir einen Bus kaufe und mit meinem Clan im urlaub fahre?

      Muss ich nun ein Gewerbe anmelden?

      Das hat was mit meinem Fuehrerschein zu tun, aber nicht mit dem Gewerbe.


      Konstadinos Milonas
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