Hallo,
ich habe eine kleine Transportfirma und biete u.a. an, Kleintransporte auch für Privat durchzuführen.
Beispiel: Kunde kauft Schnäppchen und weis nicht, wie nach Hause transportieren. Er ruft mich an und dann gibts zwei Möglichkeiten
a) Ich hole mir einen Mitarbeiter und wir führen das ganz normal durch
b) Ich frage den Kunden, ob er als Transporthelfer mitfahren will, denn dadurch verbilligt sich der Transport um einen erheblichen Betrag.
Nun hat mir jemand gesagt, dass ich Möglichkeit b) gar nicht anbieten dürfte, denn das fällt unter das Personenbeförderungsgesetz.
Nun habe ich mir dieses Gesetz mal genau angeschaut und da gibt es eine Befreiungsverordnung dazu.
Kennt sich wer damit aus und kann mir sagen, ob diese Befreiungsverordnung auch für mich gilt?
Fakten:
- Fahrzeug hat nur 2 Sitzplätze
- Für die Mitnahme des Kunden wird kein Endgelt verlangt
- Es besteht für mich kein wirtschaftlicher Vorteil. Im Gegenteil - es profitiert nur der Kunde davon, weil der Transportpreis für ihn niedriger wird.
Gruß
ich habe eine kleine Transportfirma und biete u.a. an, Kleintransporte auch für Privat durchzuführen.
Beispiel: Kunde kauft Schnäppchen und weis nicht, wie nach Hause transportieren. Er ruft mich an und dann gibts zwei Möglichkeiten
a) Ich hole mir einen Mitarbeiter und wir führen das ganz normal durch
b) Ich frage den Kunden, ob er als Transporthelfer mitfahren will, denn dadurch verbilligt sich der Transport um einen erheblichen Betrag.
Nun hat mir jemand gesagt, dass ich Möglichkeit b) gar nicht anbieten dürfte, denn das fällt unter das Personenbeförderungsgesetz.
Nun habe ich mir dieses Gesetz mal genau angeschaut und da gibt es eine Befreiungsverordnung dazu.
Kennt sich wer damit aus und kann mir sagen, ob diese Befreiungsverordnung auch für mich gilt?
Fakten:
- Fahrzeug hat nur 2 Sitzplätze
- Für die Mitnahme des Kunden wird kein Endgelt verlangt
- Es besteht für mich kein wirtschaftlicher Vorteil. Im Gegenteil - es profitiert nur der Kunde davon, weil der Transportpreis für ihn niedriger wird.
Gruß