Manche Autohöfe haben auf ihren Parkscheinen die MWST ausgewiesen und die ich auch ziehe.
In der Regel machen die doch die 19 % minus. Angenommen ich frühstücke für 7 Euro hat der Betreiber nur 5,38 Euro netto, legt er doch zum normalzahlenden 1,62 € zu.
Andere weisen keine aus, also nur Betriebsausgaben ohne ziehung der MWST.
Muß mal mit dem St. Br. sprechen ob man die nicht zwingen kann eine Quittung
mit Mwst aus zustellen, kann ja auch nicht die Rechnung ohne Mwst stellen.
In der Regel machen die doch die 19 % minus. Angenommen ich frühstücke für 7 Euro hat der Betreiber nur 5,38 Euro netto, legt er doch zum normalzahlenden 1,62 € zu.
Andere weisen keine aus, also nur Betriebsausgaben ohne ziehung der MWST.
Muß mal mit dem St. Br. sprechen ob man die nicht zwingen kann eine Quittung
mit Mwst aus zustellen, kann ja auch nicht die Rechnung ohne Mwst stellen.