Parkgebühren mit Ausweisung der MWST

    • Parkgebühren mit Ausweisung der MWST

      Manche Autohöfe haben auf ihren Parkscheinen die MWST ausgewiesen und die ich auch ziehe.

      In der Regel machen die doch die 19 % minus. Angenommen ich frühstücke für 7 Euro hat der Betreiber nur 5,38 Euro netto, legt er doch zum normalzahlenden 1,62 € zu.

      Andere weisen keine aus, also nur Betriebsausgaben ohne ziehung der MWST.

      Muß mal mit dem St. Br. sprechen ob man die nicht zwingen kann eine Quittung
      mit Mwst aus zustellen, kann ja auch nicht die Rechnung ohne Mwst stellen.
    • Du meinst wenn der Parkschein gleichzeitig ein Gutschein zum Essen ist?
      In dem Fall müsstest du ja die Quittung abgeben da du ja bereits einen gegenwert für die parkgebühr erhalten hast. Die Mehrwertsteuer muss der Autohof betreiber dann nicht für die parkgebühr sondern dein Frühstück abführen. Löst du den Schein nicht ein wird vermutlich einfach davon ausgegagen das dort Mehrwertsteuer enthalten sind. Egal wie auch immer in deinen 7 Euronen sind immer mehrwertsteuer enthalten. Ob fürs Futter oder fürs parken. Nur wenn du das Essen mitnimmst hat der Autohof betreiber einen Vorteil da nur der halbe mehrwertsteuersatz berechnet wird.

      ich denke das hat der Betreiber alles in seiner Kalkulation berücksichtigt.
    • Ingo du hast was verwechselt.

      Der Steuersatz ermäßigt sich gemäß § 12 Absatz 2 UStG auf 7 % für die Lieferung, die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb der in der Anlage zum Umsatzsteuergesetz bezeichneten Gegenstände, zu denen auch Lebensmittel gehören. Der Umsatz eines Lebensmittelhändlers fällt somit unter den ermäßigten Steuersatz von 7 %. Die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle unterliegt hingegen dem allgemeinen Steuersatz von derzeit 19 %. Auch die Umsätze der Hotellerie werden jetzt mit 19 % besteuert.

      oder hat man in D schon geändert das ich es nicht mit bekommen habe.

      Frankreich hat seit 1 July gesenkt auf 5,9 %

      Läßt den Pizza Express kommen 7 % Mwst. Gehst in die Pizza und ißt sie dort 19 %
      Märchensteuer.

      Also ich verzehr die Bons und ziehe die Märchensteuer, gibt ein riesiger Steuerbetrug in 40 Jahren. :D

      Deshalb kann ich so manche Selbstfahrer nicht verstehen, stehen auf der Strasse
      neben dem Autohof, schneller kann man an Geld nicht ran kommen wenn es auch nicht viel ist, oder ach brauche die 7 Euronen nicht zu versteuern noch mal 20 %.
    • RE: Parkgebühren mit Ausweisung der MWST

      also ich ziehe mir immer 19 % ab. Auch schon im vergangenen Jahr. Steuer schon gemacht. Kein Problem.
      Denn: es ist richtig, dass auf Frühstück nur 7 % angerechnet werden. Aber auch nur, wenn das im Restaurant/Tanke Konsumiert wird. Bei Verkauf außer Haus sind das schon wieder 19 %. Die Tankstellen und Autohöfe unterscheiden das nicht. Habe ich jedenfalls noch nicht erlebt. Aber bei McDonalds und Burger King ist da eine andere Steuer ausgewiesen. Schaut mal das nächste mal auf den Beleg.
      Vorteil oder Nachteil vom Autohofbetreiber. Macht sicherlich doch ganz schön was aus auf die Masse und auf`s Jahr gesehen. Aber irgend wann kommen die auch und dann muss der Nachzahlen. War damals bei McDonalds auch so. die haben vor, ach keine Ahnung, glaube das ist jetzt 30 Jahre her, die gleiche Steuer ausgewiesen. Egal ober im Haus oder außer Haus. Da haben die Jahre später eine schöne Nachzahlung gehabt. Das war dann der Richtungsweiser für die anderen.
      Ich muss mal aufpassen, wenn ich nächstes mal einen Kaffee im Autohof trinke, sind da 7 % oder 19 % drauf. Habe ich noch nie drauf geachtet wenn ich ehrlich bin.
    • Wenn man für im Laden nur 7% abrechnet dann ist das natürlich Steuerhinterziehung, aber wenn man für im Laden Verzehr 19% berappt dummheit. Allerdings könnte es da auch Regelungen geben die uns als nicht Gastronom nicht erschließen.

      Für mich kostet ein Kaffee immer das selbe ob nun 7 oder 19% ! Ein Euro fuffzich is halt ein Euro fuffzich und bleibts auch ! :D