palettenschein aufbewahrungsdauer

    • palettenschein aufbewahrungsdauer

      Hallo.

      Habe vor kurzem eine Rechnung für nicht getauscte Paletten bekommen obwohl diese getauscht worden sind und da binn ich 100% sicher.
      Dieser Auftrag wurde vor einem halben Jahr ausgeführt.
      Den Palettenschein habe ich leider nicht mehr.
      Muss ich ihm was beweisen?
      Wie lange muss man ein Palettenschein aufheben.
    • Ich weiss es nicht genau, meine aber so 2 Jahre. Habe nie darüber nachgedacht, wir kopiern alles und ab in die Akten, die man sowieso jahrelang aufheben muss. Auf ein Blatt mehr oder weniger pro Auftrag kommt es dann auch nicht mehr an, hauptsache man kann es nachvollziehen. Das selbe Problem hatten wir nämllich auch. Unterlagen rausgesucht und in Kopie dem AG vorgelegt und Rechnung wurde storniert. bzw. gutgeschrieben. Ist zwar ein bischen unnötige Arbeit, aber man spart unter Umständen nicht geringe Kosten.
      Gruss
      Benno Czechowski

      Kreuzstrasse 14 - - 42277 Wuppertal

      Die City mit den Bahnen, die oben die Räder haben
    • Sorry. Ich stolpere jetzt erst über deine Formulierung. Was meinst du denn mit getauscht??? Wenn du bei Kunde A x Paletten abholst und diese bei Kunde B ablieferst, tauscht und dieser unterschreibt den Tausch, sollten die Paletten auch zu Kunde A zurück und zu deiner Entlastung brauchst du dort auch wieder eine Bestätigung, das die Paletten abgegeben wurden. Sonst sind die Paletten lt. Palettenkonto in deinem Besitz, dann hast du die Kosten an der Backe.
      Gruss
      Benno Czechowski

      Kreuzstrasse 14 - - 42277 Wuppertal

      Die City mit den Bahnen, die oben die Räder haben

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von fbl ()

    • Moin auch,

      normalerweise solltest Du die Scheine 2 Jahre aufbewaren, am besten länger. Hier gilt die normale Verjährungsfrist von ich meine 2 Jahren. Ganz sicher geht man, wenn man die Belege 5 Jahre aufbewart, ich habe bei einem befreudeten Spedi erlebt wie das Finanzamt in der Routinekontrolle die Belege mit den Rechnungen vergleichen wollte.

      Sicher ist sicher. Kannst Du es nicht belegen dann wirst Du wohl oder Übel zahlen müssen....