Nun hat es mich auch mal erwischt.

    • Nun hat es mich auch mal erwischt.

      Trotz Radarmelder Rotblitz mit Auflieger Achsen ausgelöst.

      In Dortmund nie Prob. wenn es einmal blitzt, nie was gekommen, aber die Niedersachsen versuchen es wieder ein mal.

      Heute sind schon 3 Wochen rum und bis die wieder Nachfragen meist 14-21 Tage.

      Dann 4 Wochen Urlaub und im September können sie dann eine CD bekommen wer
      gefahren hat, da Tachoscheibe nicht verbaut. Da müsste es mit dem Teufel zu gehen, wenn in der Verjährungsfrist ein Anhörungsbogen kommt.
    • Update: Nun ja am Donnerstag war die Verjährung von 3 Monaten.

      Diese Woche waren die blauen eifrig (Torschlusspanik). Am Dienstag einen Besuch zu Hause, aber niemand da. 2 Nachbarn befragt mit Passfoto und Blitzerfoto.

      Alle sind zum Entschluss gekommen, der auf dem Foto ist nicht der vom Passbild,
      Polizei und Nachbarn.

      Dann kann es der Schwager sein, da nur dieser bei einer Aussageverweigerung in
      Betracht kommt. Dieser ist zur Zeit in Kenia im Urlaub und wurde nicht angetroffen.

      Abends gegen 18.30 Uhr Anruf von den blauen. Ja sie ermitteln und bräuchten mal die Tachoscheibe von ::::: . Es gibt keine Tachoscheiben mehr bei unseren LKWs.

      Nun ja dann müssten sie mal den besagten LKW auslesen wer den am besagten Tag gefahren hätte. Dies ist kein Problem, aber erst am Wochenende da der LKW zur Zeit auf dem Weg von I nach A und dann gleich wieder nach I fährt.

      Ja dann ist ist die Verjährung eingetreten. Da kann ich aber beim besten Willen nichts da zu.

      Nun gestern kam dann die Vorladung zur Vernehmung vorm Amtsgericht für nächsten Freitag.

      Da ich diesen Weg als Zeuge schon des öfteren bestritten habe und es den Vater Staat wieder Geld kostet(2 Std. Zeugengeld a. 11.50 2 € Parkhaus und 34 Km Fahrtgeld) ist der Kneipengang mit dem RA am Freitagabend schon gesichert.

      Nach der Belehrung vom Richter das ich gegen mich und alle die in den Verwandtschaftsgrad fallen keine Aussage machen brauche, nehme ich selbstverständlich dieses Angebot an. Nach dem Unterschreiben und dem Erhalt des Schein für die
      Auszahlung des Zeugengeldes sage ich dem Herr Richter, der Fahrer war ich.

      Hatte schon mal gesagt, bin ich Jesus, da warer sehr bööööse.

      Jedenfalls gegen den Fahrer ist die Sache vom Tisch.

      Jetzt kommt dann vom LK, wir sehen ab von einer Fahrtenbuchpflicht und bla bla und 30 Teuronen die selbstverständlich nicht bezahlt werden, aber das muß der Rechtsverdreher regeln.

      Hoffentlich bestreiten nicht so viele diesen Weg, sonst könnte der Gesetzgeber mal die Gesetze ändern wie in anderen Staaten, das der Halter in die Pflicht genommen wird.

      Diese gilt in D nur bei Park und Halteverbots Verstößen. Warum?????? Könnte der Fahrer nicht ermittelt werden der das Fahrzeug abgestellt hat, blieb der Staat auf den Abschleppkosten sitzen.


      Zur Anmerkung! Wenn man intern. fährt ist Fahrtenbuch führen auch kein großes Übel. Ab dem Grenzübertritt den Grenzübergang eintragen und bei Wiedereinreise
      ebenfalls. Nur der deutsche Streckenteil ist Aufführungspflichtig.

      Nach heutigen Stand kann man auch den LKW abmelden und das Kennzeichen eben
      nicht reservieren. 3 Tage später wieder angemeldet mit anderer Nr. und es steht nichts mehr im Fahrzeugschein. Aber Tankkarten und Mautgeräte müssen alle umgepolt werden.

      Übertreibt man die ganze Sache kann kommen, das der ganze Fuhrpark aufzeichnungspflichtig wird nach neusten Einschätzungen.

      Allzeit gute Fahrt mit null Puuuuuuuuuuuuuuuuunkten. :D :P

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Granitteufel ()

    • Original von Ingoo
      Mit Aufliegerachsen ausgelöst ? Dann kann man aufm Foto aber nur die Seite der Plane erkennen oder?


      Ist große Kreuzung und Schleife ca 5 m von Stoplinie.

      Die haben doch bestimmt das 2 Bild auch. Es wird immer erstmal probiert.

      Ich fahre in D nicht aus jucks über rote Ampel, in Italien halte ich bei rot überhaupt
      nicht wenn keiner kommt, für was auch.

      Wenn ich in ein paar Jahren in die Toscana ziehe und mit Ital. Kennzeichen muss man den Fahrstiel können, sonst fällt man auf. :D
    • Original von Jupiter
      Wie ist das eigentlich mit der Verjährung bei Verstoß gegen Sozielvorschriften ?

      gestern Tachoscheibenanforderung aus 02/08 bekommen !


      2 Jahre
      (Die Freiheit hat ihren Preis, mitunter die Freiheit selbst, nur dann ist der Preis zu Hoch! Das Volk will Bewacht/ Beschützt und nicht Überwacht werden, in diesem Sinne, willkommen in der Bananendemokratur Deutschland!
      Jede Hochkultur fällt über den Zenit ihrer Dekadenz!
      Und der Tod stellte die Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg!)
    • Muss das nochmal aufgreifen
      Fahrer bekommt am 14.11 einen Bussgeldbescheid für eine
      Kontrolle am 8.7.09.
      Übliche OWI wg Tagesruhezeiten und Lenkdauer blablabla.
      Welche Verjährungsfrist gilt denn da definitiv?
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      Stichwort:" notleidende Spediteure".
    • Original von Transco
      Mist.....hatte mal was von 3 Monaten gehört.

      Trotzdem Danke


      @ Transco

      ich hatte vor ein paar Tagen das gleiche Problem angesprochen. War gedanklich auch bei 3 Monaten. Kannst mich ja mal per PN auf dem laufenden halten, in welcher Preisklasse sich das ganze abspielt.... Vergehen Mitte März, Kontrolle Ende März, Posteingang letzte Woche... :evil:
      +++ Ich bin nicht gestört, ich bin nur verhaltensoriginell +++