NordSüd Speditionsgesellschaft mbH - Diskussion über Insolvenz

    • NordSüd Speditionsgesellschaft mbH - Diskussion über Insolvenz

      1.)
      NordSüd Speditionsgesellschaft mbH

      2.)
      Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 1014/12

      In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

      der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 8036 eingetragenen NordSüd Speditionsgesellschaft mbH, Holunderstraße 11, 33378 Rheda-Wiedenbrück, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Axel Heitmann und Gerhard Bierschenk

      Geschäftszweig: Transport- und Speditionsgeschäfte aller Art sowie Verkauf, Vermietung, Wartung und Reparaturen von Kraftfahrzeugen

      wird heute, am 08.11.2012, um 16:10 Uhr, angeordnet (§§ 21, 22 InsO):

      Die eigenverwaltende Geschäftsführung der Schuldnerin wird ermächtigt, einen Kontokorrentkredit ("Massedarlehen") zu den dem Antrag als Anlagenkonvolut beigefügten Bedingungen in Höhe von bis zu 500.000,00 Euro bei der Sparkasse Erwitte-Anröchte aufzunehmen, soweit dies zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes während des Insolvenzeröffnungsverfahrens erforderlich ist.

      43 IN 1014/12
      Amtsgericht Bielefeld, 08.11.2012
      .




      Der Geruchskoeffizient gewisser finanzieller Mittel ist permanent gleich null!

      Alle meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder. Annahme von Ratschlägen oder Nachahmungen auf eigenes Risiko.
    • Isegrim schrieb:

      @ Chris,da fehlen einem doch glatt die Worte,hab es letzte Woche schon gelesen,da bekommt ein Insolventer Verein mal eben noch ne halbe Mille dazu zum verbraten,und dann warscheinlich wars dann.



      Guten Abend Hartmut,

      na mal abwarten.
      Bin nicht ganz Wissenssicher was das Insoverfahren betrifft, aber ich interpretiere das so, dass es nur ein Kontokorrent für das vorläufige Verfahren gibt.

      Egal ob IV oder Eigenverwaltung, mal angenommen die Einnahmen sind für die nächste Zeit vertraglich gesichert aber die ZZ sind vertraglich auf z.B. 60 Tage vereinbart, dann braucht das Unternehmen eine Überbrückung für Sprit,Tel,Subs etc. etc. da diese Lieferanten nur bei garantierter Zahlung in kurzer Zeit leisten.
      Würde ein IV drin sitzen würde er den Kontokorrentkredit aufnehmen und man würde es evtl. gar nicht erfahren.
      Ich denke das bei der genannten Eigenverwaltung dies aber öffentlich bekannt gegeben werden muss.
      Bin mir so ziemlich sicher das dieser Kredit zu 100% abgesichert ist.

      Die von der Inso betroffenen Gläubiger erhalten nach Abschluss des Verfahrens trotzdem nur eine Quote...

      Fraglich ist, ob es gelingt in der vorläufigen Inso die Firma soweit zu sanieren das es weiter gehen kann.


      Isegrim schrieb:

      Wenn ein kleiner nicht mehr kann, dann heisst es hast eben Pech gehabt. ;(


      Nein, ein IV würde hier auch Überbrückung besorgen, wenn diese durch zu erwartende Einnahmen gesichert sind. Er hat ja ein Interesse daran zumindest in dem vorläufigen Verfahren soviel wie möglich zu erwirtschaften.

      Nur ob die Eigenverwaltung bei einem "Kleinen" genehmigt wird ist fraglich. Habe noch nie von so einem Fall gehört.

      Gruß Chris
      .




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