Neufahrzeug - Nachbesserung - Nutzungsausfall

    • Neufahrzeug - Nachbesserung - Nutzungsausfall

      N'abend,

      ich hab im September 2011 eine neue Zugmaschine (aus Schweden, aber kein Greif...) bekommen. Von Anfang an hat das Niveau an der Hinterachse nicht gestimmt. Wir haben inzwischen - trotz 5 ganztätigen Werstattaufenthalten - rechts den 4. Kotflügel durchgeschliffen.

      Werkstatt hat das Fahrzeug schon zig mal gecheckt, das Fahrwerk mit Buchsen und Scheiben ausgerichtet und eingestellt, wieder vermessen, Luftventil für die HA-Federung getauscht, niveliert, justiert usw usf - ohne Erfolg.

      Heute wurde festgestellt, daß es wohl am Stabilisator liegt und so wurde auch die ganze Kinematik neu vermessen und eingestellt. Jetzt sollte es passen - sagt die Werkstatt.

      Hab langsam die Schnauze voll, wenn die Karre nächste Woche wieder hinten rechts hängt, wie ein hüftkranker Schäferhund, dann werd ich Wandlung vorschlagen - hatte bis jetzt genug Geduld.

      Was mich beschäftigt: Habe ja inzwischen einen schönen Umsatzausfall durch die Standtage und bei gewerblichen Gütern ist es rechtlich eindeutig geregelt, daß der entstandene Schaden zu ersetzen ist. Bei (gewerblich genutzten) PKW ist der Umsatzausfall nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Werkstatt zu ersetzen. Andererseits habe ich eine mangelfreie Sache bestellt.

      Kurz und gut. Hat von den Kollegen schon mal jemand versucht, eine Entschädigung für den Nutzungsausfall zu erhalten ? Hat das geklappt ?

      Gruß
      Roland
      Das meiste Geld wird man beim Bezahlen los.

      Wilhelm Busch
    • Wird schwierig werden, hatte bei meinem 1. TGa auch an sowas gedacht, auf anraten meines RA dann aber doch lieber gelassen.

      Bis alles geklärt ist wird das Fahrzeug bei dir abgemeldet stehen, und das kann dauern !
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      Wer mit Erdnüssen bezahlt, darf sich nicht wundern, dass nur Affen für ihn arbeiten!


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    • er kann eventuell auf wandlung hin arbeiten, aber der abzug pro gefahreren km muss er sich anrechnen lassen und da kommt dann das große erwachen.

      habe ich alles durch.

      neufahrzeug ab bestellt, kam die regressforderung!

      dann nehme ich ihn und verkaufe ihn mit 5 k nachlass und so hat der käufer 10 k gespart.

      kam siehe agb. neufahrzeug kannst nicht verkaufen, angemeldet nach 3 monate.

      haben dann von sich storno ohne zahlung.

      als er dann auf dem hof stand, ich nehme ihn wenn ihr noch ohne aufpreis eine standklima. bekam ich dann.

      einer durfte kassel die auslieferungs inspektion und über nicht machen, sondern der händler in hef.

      vorher war folgedes, letzter tag von der garaqntie in werkstatt gewesen, beide scheinwerfer blind.

      hatten nur einer da und die tusse schließt den auftrag, jetzt sollte ich den anderen selbst bezahlen.

      bekam dann einen anruf vom buchhalter.

      ich, von wem bekommen sie ihr gehalt, von volvo d und von wo bekommen die das geld, von uns blöden tu.

      in zukunft, keinen pf. mehr.

      hatte ja gedacht kaufst re importe, aber da war der riegel dann vor.
    • Mit dem Nutzungsausfall dürften die Karten sehr schlecht stehen. Hier würde ich eine kulante Regelung anstreben, z.B. 5 Tage einen Vorführer wenn einer mal geplant länger in die Werkstatt muß. Deine Werkstatt sollte ihr Gesicht wahren können.

      Ich habe hier ein schickes Gerichtsurteil liegen, welches von einem OLG gegen mich gefällt wurde. Ich hatte nach einem Unfall für den Werkstattaufenthalt Schadensersatz gefordert. Der Richter stellte sinngemäß auf Antrag der Beklagten wie folgt fest : "Die Reparatur kann auch an einem Sonntag durchgeführt werden, an welchem bedingt durch gesetzliche Regelungen ohnehin ein Fahrverbot für Lkw über 7,5 to. besteht." Man muß dazu sagen, daß mir ein Pole auf dem Parkplatz übermüdet in die Hütte gerauscht ist und das Gutachten 7 Tage Werkstattaufenthalt vorsah, da selbst die A-Säule rausgeschnitten werden sollte. Auf die Nachfrage, ob am ersten Sonntag dann Windschutzscheibe, A-Säule und Tür rausgenommen werden sollten und das Auto so Montag weiterfahren sollte, wurde der Richter richtig böse. Ich habe damals von einer Berufung abgesehen, da mir ein dümmeres Urteil noch nie wiederfahren ist.

      Ich denke mal, daß Deine Forderung nichts bringen wird Roland. Drohe eine Wandlung an, die sollen mal einen Spezialisten vom Werk holen.

      mfg thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • Die Werkstatt ist gut, die haben alle verfügbaren Mechs an meine Kiste gestellt.

      Aber: gestern haben Sie das Teil noch auf die Rahmenrichtbank geschoben und das Teil erst mal in Form gebracht. Es kann doch nicht sein, daß ein Neufahrzeug erst mal auf die Richtbank muß um gerade zu laufen. Ich spiele grade wirklich mit dem Gedanken da mal die Wandlung ins Gespräch zu bringen. Das ich da meine bisherige Nutzung bezahlen darf ist mir klar.

      Vorführer kostenfrei wurde mir schon angeboten, aber bis ich mal einen brauche, wird sich daran auch keiner mehr erinnern oder es ist grade keiner da oder oder oder....

      Gruß
      Roland
      Das meiste Geld wird man beim Bezahlen los.

      Wilhelm Busch
    • Ich hatte auch schon einen Stralis mit 53 000 km auf der Richtbank. Seitdem Auto gerade und die Vorderachse fährt sich ungleichmäßig ab. Da würde ich auf jeden Fall den Kaufpreis nachbessern lassen oder eine Wandlung versuchen. Geht man auf beides nicht ein, auf jeden Fall eine Haftbarhaltung an den Hersteller für zukünftige Aufwendungen.

      mfg thommy

      P.S. ich glaube bei einem solchen Mangel würde mir der Kragen platzen
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • nivo hat nichts mit der ausrichtung zu tun oder der rahmen ist verkehrt zusammen genietet.

      meiner hat mal das gedächnis verloren und abgesenkt.

      bei einem 6x2 hatte ich probs damit und nach 12 monaten haben wir die hinterachse in turin verloren.
    • Dann kann es ja nur das Auto wo 1.) immer freundliche Fahrer drin sitzen und nicken, nö kommt von der primitiven Hinterachse 2 Luftbälge!

      2.) schaut man in die Fenster, sieht es auch wie bei einer Metzgerei, mindest ein Saukopf schaut raus! :P :P
    • Ich treff mich heute mit meinem Verkäufer und werd da mal unmißverständlich klar machen, daß mir die Sache gewaltig stinkt. Hab keinen Bock auf Rechtsstreit, dafür hab ich weder Zeit noch Nerven und ich habe einen angeheirateten Richter in der Verwandtschaft und von daher weiß ich recht gut, welche lebensfremden "Koriphäen" über Wohl und Wehe entscheiden...die Knalltüte hat mir mal allen Ernstes erzählt, daß er einen Autofahrer verknackt hat, weil er sich bei der Urteilsfindung daran erinnert hat, wie seine Mammi mal von einem Fahrer des gleichen Sportwagenfabrikats geschnitten wurde....

      Ich werde berichten.

      Cu
      Roland
      Das meiste Geld wird man beim Bezahlen los.

      Wilhelm Busch

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