Neues vom Nachbarn aus Österreich ab 01.12.2012

    • Neues vom Nachbarn aus Österreich ab 01.12.2012

      Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse ab
      01.01.2012
      In Österreich sind ab 01.01.2012 alle Verkehrsteilnehmer verpflichtet, bei
      Staubildung auf Autobahnen und Schnellstraßen eine Rettungsgasse zu bilden.
      Diese soll gewährleisten, dass Einsatzkräfte möglichst rasch zu einem
      Unfallort vordringen können. Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur müssen
      sich bei Stau möglichst weit links zur Fahrbahn einordnen und Teilnehmer auf
      der rechten Spur so weit rechts wie notwendig. Bei mehrspurigen Fahrbahnen
      gilt: Fahrzeuge auf der linken Spur nach links, alle anderen nach rechts. Dabei
      ist der Pannenstreifen zu befahren. Durch die Änderung der Straßenverkehrsordnung
      sollen Einsatzkräfte im Notfall möglichst rasch zu einem Unfallort
      vordringen können und so die Überlebenschancen von Schwerverletzten
      um bis zu 40 % gesteigert werden. Bei Nichtbefolgung drohen Geldstrafen
      von 72.- € bis 2.180.- €. Weitere Infos siehe rettungsgasse.com.
    • Jetzt mal mein Klugscheißermodus an:
      de.wikipedia.org/wiki/Rettungsgasse
      und natürlich hier
      youtube.com/watch?v=aEP0U4pseAI

      Ohne Quatsch jetzt, das ist doch in D kalter Kaffee. Mal davon abgesehen, dass es immer wieder diejenigen gibt, die nie nimmer nicht, und unter gar keinen Umständen, über eine weiße durchgezogene Linie fahren. Das sind, denke ich häufig auch die Fahrer, die das Prinzip des Mehrzweckstreifens nicht verstanden haben.