Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse ab
01.01.2012
In Österreich sind ab 01.01.2012 alle Verkehrsteilnehmer verpflichtet, bei
Staubildung auf Autobahnen und Schnellstraßen eine Rettungsgasse zu bilden.
Diese soll gewährleisten, dass Einsatzkräfte möglichst rasch zu einem
Unfallort vordringen können. Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur müssen
sich bei Stau möglichst weit links zur Fahrbahn einordnen und Teilnehmer auf
der rechten Spur so weit rechts wie notwendig. Bei mehrspurigen Fahrbahnen
gilt: Fahrzeuge auf der linken Spur nach links, alle anderen nach rechts. Dabei
ist der Pannenstreifen zu befahren. Durch die Änderung der Straßenverkehrsordnung
sollen Einsatzkräfte im Notfall möglichst rasch zu einem Unfallort
vordringen können und so die Überlebenschancen von Schwerverletzten
um bis zu 40 % gesteigert werden. Bei Nichtbefolgung drohen Geldstrafen
von 72.- € bis 2.180.- €. Weitere Infos siehe rettungsgasse.com.
01.01.2012
In Österreich sind ab 01.01.2012 alle Verkehrsteilnehmer verpflichtet, bei
Staubildung auf Autobahnen und Schnellstraßen eine Rettungsgasse zu bilden.
Diese soll gewährleisten, dass Einsatzkräfte möglichst rasch zu einem
Unfallort vordringen können. Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur müssen
sich bei Stau möglichst weit links zur Fahrbahn einordnen und Teilnehmer auf
der rechten Spur so weit rechts wie notwendig. Bei mehrspurigen Fahrbahnen
gilt: Fahrzeuge auf der linken Spur nach links, alle anderen nach rechts. Dabei
ist der Pannenstreifen zu befahren. Durch die Änderung der Straßenverkehrsordnung
sollen Einsatzkräfte im Notfall möglichst rasch zu einem Unfallort
vordringen können und so die Überlebenschancen von Schwerverletzten
um bis zu 40 % gesteigert werden. Bei Nichtbefolgung drohen Geldstrafen
von 72.- € bis 2.180.- €. Weitere Infos siehe rettungsgasse.com.