Neues Umweltschadensgesetz erweitert Haftung für Unternehmen

    • Neues Umweltschadensgesetz erweitert Haftung für Unternehmen

      Im Herbst 2007 soll das neue Umweltschadensgesetz in Deutschland in Kraft treten. Es sieht eine rückwirkende Haftung für Umweltschäden ab dem 30.04.2007 vor.
      Das Umweltschadensgesetz regelt Schäden, die in Ausübung der beruflichen Tätigkeit an der Umwelt als Allgemeingut entstehen. Dazu gehören Böden, Gewässer sowie geschützte Tier- und Pflanzenarten und natürliche Lebensräume.
      Die Liste der geschützten Arten und Lebensräume ist lang, hierzu gehören z.B. Feldhamster, verschiedene Reiher, diverse Frosch-, Kröten- und Echsenarten, eine Vielzahl von Blühpflanzen, Dünen- und Küstenbereiche, Moore, Wälder und vieles mehr. Es handelt sich also nicht nur um „Exoten“, sondern um diverse Arten in der unmittelbaren Nachbarschaft.
      Damit betrifft das Gesetz nicht nur Betreiber von Anlagen, sondern auch die breite Masse der landwirtschaftlich oder gewerblich Tätigen wie zum Beispiel Fuhrunternehmer, die gefährliche und umweltschädliche Güter transportieren. Im Gegensatz dazu ergibt sich für den Kunden, der privat mit seinem Pkw unterwegs ist, kein Anwendungsbereich.
      Neu ist, dass der Verursacher für Sanierungskosten aufkommen muss, die von der zuständigen Behörde auferlegt werden und bisher vom Steuerzahler getragen wurden. Der sich daraus ergebende Anspruch ist öffentlich-rechtlicher Natur und somit vom Umfang der Kfz-Haftpflichtversicherung ausgeschlossen.
      Ein Schadenbeispiel:
      Nach dem Unfall eines Lkw mit Tankaufbau gelangt umweltschädliches Kerosin in einen nahe gelegenen See. Das Kerosin zerstört die Nistplätze einer Reiherkolonie und vernichtet einige dort angesiedelte seltene und geschützte Pflanzen. Wie bisher sind Schäden am Gewässer und dem Boden durch die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt; nach dem neuen Umwelt-schadensgesetz wird der Halter des Tankfahrzeuges auch für die Wiederansiedlung der Reiher und die Renaturierung des Lebensraumes der Pflanzen in Anspruch genommen.

      Im Hinblick auf den Stichtag 30. April 2007 werden R+V und KRAVAG zeitnah einen Produktbaustein zur Kfz-Haftpflichtversicherung auf den Markt bringen, der dieses Risiko für den Fuhrunternehmer absichert.

      Tipp: Sprechen Sie mit Ihrem KFZ Versicherer wenn Sie davon betroffen sind/sein können.

      Gruss an alle
      Fabian Chr. Ude

      KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG
      Direktionsbevollmächtigter Transportversicherung
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