Da ich jetzt immer häufiger die Kleiderhängertransporter mit immer größeren Autos auch direkt vor meiner beschaulichen Haustür rumkurven sehe (Giro... haha...), wie sieht das ab 1. 1. 2007 aus? Haben die Rumänen, und Bulgaren, dann eine EU-Lizenz an Bord oder fahren die mit Übergangsfrist weiterhin mit CEMT?
Neue Beitrittsländer ab 1. 1. 2007 - EU-Genehmigung?
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Hallo Jürgen,
soweit ich weiß sind die neuen EU-Mitgliedsländer mit einer Übergangsfrist von vorerst 3 Jahren vom Kabotageverkehr ausgeschlossen!
Die Übergangsfrist gilt vorerst bis 31. Dez. 2009 und kann höchstens um 2 Jahre verlängert werden, also bis zum 31. Dez. 2011 oder die Schutzklausel wird im vollen Umfang geltend gemacht. Diese besagt: (…) dass im Falle ernster Störungen des nationalen Marktes oder von Teilen desselben, die durch Kabotage zu verzeichnen, oder derartige Störungen durch Kabotage noch verstärkt worden sind (z.B. es besteht ein erheblicher Angebotsüberschuss gegenüber der Nachfrage oder die finanzielle Stabilität oder das Überleben einer beträchtlichen Anzahl von Güterkraftverkehrsunternehmen wird gefährdet) (…)
Richtlinie 96/26/EG:
Das Eigenkapital und die Reserven dieser Unternehmen müssen nach folgendem Zeitplan schrittweise die in
dem genannten Artikel aufgeführten Mindesthöhen erreichen:
• das Unternehmen muss bis 1.1.2007 über ein Eigenkapital und Reserven verfügen, die sich auf
mindestens 5.850 EUR für das erste Fahrzeug und auf mindestens 3.250 EUR für jedes weitere
Fahrzeug belaufen;
• das Unternehmen muss bis 1.1.2008 über ein Eigenkapital und Reserven verfügen, die sich auf
mindestens 6.750 EUR für das erste Fahrzeug und auf mindestens 3.750 EUR für jedes weitere
Fahrzeug belaufen;
• das Unternehmen muss bis 1.1.2009 über ein Eigenkapital und Reserven verfügen, die sich auf
mindestens 7.650 EUR für das erste Fahrzeug und auf mindestens 4.250 EUR für jedes weitere
Fahrzeug belaufen;
• das Unternehmen muss bis 1.1.2010 über ein Eigenkapital und Reserven verfügen, die sich auf
mindestens 8.550 EUR für das erste Fahrzeug und auf mindestens 4.750 EUR für jedes weitere
Fahrzeug belaufen.
Richtlinie 96/53/EG:
Kraftfahrzeuge, die den Grenzwerten der Kategorien jener Richtlinie entsprechen, dürfen bis zum 31.
Dezember 2013 den nicht ausgebauten Teil des bulgarischen Straßennetzes nur dann befahren, wenn ihre
Einzelachslast den bulgarischen Grenzwerten entspricht.
Für Fahrzeuge, die den Anforderungen der Richtlinie 96/53/EG entsprechen, dürfen für die Benutzung der
Haupttransitstrecken keine Beschränkungen vorgesehen werden.
(spezielle Regelungen für Fahrzeuge, die mit Luftfederung ausgestattet sind und Angabe eines detaillierten
Programms für den Ausbau des bulgarischen Straßennetzes)
Näheres ist in der EWG-Verordnung nachzulesen oder beim BGL.
Wissenswertes gibt es auch auf: bgl-ev.de
P.s.: Kann sich nur noch um Tage handeln mit der CD!"Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"
Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!
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