Nebenjob als selbstst. Spediteur ??!!

    • Nebenjob als selbstst. Spediteur ??!!

      Guten Tag liebe Forum-Mitglieder,

      habe eine Forum-Session gestern abend gestartet und mich durch gesammelte Werke der Speditionswelt durchgelesen.
      Aber, das Thema, dass zu meiner Frage passen würde, find ich nirgendwo.
      Also nun hier meine Frage bzw. Idee:

      Ich, 24 m. Seefracht Export u. Import - durchschnittsverdiener bei großer Spedition, habe mir mal gedacht, ob es irgendwie möglich wäre
      neben meinem Job, so eine Art Nebenjob als selbstst. Spedi einzugehen.
      D.h. ich würde ein Gewerbe anmelden und je nach Laune und Zeit den ein oder anderen Auftrag von kleineren
      Firmen entgegennehmen und abwickeln. Und dann so richtig abzocken ;) ... kleiner Scherz.
      Als Hobby nebenher - muss ja nicht die große Kohle schäffeln, aber wenn ich dann genung angespart habe
      vllt 10-15 Jahre, dann die großen Firmen aufkaufen ;) ... wieder ein Scherz.

      Wie findet ihr meine Idee oder geh ich an die Sache doch zu leicht ran.
      Ich habe mir schon überlegt wie ich die Sendungen abfertigen würde, da ich genau weiß wen ich
      für eine eventl Abnahme im Abgangsland, den Seetransport, Verzollung und Transport zum Kunden zu fragen bzw.
      zu beauftragen habe.

      Vielen Dank

      TNT
      Zukunft - Realisierung - Ich !

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von TNToni ()

    • Original von Ingoo
      ich muss Kurier da mal zustimmen ..... ohne genehmigung vom Chef ist das Wettbewerb im eigenen Haus !

      Wenn ich Chef wär würd ich unter keinen umständen zustimmen !


      Dito.

      Nebenberuflich der eigenen Firma Konkurrenz machen?
      Ich würd das mal schnell vergessen.

      Gruss.

      P.S.: Eine Abmahnung wäre da

      a) das geringste, was passiert
      b) verdient und zu erwarten
      _______________________

      Duvenbeck Logistics
      The Culture Of Logistics
    • Hatten wir nicht letztens so ein ähnliches Thema gehabt??

      Ich muss feststellen, daß das Thema "Wettbewerbsverbot" wohl nicht gebräuchlich ist, sonst kommt man wohl kaum auf die Idee, seinem AG Konkurrenz zu machen. Steht eigentlich in einem Arbeitsvertrag eines Angestellten. sheppe hat die geringste Konsequenz geschrieben. Teuer wird es, wenn der AG alle Register zieht. Konventionalstrafe - AG könnte seinen dadurch entstehenden Verlust geltend machen - Fristlose Entlassung usw. Bei einem grosssen Spediteur, könnte ich mir vorstellen, das seine Rechtsabteilung, zumindest einige der o. g. Schritte einleitet. Ob das die Idee wert ist?
      Gruss
      Benno Czechowski

      Kreuzstrasse 14 - - 42277 Wuppertal

      Die City mit den Bahnen, die oben die Räder haben
    • das mein Thema so schnell diskutiert wird, freut mich.
      Also auf diese Idee bin ich nicht von selber gekommen. Unser Lagermeister, verdient mit so einer Art Nebenjob was dazu.
      Dies wurde vom Chef auf bestätigt. Er hat einen angemieteten Sprinter und fragt abundzu mal, ob wir ihm Sendungen zum Transport
      geben können. Wir geben ihm dann diese, die wirklich für "kompliezierte" Kunden sind. Ich würde ja meinem Arbeitgeber keine
      Kunden oder Aufträge wegnehmen, sondern mir selber im Netz welche suchen oder von Kunden abfertigen, die wir hier
      im Betrieb ablehnen mussten ......
      Zukunft - Realisierung - Ich !
    • Wenn du dich mit deinem Chef gut versteht, dann lass dir doch schriftlich geben, das du als AN bzw. wenn du aufhören solltest ( wegen X Jahre nach Kündigung besteht das Wettbewerbsverbot noch, in der Regel 2 Jahre ) in Konkurrenz treten darfst.
      Gruss
      Benno Czechowski

      Kreuzstrasse 14 - - 42277 Wuppertal

      Die City mit den Bahnen, die oben die Räder haben
    • Ich konnte jetzt keinen passenden Gesetzestext finden aber das hier :

      Wettbewerbsverbot/ Arbeitsrecht
      Das arbeitsrechtliche Wettbewerbsverbot ist grundsätzlich in die Zeit während des Arbeitsverhältnisses und in die Zeit danach zu unterteilen.

      Wettbewerbsverbot während des Arbeitsverhältnisses:

      Während dem Bestehen eines Arbeitsverhältnisses ist es dem Arbeitnehmer untersagt, seinem Arbeitgeber ohne dessen Willen Konkurrenz zu machen. Der Arbeitnehmer darf im Tätigkeitsbereich des Arbeitgebers keine Geschäfte für eine andere Person oder auf eigene Rechnung machen.

      Verstößt der Arbeitnehmer gegen das Wettbewerbsverbot, ist er dem Arbeitgeber schadensersatzpflichtig. Unter Umständen kann auch eine außerordentliche Kündigung des Arbeitnehmers gerechtfertigt sein.

      Wettbewerbsverbot nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses:

      Grundsätzlich endet das Wettbewerbsverbot für den Arbeitnehmer mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Jedoch kann schriftlich vereinbart werden, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses keine Konkurrenz machen darf. Das Wettbewerbsverbot kann nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses höchstens für die Dauer von zwei Jahren vereinbart werden.

      Quelle: rechtslexikon-online.de/Wettbewerbsverbot_Arbeitsrecht.html

      Wenn du nix im Vertrag stehen hast kannst du nach verlassen des Unternehmens machen was du willst aber solange du da tätig bist nur mit schriftlicher genehmigung. bei dieser sollte auch ausdrücklich erwähnt sein das du in deiner Branche nebenher tätig sein darfst. Für eine fremde branche brauchst du keine erlaubnis solange du durch diese nebentätigkeit deinen job nicht vernachlässigst.

      Was euer lagerarbeiter macht ist kein wettbewerb. Er unterstützt ja sogar euer Unternehmen. Er übernimmt in seiner freizeit die schwierigen Aufträge da man ihm wohl vertrauen kann. Das er dafür nebenher auch noch ne entlohnung bekommt ist ja wohl selbstverständlich. sonst würd er wohl auf dem Sofa sitzen bleiben !
    • Original von TNToni
      das mein Thema so schnell diskutiert wird, freut mich.
      Also auf diese Idee bin ich nicht von selber gekommen. Unser Lagermeister, verdient mit so einer Art Nebenjob was dazu.
      Dies wurde vom Chef auf bestätigt. Er hat einen angemieteten Sprinter und fragt abundzu mal, ob wir ihm Sendungen zum Transport
      geben können. Wir geben ihm dann diese, die wirklich für "kompliezierte" Kunden sind. Ich würde ja meinem Arbeitgeber keine
      Kunden oder Aufträge wegnehmen, sondern mir selber im Netz welche suchen oder von Kunden abfertigen, die wir hier
      im Betrieb ablehnen mussten ......


      Hallo,

      das Thema ist sehr kontrovers, ich denke mal die Ansätze in der Diskussion sind schon als vernünftig zu werten. Man muss in diesem Geschäft sehr realistisch bleiben. Ich hab da noch 2 Sachen, die mir hier (s.o.) auffallen:

      1. der Lagermeister macht in dem Sinne keine Konkurrenz, weil er ja als eingesetzter Subunternehmer für Ihre Firma eintritt.
      2. Wenn Sie sich im Netz (wo auch immer Sie da suchen wollen) Aufträge suchen, nehmen Sie Ihrem AG diese Aufträge weg -> Konkurrenz. Da Sie in Ihrem Tätigkeitsfeld arbeiten. Wenn Sie Blumen verkaufen würden, wäre das irrelevant, aber Sie möchten ja im Bereich Seefracht tätig werden. In diesem Fall sind Sie Konkurrenz für den eigenen Betrieb.

      So einfach ist das (leider/Gott sei Dank).

      Gruss.
      _______________________

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