Nebengewerbe und Scheinselbständigkeit?
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Wenn Du Deinen Fahrer fest anstellst ist niemand scheinselbstständig. Weder Du noch er. Soweit ich es weiß. Wenn Dein Fahrer Subunternehmer von Dir ist, dann ist er scheinselbständig, wenn er nur für dich fährt.
Andere Frage, warum nimmst Du denn nichtnoch mehr Touren? -
Hallo Subbel,
zunächst einmal solltest du dir Gedanken machen, ob dein Vorhaben sinnvoll ist und sich das ganze überhaupt rentiert. Mit nur einem Fahrzeug und dazu angestellten Fahrer klingt das alles sehr zweifelhaft. Selbst Unternehmer die Selbstfahrer sind, stehen im alltäglichen Überlebenskampf.
Ich versichere dir, da bleibt nicht viel hängen.
Was machst du wenn dein Fahrer krank ist oder im Urlaub ist?? Was ist wenn das Fahrzeug ausfällt?
Darf man fragen um welches KEP-Unternehmen es sich handelt?
Das Therma Scheinselbstständigkeit lässt vieles offen, ein jeder legt es anders aus, so dass man schwer abgrenzen kann, wo Scheinselbständigkeit wirklich
vorliegt.
Lösung deines Problems: Lass die Firma auf den Namen deiner Frau und nahen Verwandten laufen. Oder noch besser: Lass die Finger davon.
Definition:
Eine Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn eine erwerbstätige Person als selbständiger Unternehmer auftritt, obwohl sie von der Art ihrer Tätigkeit her zu den abhängig Beschäftigten (Arbeitnehmer) zählt.
Die diesbezüglichen gesetzlichen Regelungen wurden mehrfach überarbeitet. Nachdem 1999 zunächst anhand von einzelnen konkreten Umständen eine Einstufung vorgenommen wurde, ist nunmehr in § 7 SGB IV geregelt worden, dass es entscheidend darauf ankommt, ob die Tätigkeit nach Weisungen eines Auftraggebers ausgeführt wird bzw. ob eine Eingliederung in die Organisation des Auftraggebers erfolgt ist. Wichtige Kriterien sind daher nach wie vor die Arbeitszeitgestaltung und die Möglichkeit, die Tätigkeit auch durch Dritte auszuüben.
Sozialversicherungsrechtlich gesehen gelten diese Personen als Arbeitnehmer, so dass für sie Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) zu entrichten sind. Hierbei kann der Arbeitgeber (mit Ausnahme der zurückliegenden drei Monate) rückwirkend für bis zu 30 Jahre (bei vorsätzlicher Hinterziehung) zur Zahlung des Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteils verpflichtet werden. Der Arbeitnehmer haftet maximal 3 Monate. Überwiegend wird deshalb auch ein Rückgriffsanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer für weiter zurückliegende Zeiträume verneint, selbst wenn feststeht, dass beide vorsätzlich handelten. Auch wenn ein Beschäftigter nicht scheinselbständig ist, kann er gleichwohl rentenversicherungspflichtig sein (siehe unten).
Auch arbeitsrechtlich kann er als Arbeitnehmer eingestuft werden. Hier wird auf den allgemeinen Rechtsgedanken wie er in § 84 HGB Ausdruck gefunden hat, abgestellt, was im Ergebnis zumeist zu übereinstimmenden Ergebnissen führt. Das Bundesarbeitsgericht definiert einen Arbeitnehmer als jemanden, der weisungsgebunden fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit leisten muss. Dies können beide Seiten durch eine sogenannte Statusklage beim Arbeitsgericht verbindlich feststellen lassen. Ein Interesse dürfte aber vor allem der Arbeitnehmer haben, da er hierdurch u.a. Kündigungsschutz, bezahlten Urlaub und bei Anwendbarkeit eines Tarifvertrages ggf. verbesserte Arbeitsbedingungen erreichen kann.
MfG
Forwarder -
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bleibst Du weiterhin Angestellter bei Deinem alten Chef? Dann bist Du doch über diesen sozialversichert und hast das tatsächlich als Nebengewerbe, also nix mit ScheinselbständigkeitWer nur einen Hammer kennt, für den sieht jedes Problem wie ein Nagel aus.
___________________
85567 Grafing
lynette.scavo@gmx.de -
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Hallo @ alle,
Subbel sollte sich bewusst sein, das er nicht mehr nebenberuflich ein Gewerbe betreibt, wenn er einen eingestellt hat, egal ob als Aushilfe oder Festeingestellt. Damit ist er hauptberuflich selbstständig und somit braucht sein AG keine Sozialabgaben abführen und er muss sich selbst krankenversichern.Gruss
Benno Czechowski
Kreuzstrasse 14 - - 42277 Wuppertal
Die City mit den Bahnen, die oben die Räder haben -
Original von fbl
Hallo @ alle,
Subbel sollte sich bewusst sein, das er nicht mehr nebenberuflich ein Gewerbe betreibt, wenn er einen eingestellt hat, egal ob als Aushilfe oder Festeingestellt. Damit ist er hauptberuflich selbstständig und somit braucht sein AG keine Sozialabgaben abführen und er muss sich selbst krankenversichern.
Wo steht das geschrieben. Quelle bitte.
Ich habe ja schon viel Unfug gelesen aber so was noch nicht.
Also braucht meine Tochter keine Sozialabgaben zu zahlen weil sie nebenberuflich
6 DJ und ca 20 Helfer (400 €) eingestellt hat für die 3 mobilen Groß Discos
Nur nebenbei, die ist gelernte und studierte Sozialfachangestellte in leitenden Position. Hat wo möglich geschlafen.
Der Buchplichtige Landwirt der einen Knecht beschäftigt hat, bekommt er dann die Hälfte zur Rentenversicherung nicht mehr von unserem Staat.
Ich selber hatte schon 2 Transporter, 1 7,5 to und 3 Fahrer als ich noch gearbeitet habe.
Man man.Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Granitteufel ()
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jaaaaaaaaaaa die Quelle wüsste ich auch gerne
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Original von subbel
Hallo zusammen,
ich hab nun die Tour die ich im Nebengewerbe betreiben wollte jetzt erstmal über einen Subunternehmer laufen lassen. Sozusagen bin ich jetzt Subunternehmer eines Sub´s.
Somit fällt die Scheinselbständigkeit weg.
Wenn ich später das Gewerbe auf meine Mutter anmelde und über Ihr die Tour laufen lasse, welche Ausgaben hätte ich dann?
Muss ich meine Mutter privat versichern? Was ist noch zu beachten. Sie ist Tagesmutter und kassiert ca. 500 euro im Monat vom Jugendamt.
Wäre um eine Antwort sehr dankbar.
Vielen Dank im Vorraus. Grüsse Subbel.
Ich hätte den ganzen Hick-Hack umgangen und hätte eine Limited & Co. KG gegründet, mich selber mit € 400 im Monat angestellt (Pausachlabgaben € 100) und nach Abzug der Körperschaftssteuer wäre der Rest des Geldes mir....
Gründungskosten keine € 1.200 inkl. Notar und Eintrag ins HRA.
HiN - der aber erstmal mit seiner Steuerberaterin gesprochen hätte...Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hesse_im_Norden ()
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Limited & Co. KG
auch eine möglichkeit von vielen
aber sub vom sub ?? und da bleibt genug hängen für dich ??
Gruß
daffanGesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.
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