Nachberechnung Umzugsspedition

    • Nachberechnung Umzugsspedition

      Hallo Forum!

      Ich bin neu hier im Forum und habe gleich eine rechtl. Frage.

      Ich musste berufsbedingt umziehen und dafür sollte ich Kostenvoranschläge von drei verschieden Firmen nehmen. Das beste Angebot hat dann auch meine Personalabteilung angenommen. Das Angebot habe ich unterschrieben und der Speditionsfirma gesendet. Die haben mir eine Bestätigung geschickt und den Terminvorschlag zugesagt. Bis hier hin alles OK...

      Die Speditionsfirma hat sehr kurzfristig vor dem geplanten Umzugstermin bei mir angerufen und mir mitgeteilt, dass die Abrechnung über meine Firma nicht funktionieren wird. War für mich etwas blöd, aber damit war ich dann auch einverstanden am Ausladetag perEC-Karte zu bezahlen.

      Sooo jetzt die Punkte, die ich unfair finde:
      Die Speditionsfirma hat einen Küchentischler am Ausladetag bestellt. Der war bereits um 8 Uhr da, aber die Speditionsfirma nicht! Die waren im Stau und kamen mit einer Verspätung von ca. 4-5 Std. Solange hat der Tischler gewartet. Diese Wartezeit soll ich nun auch bezahlen. Der zuständige Disponent meinte nur "höhere Gewalt, ist so. Sie haben das so unterschrieben". ich habe das natürlich unterschrieben, dass der Tischler da war und die Arbeiten ausgeführt hat. Wie sieht hier jetzt die Rechtlage aus?? Der Küchentischler hat die Abrechnung an die Speditionsfirma gesendet und nicht an mich. Diese kam als Nachberechnung weniger Tage später bei mir an. Was mich hierbei auch interessieren würde, ist die tatsache, dass im Leistungschein als Auftraggeber nicht mein Name steht, sondern die von meiner Firma. Mein Name steht nur bei "Absender". Bin ich jetzt der Ansprechpartner oder meine Firma?? Die Nachrechnungen kamen direkt zu meiner privaten Anschrift. Frage nur, weil - wenn Ansprechpartner meine Firma - dann sollen die sich darum streiten.

      Die beiden von der Speditionsfirma haben - aufgrund der Verspätung - nicht alles geschafft. Den Rest soll der Tischler machen. Das hat er auch am nächsten Tag gemacht. Nur die finale Abrechnung ist jetzt auch sehr weit von ursprünglichen Angebot entfernt. Meine Firma bezahlt auch nicht alles nur den ursprünglich zugesagten bzw. das Angebot der Sped.

      Wäre sehr dankbar, wenn einer mir diese Frage beantworten kann, ob ich Anprechpartner oder meine Firma ist. Bin auch gerne bereit, für die Beantwortung zu bezahlen...

      Klaus Meyer
    • austs schrieb:

      Gute Rechtschutzversicherung ? Fachanwalt !! Und zwar schleunigst! Ist bei Umzugsfirmen gang und gäbe Angebote anzugeben und anschliessend andere Rechnungen zustellen !!
      Hallo austs,

      danke für den Ratschlag.
      Mich würde nur interessieren, ob ich das privat machen muss oder - wie es auf dem Lieferschein als Auftraggeber steht - meine Firma? Die Dame von der Rechtsabteilung meiner Firma ist in den nächsten Tagen leider nicht zu sprechen..
    • Mal ein kleines Zitat :

      "Wie schon telefonisch besprochen, handelt es sich bei einem Fahrzeugdefekt bzw. Stau nicht um höhere Gewalt bzw. um ein "unabwendbares Ereignis" i.S. von § 426 HGB. Eine Haftung dem Grunde nach wird daher nicht zu bestreiten sein. Die Haftung des Frachtführers ist auf den 3fachen Betrag der Fracht begrenzt (§431 Abs.3HGB)"

      Schick die Rechnung zurück, die sollen die sich dorthin schieben, wo keine Sonne hinscheint. Und mach Schadensersatz wegen Deiner 5 Stunden Wartezeit geltend. Schreib denen schnellstmöglich eine Haftbarhaltung.

      DIES WAR JETZT KEINE RECHTSBERATUNG SONDERN NUR EIN TIP; WAS ICH JETZT MACHEN WÜRDE.

      Alles Weitere findest Du hier : www.gidf.de

      mfg thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • thommygera schrieb:

      Mal ein kleines Zitat :

      "Wie schon telefonisch besprochen, handelt es sich bei einem Fahrzeugdefekt bzw. Stau nicht um höhere Gewalt bzw. um ein "unabwendbares Ereignis" i.S. von § 426 HGB. Eine Haftung dem Grunde nach wird daher nicht zu bestreiten sein. Die Haftung des Frachtführers ist auf den 3fachen Betrag der Fracht begrenzt (§431 Abs.3HGB)"

      Schick die Rechnung zurück, die sollen die sich dorthin schieben, wo keine Sonne hinscheint. Und mach Schadensersatz wegen Deiner 5 Stunden Wartezeit geltend. Schreib denen schnellstmöglich eine Haftbarhaltung.

      WOW! Vielen Dank für die kompetente Antwort! Also hat mir die Pfeiffe am Telefon scheisse erzählt?

      Bezahlt habe ich bisher noch nicht. Das ist mittlerweile über einen Monat her. Der kommt mir mit 2,5 h Kulanz entgegen für die Wartezeit des Küchentischlers. Ich habe das natürlich bisher nicht bestätigt. Es kam auch keine Abmahnung oder ähnliches und das letzte Mal haben wir letzten Montag kontakt gehabt..


    • Ich gehe mal davon aus, das man hier auf Dummenfang geht.

      Die nächste Frage, die sich mir stellt, sind die 5 Stunden Stau ?( ?( ?(

      Beginnt man heute einen Umzug nicht mehr frühmorgens und nimmt ein ortsansässiges Unternehmen ?

      Sollte das Unternehmen aus dem Umkreis stammen, hätten die auch nach einer Stunde Ersatz schicken können, falls die Standardausrede denn überhaupt stimmt.

      Ist aber auch alles egal, nur für von Dir verschuldete Verzögerungen bzw. Mehrleistungen mußt Du auch gerade stehen. Und ein Stau ist Dir nicht zuzurechnen.

      mfg thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • thommygera schrieb:

      Ich gehe mal davon aus, das man hier auf Dummenfang geht.

      Die nächste Frage, die sich mir stellt, sind die 5 Stunden Stau ?( ?( ?(

      Beginnt man heute einen Umzug nicht mehr frühmorgens und nimmt ein ortsansässiges Unternehmen ?

      Sollte das Unternehmen aus dem Umkreis stammen, hätten die auch nach einer Stunde Ersatz schicken können, falls die Standardausrede denn überhaupt stimmt.

      Ist aber auch alles egal, nur für von Dir verschuldete Verzögerungen bzw. Mehrleistungen mußt Du auch gerade stehen. Und ein Stau ist Dir nicht zuzurechnen.

      mfg thommy
      der Umzug war auf größerer Distanz (ca. 300 km)...

      Ok, VIELEN DANK FÜR DIE RATSCHLÄGE BIS HIER HIN! WERDE EUCH INFORMIEREN, WENN ES WAS NEUES GIBT.
    • Hallo bin nun neu im Forum und habe eine Möbelspedition in Südniedersachsen.

      Ich würde mich an den Bundesverband " AMÖ" wenden, dort gibt es eine Schiedsstelle geht aber nur, wenn der Umzugsunternehmer im Verband ist. Meinen Kunden gebe ich immer folgenden Rat " Festpreisangebote "+Erkundigungen über Umzugsunternehmen von dritten Einholen ( Arbeitskollegen alte + neue, Freunde etc), somit vermeide ich nur auf die billigen Krauter reinzufallen, die wir hier mit Mehrkosten kommen.

      Da der Umzugsunternehmer eine Subi als Tischler bestellt hat, muss er auch die Musik bestellen . Also meinen Rat, keinen Cent zusätzlich bezahlen und den Bundesverband " AMÖ" kontaktieren!!!!!
    • hmmm..nicht die seriöseste Art der Umzugsfirma im Umgang mit einem Kunden.



      Zur Rechtslage:

      an wen wurde das Angebot erstellt - deine Firma oder an dich als Privatperson?

      an wen wurde die Auftragsbestätigung des Umzugsspediteurs gestellt?

      wenn an Firma, so müssen die auch mit der Firma abrechnen und nicht kurzfristig und mit mündlicher Vereinbarung mit dir als Privatperson. Da würden bei mir alle Alarmglocken angehen. Wenn an dich als Privatperson, dann bist du der Vertragspartner mit allen Rechten und Pflichten und deine Firma ist außen vor.

      Richtigkeit der Rechnungsstellung überprüfen (vereinbarte Adresse muß dieselbe wie in der Auftragsbestätigung sein).

      Zu den anderen Sachen ist alles geschrieben worden. Auch meine Empfehlung:

      Tischler ist nicht dein/euer Problem - unbedingt schriftliche Haftbarhaltung gegenüber Umzugsspedi machen - Fall der AMÖ melden. Rechtsanwalt bei Bedarf hinzuziehen.
    • mal noch eine kleine Anmerkung : Ich hätte die Rechnung ohnehin nur an meine Firma legen lassen, da ich als Privatperson nicht vorsteuerabzugsberechtigt bin. Somit würde es billiger für die Firma.

      mfg thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

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