Morsbach & Tosun GmbH, Bochum

  • Morsbach & Tosun GmbH, Bochum

    "Also gegen MOTOS haben wir jetzt nen Vollstreckungsbescheid bekommen.
    Bin gespannt was da jetzt kommt."

    Hallo Allein, das Geld hättest dir sparen können. Ich habe auch schon lange Vollstreckungsbescheid
    vorliegen. Lt. Auskunft der zuständigen Gerichtsvollzieherin ist vom Amtsgericht Bochum ein
    Vollstreckungsstop verhängt worden, da die Firma in nächster Zeit Insolvenz anmelden wird.
    Also....X( das Papier ist nix wert.

    Zur Firma Cargotrans in Dortmund kann ich nur sagen: ich habe von Cargotrans meinen Transport korrekt und
    pünktlich bezahlt bekommen.
  • Die nächste zeit ist rumm

    Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 633/10

    Über das Vermögen



    der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 11735 eingetragenen morsbach und tosun gmbh integrative transportsysteme, Lütgendortmunder Hellweg 207-209, 44894 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Andreas Morsbach, Rheinderlandweg 17, 45770 Marl und Sait Tosun, Bahnhofstr. 92, 44575 Castrop-Rauxel



    Geschäftszweig: Speditionsverkehr





    wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 14.01.2011, um 10:17 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.



    Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 15.06.2010 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.



    Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Frank Imberger, Huestraße 34, 44787 Bochum.



    Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.02.2011 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.



    Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).



    Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den