Mitführungspflicht eines Ausweises für Kraftfahrer

    • Mitführungspflicht eines Ausweises für Kraftfahrer

      Da in Deutschland für den normalen Bürger nicht verpflichtent ist den Pass mit zuführen, wurde jetzt ab geändert für Personen des Speditions und Logistkgewerbe.

      Siehe hier.

      Nachrichten
      Ausweispflicht seit Januar 2009
      Seit Januar 2009 müssen alle Personen, die im Speditions-, Transport- oder Logistikgewerbe tätig sind, ihren Personalausweis, Pass oder ein entsprechendes Ersatzdokument mit sich führen. Insbesondere bei Kontrollen des Zolls müssen Fahrer diese Dokumente vorzeigen. Diese Pflicht soll Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung erschweren. Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter darüber nachweislich schriftlich informieren. Bei Missachtung dieser neuen Regelung kommen Bußgelder in Höhe von maximal 30.000 Euro auf den Arbeitgeber und maximal 5000 Euro auf den Arbeitnehmer zu. Zu beachten: Führerscheine und Fahrerdokumente reichen bei den Kontrollen nicht aus. Der Gesetzgeber hat dies über den Paragraphen 2a des „Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung“ eingeführt. Unternehmen, die Werkverkehr betreiben, sind von diesen Vorschriften ausgenommen. Mehr Infos zu dem Thema gibt es auf der Seite der IHK Stuttgart: stuttgart.ihk24.de. (szs/Bild: Archiv)
    • Alles zu dokumentieren wie das die EU gerne hätte nervt einfach.

      Wenn ich sehe wieviel Zeit inzwischen für das Ausfüllen von Urlaubsbescheinigungen draufgeht.....

      In 14 Tagen fällt den Herren sicher wieder was neues ein.

      Klar hat (sollte) man seinen Ausweis immer mit haben, bei wievielen Abladestellen muss man sich ohnehin vorher ausweisen. Mir gehts einfach um das drumherum solcher Verordnungen.
    • Mußte man wenn man Flughäfen anfuhr eh schon vorher und ständig auf irgendwelche Zettelchen die Ausweisnummer schreiben.

      Frankfurt, Hahn, Köln/Bonn und Lüttich können ein schönes Langzeit-Bewegungsprotokoll von mir erstellen 8o, nur Düsseldorf interessiert sich für nix :D.
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • Ausweispflicht

      Original von Granitteufel
      Original von T.T.P.
      Na ja, den Perso hat man gewöhnlich sowieso dabei.
      Wo ist da das Problem?


      Im LKW ja, sonst nicht.


      Hallo@ zusammen.

      Es besteht eine Ausweispflicht für jeden Erwachsenen zu jeder Zeit.
      Sollte man sich - warum auch immer - bei einer Kontrolle der Polizei, Zoll,BAG usw. nicht ausweisen können, kann man zur Ermittlung der ID solange festgehalten werden, bis die Identität der Person einwandfrei feststeht. ( Warum? - es könnte ja ein Haftbefehl gegen diese Person vorliegen)

      Ist es schon soweit?
      Tätige Fahrer müssen einen Sozialversicherungsnachweis (Lohnbescheinigung, Arbeitsvertrag) mit sich führen , zwecks Überprüfung einer evtl. Schwarzarbeit?

      War lange im Ausland tätig, kenne die neuesten Bestimmungen in D noch nicht alle. Vielleicht kann mir jemand auf die Spünge helfen.

      mfg. Romani
    • RE: Ausweispflicht

      Original von Romani
      Original von Granitteufel
      Original von T.T.P.
      Na ja, den Perso hat man gewöhnlich sowieso dabei.
      Wo ist da das Problem?



      Hallo@ zusammen.



      Ist es schon soweit?
      Tätige Fahrer müssen einen Sozialversicherungsnachweis (Lohnbescheinigung, Arbeitsvertrag) mit sich führen , zwecks Überprüfung einer evtl. Schwarzarbeit?



      mfg. Romani



      Falsch! Die Mitführungspflicht von SV-Ausweis usw.entfällt mit in Kraft treten der neuen Verordnung § 2a Abs. 1 SchwartarbG. Nur noch Pass, Perso oder jeweils begleubigtes Ersatzdokument muss "am Mann/Frau" sein.
      +++ Ich bin nicht gestört, ich bin nur verhaltensoriginell +++

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von F8889 ()

    • RE: Ausweispflicht

      Original von F8889
      Original von Romani
      Original von Granitteufel
      Original von T.T.P.

      Nur noch Pass, Perso oder jeweils begleubigtes Ersatzdokument muss "am Mann/Frau" sein.



      Hallo F8889.

      Na, sag ich doch. Also doch richtig. ;)

      Die von mir gestellte Frage i s t n i c h t falsch.
      Eine A n t w o r t könnte höchstens falsch sein. :D

      Guten Abend und Gute Fahrt.
      mfg. Romani
    • Das "Falsch" bezog sich auf SV-Ausweis oder Arbeitsvertrag usw. Diese müssen NICHT mehr mitgeführt und vorgezeigt werden. Klar, unterm Strich ist es grad pillepalle, was sein MUSS oder was sein KANN... Wir hatten vor ein paar Jahren mal den Zoll auf dem Hof, weil der Fahrer keinen SV-Ausweis dabei hatte... Uuuhh, böse! Verdacht auf Schwarzarbeit...
      Heute bestet die Mitführungspflicht ja nun nicht mehr. Wie man DA die Legalität prüfen will...??? ?( ?( ?( Mal den Schäuble fragen, der wirds schon wissen... :evil:
      +++ Ich bin nicht gestört, ich bin nur verhaltensoriginell +++

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von F8889 ()

    • Original von F8889
      Heute bestet die Mitführungspflicht ja nun nicht mehr. Wie man DA die Legalität prüfen will...??? ?( ?( ?( Mal den Schäuble fragen, der wirds schon wissen... :evil:


      Das frag ich mich auch. Vieleicht prüfen die über den Ausweis dann online ob eine Arbeitserlaubnis besteht. Könnte dann sogar sicherer sein als auf einen "gefälschten" SV-Ausweis reinzufallen.