Da in Deutschland für den normalen Bürger nicht verpflichtent ist den Pass mit zuführen, wurde jetzt ab geändert für Personen des Speditions und Logistkgewerbe.
Siehe hier.
Nachrichten
Ausweispflicht seit Januar 2009
Seit Januar 2009 müssen alle Personen, die im Speditions-, Transport- oder Logistikgewerbe tätig sind, ihren Personalausweis, Pass oder ein entsprechendes Ersatzdokument mit sich führen. Insbesondere bei Kontrollen des Zolls müssen Fahrer diese Dokumente vorzeigen. Diese Pflicht soll Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung erschweren. Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter darüber nachweislich schriftlich informieren. Bei Missachtung dieser neuen Regelung kommen Bußgelder in Höhe von maximal 30.000 Euro auf den Arbeitgeber und maximal 5000 Euro auf den Arbeitnehmer zu. Zu beachten: Führerscheine und Fahrerdokumente reichen bei den Kontrollen nicht aus. Der Gesetzgeber hat dies über den Paragraphen 2a des „Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung“ eingeführt. Unternehmen, die Werkverkehr betreiben, sind von diesen Vorschriften ausgenommen. Mehr Infos zu dem Thema gibt es auf der Seite der IHK Stuttgart: stuttgart.ihk24.de. (szs/Bild: Archiv)
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Ausweispflicht seit Januar 2009
Seit Januar 2009 müssen alle Personen, die im Speditions-, Transport- oder Logistikgewerbe tätig sind, ihren Personalausweis, Pass oder ein entsprechendes Ersatzdokument mit sich führen. Insbesondere bei Kontrollen des Zolls müssen Fahrer diese Dokumente vorzeigen. Diese Pflicht soll Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung erschweren. Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter darüber nachweislich schriftlich informieren. Bei Missachtung dieser neuen Regelung kommen Bußgelder in Höhe von maximal 30.000 Euro auf den Arbeitgeber und maximal 5000 Euro auf den Arbeitnehmer zu. Zu beachten: Führerscheine und Fahrerdokumente reichen bei den Kontrollen nicht aus. Der Gesetzgeber hat dies über den Paragraphen 2a des „Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung“ eingeführt. Unternehmen, die Werkverkehr betreiben, sind von diesen Vorschriften ausgenommen. Mehr Infos zu dem Thema gibt es auf der Seite der IHK Stuttgart: stuttgart.ihk24.de. (szs/Bild: Archiv)