mit dem Finanzamt auf Klo gehen !!!!!
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Was du nicht unbedingt wissen kannst:
Beim FA ist schon der 1. April, außerdem betrifft es die wenigsten...die meisten duschen nicht und kacken in die Hecke. -
gelöschter User 4 schrieb:
Was du nicht unbedingt wissen kannst:
Beim FA ist schon der 1. April, außerdem betrifft es die wenigsten...die meisten duschen nicht und kacken in die Hecke.
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Habt ihr denn schon eure Steuererklärung abgegeben - wenn schon der 1.te April ist???
Weitere Fragen:
Hat schon mal jemand versucht eine Quittung nach dem "Toilettengang" zu bekommen ???
Haben die "Damen oder Herren" die das Geschäft beobachten überhaupt einen Quittungsblock und einen Stempel um das Geschäft zu bestätigen?? -
Falls das ernst gemeint ist, kann ich mir das immer noch nicht vorstellen. Wie soll das gehen? Für jeden Strahl Wasser, den ich in die Ecke stelle, soll mir dann die kaukasische Klomutti ne Quittung ausstellen? Und bei den 20Cent Sanifair-Differenz gibts vermutlich auch keine Quittung, den Gutschein hab ich bis zur Steuererklärung lange verfressen. Und das wird erst der Anfang sein. In paar Jahren sagt dann das Finanzamt: Nix mehr absetzen. Sie müssen ja nicht auf die Raststätten-Toiletten gehen. Es gibt auch noch die Parkplatztoiletten, die sind kostenlos. Da kommste mit mehr Krankheiten vom Schiß zurück als jedes mitteleuropäische Krankenhaus behandeln kann.... weiter, weiter ins Verderben, wir müssen leben, bis wir sterben...
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von furchenzieher ()
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Psst doch wieder alles zu unseren Regierenden. Kleinkarrierte Erbsenzähler, wenn es um den kleinen Mann geht und großzügig, wenn es um die großen Steuerbetrüger geht. Armes Deutschland.Bedenke bei jeder Entscheidung welche Auswirkung Dein Verhalten auf Deine Mitmenschen hat.
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Oder hier: Eigenbeleg
Ja, ist kleinkarierter Kram, muss aber dann von jemanden überprüft werden.
Wenn es so gewünscht wird....... -
Fahrer können die geschätzten Aufwendungen
für die Übernachtung im LKW von der Steuer absetzen !!!!
Es sei davon auszugehen, so der Bundesfinanzhof, dass bei
einer Übernachtung im LKW typischerweise bestimmte Kosten –
im Urteil werden Dusche, Toilette und Reinigung der
Schlafgelegenheit genannt - entstünden. Existieren darüber
keine
einzelnen Belege, so sind die Ausgaben zu schätzen.
Die im Fall des Klägers genannten fünf Euro bewertet der BFH
als "nicht überhöht".
Der BFH urteilte am 28. März eindeutig zu Gunsten des
LKW-Fahrers. (AZ: VI R 48/11). -
Krischan schrieb:
Oder hier: Eigenbeleg
Ja, ist kleinkarierter Kram, muss aber dann von jemanden überprüft werden.
Wenn es so gewünscht wird.......
Könnten sich die Heckenkaker gegenseitig ausstellen. -
@ grani: joa nur die quittung für das trucker-buch des jahres sollte man nicht mit abgeben:
[Blockierte Grafik: http://www.ochse.de/shop/images/How%20to%20shit%20in%20the%20Woods%209783866861039-vorder.jpg]
wäre ja ein klassisches eigentor... -
tomdiesel schrieb:
@ grani: joa nur die quittung für das trucker-buch des jahres sollte man nicht mit abgeben:
[Blockierte Grafik: http://www.ochse.de/shop/images/How%20to%20shit%20in%20the%20Woods%209783866861039-vorder.jpg]
wäre ja ein klassisches eigentor...
Tom,
Das Buch müssten sie normal steuerlich anerkennen, da berufliche Weiterbildung.
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