Mit Ausländischen kenzeichen in BRD Arbeiten???

    • Original von Konstadinos

      Kabotage innerhalb eines EU landes ist nur für inhaber Einer EU lizenz erlaubt.


      Das habe ich voraus gesetzt!


      Was soll dann passieren?

      Ihm (oder seinen Leuten) wird die weiterfahrt untersagt [und weil er seine Mitarbeiter in diesem Fall auch nicht versichert, geschweige denn angemeldet hat] bekommt er gleich nochmal richtig einen auf den Sack!

      Dann kann er die Ware vom Absender nicht fristgerecht zustellen und erhält von Seiten des Versenders eine Klage wegen Lieferfristüberschreitung.
      ...und wie das halt so ist, besitzt er nicht mal eine Transport- bzw. Güterschadenhaftpflichtversicherung und wird als alleinunternehmer in Regress genommen.

      Desweiteren drohen im saftige Geldbußen beim Verstoß gegen diese Bestimmungen!

      ...und da er nichtmal bis 2 zählen kann, wird er sicherlich keine Rücklagen bilden, bzw. gebildet haben!
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!

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    • @SCANIA

      Ja, er stellt das ding ab und trampt nach hause.
      Aber.....
      Es ist sehr schwer eine geldbusse an jemanden zustellen der sogar in einen mitglied staat ansässig ist, besweige denn in Kasachstan oder Irkurtsk.
      Das meinte ich. wenn er pech hat kann er schon bei der ersten fahrt schon das ding abstellen, ruft den auftraggeber an und sagt ihm wo seine ware steht, und fährt nach hause oder (vermutlich) zum nächsten auftraggeber.
      Vermutlich aus dem grund weil, ich weis nicht ob Deutschland ein fremdes fahrzeug beschlagnahmen darf oder nicht. Tachoscheiben auf jedenfall nicht.
      Wen WIR Pech haben dan fährt er weiter bis er geschnapt wird.


      Konstadinos Milonas
      Freight Forwarding & Logistic Solutions

      Menandrou street 25
      GR 55354 Thessaloniki

      Phone/ Fax: + 30 2310 950 578
      Mobile: + 30 6984 052032
      e-mail: konstadinos.milonas@yahoo.gr
    • Guten morgen,


      die Kontrolleure des Bundesamtes sind befugt, in- und ausländische Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung zum Zwecke der Kontrolle anzuhalten.
      Die Überprüfungen finden oft in Zusammenarbeit mit anderen Behörden wie der Polizei, dem Zoll oder der Gewerbeaufsicht statt.
      Von besonderer Bedeutung ist auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit.

      Er verstößt hier in diesem Beispiel gravierend gegen die Vorschriften,
      in den meisten Fällen muss die Geldbuße vor Ort bezahlt werden,
      vorher kommt der Fahrer oder meinetwegen auch er selbst als Fahrer
      (insoweit nicht gegen den Fahrer, bzw. den selbstfahrer ermittelt wird)
      zwar weg, aber das Fahrzeug muss stehen bleiben bis das Geld da ist!

      Auf verlangen der Staatsanwaltschaft kann der Wagen (dabei ist es egal ob in- oder ausländischer Herkunft) auch beschlagnahmt werden!

      Erst recht, wenn ein derartiges Vergehen schon einmal vorgefallen ist.
      Nicht umsonst werden darüber Protokolle geführt!
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

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    • Aber SCANIA wie gesagt wenn er kopf oder Zahl spielen wird dann
      macht er es.
      Vieleicht bekomt er so einen neuen LKW. Na ja Neu... aber einen für 8- 9.000,00€
      schon, und kann dan Mit Bilateral und sogar mit CEMT linie fahren. Wie gesagt wenn wir Pech haben. Den das will er doch, Absahnen soweit es geht.


      Konstadinos Milonas
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    • Tja, leider!

      Und genau so etwas müsste nicht nur in Deutschland sondern in den gesamten Mitglieds-, sowie den EFTA- und den Drittstaaten unterbunden werden und wesentlich konsequenter geahndet werden!

      Das Problem ist halt: Wer will das alles kontrollieren!
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