Hallo,
mich wundert, dass hier noch nicht über das am 01.01.2015 in Kraft tretende Mindestlohngestz diskutiert wurde, oder habe ich da was übersehen?
Es wird allgemein empfohlen, bei Einsatz von Subunternehmern, sich von diesen zu bestätigen lassen, das sie ihr Personal nach dem Mindestlohngesetz bezahlen.
Nun sind auf deutschen Straßen ja viel ausländische Trucker unterwegs, besonders auch aus osteuropäischen Ländern. Wie ist das hier zu sehen. Müssen die bei Kontrollen die Einhaltung nachweisen können oder gilt das Mindeslohngesetz nur für inländische Unternehmen?
Spedinet
mich wundert, dass hier noch nicht über das am 01.01.2015 in Kraft tretende Mindestlohngestz diskutiert wurde, oder habe ich da was übersehen?
Es wird allgemein empfohlen, bei Einsatz von Subunternehmern, sich von diesen zu bestätigen lassen, das sie ihr Personal nach dem Mindestlohngesetz bezahlen.
Nun sind auf deutschen Straßen ja viel ausländische Trucker unterwegs, besonders auch aus osteuropäischen Ländern. Wie ist das hier zu sehen. Müssen die bei Kontrollen die Einhaltung nachweisen können oder gilt das Mindeslohngesetz nur für inländische Unternehmen?
Spedinet