Mietfahrer können teuer werden

    • Da ich ja in meinem Leben schon mehrere Berufe ausübte, auch überall
      die oberschlauen , dummen erlebte, weiss ich , dass wir daran nichts ändern.
      Es gibt eben solche und solche.

      Allerdings bin ich der meinung, der AG bekommt immer die leute, wofür er bezahlt.
      Zahlt einer gut, wird er gute leute bekommen , zahlt einer schlecht bis mittelmäßig
      bekommt er das zugehörige personal.
      Leider begreifen das die wenigsten , somit frag ich mich dann, wer eigentlich der dumme ist ???

      grüsse und schönes wochenende
      bote
    • selbständige Kraftfahrer o h n e eigenes Fahrzeug

      Selbständiger Kraftfahrer? Nein Danke!

      Überraschende Personalengpässe sind ein ständiges Problem jedes Unternehmers und müssen durch eine Personalreserve oder Aushilfskräfte kompensiert werden. Ebenso strebt jeder Unternehmer völlig berechtigterweise an, die Personal- und Personalnebenkosten (Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, Urlaubsentgelt, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall) so gering wie möglich zu halten.

      Ein Weg, der dabei nicht beschritten werden sollte, ist der, selbständige Kraftfahrer ohne eigenes Fahrzeug zu beschäftigen. Auch wenn inzwischen sogar gewerbliche Vermittler die Tätigkeit selbständiger Kraftfahrer anbieten und damit werben, daß diese Art der Beschäftigung für den Unternehmer problemlos möglich sei. Dem ist nicht so!

      Jeder Unternehmer, der sich auf diese Art der Beschäftigung einläßt, muß wissen, daß für Sozialversicherungsträger selbständige Kraftfahrer schlichtweg nicht existieren. Für Rentenversicherungsträger und Krankenkassen ist auch der selbständige Kraftfahrer ein abhängig beschäftigter Arbeitnehmer. Und dieses hat fatale Folgen, wenn Betriebsprüfer der Krankenkassen einen derartigen "falschen" selbständigen Kraftfahrer entdecken. Denn dann heißt es für den betroffenen Unternehmer: Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge. Und nicht nur Nachzahlung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, sondern auch der Arbeitnehmerbeiträge für einen rückwärtigen Zeitraum von bis zu 4 Jahren, bei Vorsatz sogar bis zu 30 Jahren! Welche Summen zusammenkommen können, zeigt folgendes Beispiel: Erhält ein "falscher" selbständiger Kraftfahrer pro Jahr ein Entgelt in Höhe von 25.000 €, hätten an Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung (ca. 40%) 10.000 € abgeführt werden müssen. Da der Arbeitgeber im Fall der Beitragsnachforderung sowohl seinen wie auch den Arbeitnehmerbeitrag erstatten muß, könnte ein Betrag von bis zu 40.000 € (Bei Rückforderung von 4 Jahren ) fällig werden. Säumniszuschläge sind in diesem Beispiel noch nicht enthalten.

      Bei der Bewertung des selbständigen Kraftfahrers als Arbeitnehmer stützen sich die Sozialversicherungsträger wie DRV, Krankenkassen auf die Regelung des § 7 Abs.1 SGV IV, der vorgibt, daß eine nichtselbständige Tätigkeit, insbesondere die Beschäftigung in einem Arbeitsverhältnis, dann angenommen werden kann, wenn der Beschäftigte nach Weisungen handelt und in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers eingegliedert ist. Dieses dürfte bei einem Kraftfahrer ohne eigenes Fahrzeug immer der Fall sein!
      Daran ändert sich auch nichts dadurch, daß "falsche" selbständige Kraftfahrer u.U. vom Finanzamt als Selbständige anerkannt sind. Entscheidungen der Finanzbehörden oder auch - gerichte betreffen immer nur die steuerrechtlichen, nie die sozialversicherungsrechtlichen Feststellungen zur Arbeitnehmereigenschaft. Auf Urteile der Finanzgerichte kann sich ein betroffener Unternehmer bzw. Arbeitgeber also genauso wenig berufen wie auf eventuell vorhandene Gewerbeanmeldungen der "falschen" selbständigen Kraftfahrer oder gar Güterkraftverkehrsgenehmigungen.

      Sollte sich ein Unternehmer dennoch auf den riskanten Einsatz "falscher" selbständiger Kraftfahrer einlassen wollen, so kann nur dringend empfohlen werden, von folgender Möglichkeit Gebrauch zu machen: Gemäß § 7a SGV IV kann sowohl durch den Unternehmer wie auch durch den Beschäftigten eine verbindliche Entscheidung der DRV herbeigeführt werden, ob es sich bei dem Einsatz des selbständigen Kraftfahrers tatsächlich um eine selbständige Tätigkeit handelt, für die keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden müssen, oder nicht. Dieser Antrag muß vor Beginn bzw. unmittelbar nach Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden. An dieser Stelle sollen aber keine falschen Hoffnungen geweckt werden. Nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung Bund ( DRV) ist bislang kein selbständiger Kraftfahrer ohne Fahrzeug als echter Selbständiger anerkannt worden. In diesem Zusammenhang hat die DRV auch noch darauf hingewiesen, daß ihre Prüfer in Zukunft bei Betriebsprüfungen nicht nur die Lohnbuchhaltung, sondern auch die gesamte Finanzbuchhaltung überprüfen werden. Der Unternehmer sollte also nicht mehr darauf vertrauen, daß sich die Betriebsprüfer der Krankenkassen lediglich auf die Durchsicht der Lohnkonten beschränken, in die Vergütungen für "falsche" selbständige Kraftfahrer wohl kaum gebucht worden sein dürften.

      Nach alledem kann die Quintessenz eigentlich nur lauten: Finger weg vom Einsatz selbständiger Kraftfahrer ohne Fahrzeug!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von actros100 ()

    • Kann nicht ganz stimmen. Sommer Transporte, Ernsgaden fährt nur mit solchen Fahrern und das schon seit Jahren. Habe auch mal bei dem als Fahrer gearbeitet. Das ist bestimmt schon 6 oder 7 Jahre her. Der hatte seit dem zu 100 % schon mal eine Betirebsprüfung. Der ist aus gegebenen Anlaß bei seinen Fahrern nicht ganz so beliebt. Wenn jemand eine Möglichkeit hätte dem Probleme zu machen, meine Person mit eingeschlossen, nichts lieber als das.
      Es gibt immer eine Hintertür. Noch dazu in diesem Gewerbe. Das ist alles nur eine Sache der Formulierung.
      Es ist keine Frage. Es ist nicht richtig. Aber manchmal auch ganz gut wenn man wirklich nur jemanden für 3 oder 4 Wochen braucht. Oder auch mal als 2. Mann. Ganz klar, wenn der länger für eine und dieselbe Firma unterwegs ist, ist er weisungsgebunden und hat nur einen Auftraggeber. Dann ist es Sozialbetrug. Aber nicht, wenn der wirklich nur auf Zeit eingesetzt wird. Hatte selbst schon einen Fahrer, der wurde über die Existenzgürndung vom Arbeitsamt gefördert. Der hat dann fest bei mir angefangen und hat die Selbstständigkeit aufgegeben.
      Es ist nun mal für viele ein Weg zu einem neuen Arbeitsplatz. Genau wie die Zeitarbeit. Die sollte meiner Meinung nach auch Verboten werden. Aber der eine oder andere hat dann doch wieder Glück und kommt so in einer Firma unter.
    • RE: selbständige Kraftfahrer o h n e eigenes Fahrzeug

      Original von actros100
      Und dieses hat fatale Folgen, wenn Betriebsprüfer der BfA (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte) bzw. der LVA (Landesversicherungsanstalt) einen derartigen "falschen" selbständigen Kraftfahrer entdecken.

      Entschuldigung das ich da mal so reinplatze, aber in was für alten Schinken hast du denn da recherchiert? BfA und LVAs gibt es schon lange nicht mehr, ist alles zusammengelegt worden und heißt heute Deutsche Rentenversicherung. Tut zwar direkt nichts zum Thema, aber wer hier solche Beiträge schreibt und sogar eine Themenhomepage dazu betreibt, sollte sowas eigentlich wissen.
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • Hallo,
      habe auf meiner Homepage 1. Seite, einen Link von der Deutschen Rentenversicherung, wo wirklich auch für jeden die Scheinselbständigkeit erklärt ist!!
      Haben Sie den Namen und die Adresse von dieser Firma ? Wenn ja, vielleicht können Sie mir diese ja per Email schicken, ich werde dann die Finanzkontrolle Schwarzarbeit
      informieren, mal sehen, wie lange es dann diese Firma noch gibt
    • RE: selbständige Kraftfahrer o h n e eigenes Fahrzeug

      Du hast natürlich recht, wollte den Bericht noch aktualisieren! Tut aber nichts zur Sache, wie die einzelnen Behörden heißen. Seit 01.01.1999 war zuerst die BfA für das Statusfeststellungsverfahren zuständig, später dann wurde alles gebündelt und der Deutschen Rentenversicherung Bund übertragen.Heute macht das die DRV Bund -
      Clearingstelle, Berlin.Vor 1999 waren die Kassen für diese Prüfungen zuständig.
      Also, ich bin seit 2 Jahren mit diesen Behörden in Kontakt und glaube, mir ein wenig Wissen angeeignet zu haben.
    • @actros100

      da sieht man doch immer das eine ganze Menge nicht rechnen kann. ?(

      Die rechnen weder Krank noch Urlaub und Feiertage ein, die sie als Angestellter
      Fahrer hätten sowie die Sozialabgaben.

      Diese Fahrer gab es schon in den achtsiger die für die Schweden ab Trave.
      Auflieger gezogen haben. Wenn sie dann länger krank waren, stand eine Sammelbüchse in Trave, weil man vergessen hatte die Krankenversicherung. ?( aber 3000 DM netto verdient. :D
    • Hallo Franz,
      erst mal, super Webseite, sehr gut gemacht. Werde diese Webseite mit auf meiner HP verlinken. Unter meinen Kumpels sind auch viele Kutscher. Leider konnte ich den Link mit der pdf Datei nicht öffnen. Kam immer: Unter der Adresse „/C:/Dokumente und Einstellungen/Franz/Eigene Dateien/Scheinselbstaendigkeit_ppt.pdf“ existiert keine Datei. Hätte ich ja zu gern mal durch gelesen.

      Ich wollte mich auch schon mal als Selbständiger Fahrer ohne LKW anmelden. Kenne Hinz und Kunz bei uns. Arbeit währ kein Problem, Krankheit/Urlaub usw. Aber wenn ich mir das alles hier durchlese lasse ich dann doch lieber die Finger von. Ist mir zu Heiss.

      Grüße, Metaldad



      [i]Nehmen Sie die Menschen, wie sie sind, andere gibt's nicht.[/i]
      Konrad Adenauer