Mietfahrer/EU-Lizenz

    • Mietfahrer/EU-Lizenz

      Hallo ,
      wer kann mir sagen wie die Rechtslage bei Mietfahrern (ein Mann Unternehmen)ist :

      1. Wer muß in Besitz der EU-Lizenz
      sein, der Selbständige Fahrer oder der Transportunternehmer oder Beide???

      2.Was müßen beide Beachten um nicht mit dem Gesetz wegen Scheinselbständigkeit in Konflikt zu geraten ???

      3.Welche Versicherungen sollte der Selbständige Mietfahrer unbedingt haben ???

      4. Was ist noch zu beachten ???


      Bedanke mich in vorraus für eure Antworten


      Gruß Charlie

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Charlie ()

    • Original von Charlie
      ansonsten:
      wenn du Frage Nr. 1-3 nicht selbst beantworten kannst, lass es lieber bleiben....

      Es gibt keine Blöden Fragen nur Dumme Antworten !!!


      Genau solch eine Antwort hatte ich insgeheim erhofft..........

      Tut mir leid, aber wer sich nicht die Mühe macht, vor solch einer früher schon zigfach gestellten Frage mal im Forum herunzusuchen, der wird es auch im harten Berufsleben schwer haben, sich durchzusetzen...
      In den entsprechenden Freds findest du alle Antworten auf deine Fragen. Warum wird hier zigfach nachgefragt, was früher schon in anderen Rubriken umfassend abgehandelt wurde? Warum hat wohl keiner Lust, dies mehrfach zu erklären?

      Zur EU-Lizenz: wer eine hat bzw. wer die Güterkraftverkehrs-Sachkundeprüfung absolviert hat, kennt die Antwort....

      Viel Glück bei der Suche...im Forum und in der Realität

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von hurgler0815 ()

    • Moin Moin

      Das Thema interessiert mich ja nun auch mal und da ich auch ziemlich viel darüber gelesen habe und jeder - aber wirklich jeder - etwas anderes behauptet bzw. man immer nur MEINUNGEN zum Thema EU-Lizenz lesen kann, möchte ich mich obiger Frage anschließen.
      Bitte jedoch um einen klaren Gesetzestext als Beantwortung und nicht um eine Meinung - weil die habe ich selbst.
      Am besten wären Urteile diverser Gerichte.

      Hat jemand eine Quelle ?

      Danke, Bangbuex
      Transportberatung Nord
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      Holger Baedt
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    • Es gibt wohl keine eindeutige Rechtslage, weil der selbstständige Mietfahrer in unserem Staats- und Sozialsystem nicht vorgesehen ist. Da war mal was im Fernsehen bei "Kontraste", worüber ich dann hier geschrieben habe, das ist aber wohl leider still und heimlich gelöscht worden. Falls ich's doch noch finden sollte, schreib ich.
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • Moin

      - Es gibt wohl keine eindeutige Rechtslage -

      Der Meinung bin ich auch, zumindest habe ich noch keine eindeutige, sachliche und fachlich einwandfreien Beantwortung dieser Frage gefunden.

      Wobei sich die Frage aufwirft, wozu ein selbständiger Fahre eine EU Lizenz bräuchte. Er kann Sie eigentlich nicht gebrauchen.

      Bangbuex
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    • An Hurgler815 es gibt hier im Forum keinen Beitrag der Die Angelenheit eindeutig klärt.
      Im truker forum habe ich einiges dazu gefunden ,es gibt scheinbar keine eindeutige Antwort. Auch die Behörden sind sich nicht immer sicher .
      Ich würde mich freuen wenn einer eine Klare Aussage treffen kann ( beschimfungen wie von Hurler815 helfen keinem weiter)

      Hier ein paar Beispiele:

      hallo zusammen,

      kenne zwar nicht die eindeutige Rechtslage, allerdings hab ich in diesem Bereich auch meine
      Erfahrungen gemacht.

      Zum einen hatte ich dieses Thema mit einem Bekannten vom Zoll. Seiner Meinung nach
      gibt es zwei Möglichkeiten für den Einsatz als selbständiger Fahrer. Zum einen mit eigener
      Güterkraftverkehrserlaubnis. Ich kann zwar auf dem Fahrzeug von einer Spedition mit
      Ihrer Bescheinigung fahren (insb. wegen Verkehrshaftungsvers.) muss allerdings meine
      eigene Bescheinigung dabei haben, weil ich wie erwähnt Güter auf selbst. Basis transportier.

      Zweite Möglichkeit: Ich habe eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (d.h. hab ne Zeit-
      arbeitsfirma). Dann darf ich mich als Berufskraftfahrer rein als Fahrer Verleihen. Allerdings
      sind die Kosten und Mühen, um an diese Erlaubnis zur Arbeiternehmerüberlassung zukommen,
      sehr viel höher, als an die blaue EU-Linzenz zu kommen.

      Und alle bisherigen Speditionen (OK waren nur 2) für die ich als selbständiger Fahrer gearbeitet
      habe, wollten eine Kopie der EU-Lizenz für Ihre Unterlagen.

      Der Kollege vom Zoll ist übrigens im Bereich illegale Beschäftigen tätig.

      MFG

      Marco


      Deti
      geschrieben am
      09.08.2005 um 21:17 Uhr
      So habe heut Nachmittag wegen der Sache einen Fachmann vom Bag angerufen.
      Die Sachlage ist eindeutig wer entgeltlich Güter befördert. Ist Gewerbe und Anzeigepflichtig. Und über 3,5 tonnen zusätzlich Genehmigungspflichtig, also muß im Besitz einer Gemeinschafts oder Eu-Lizenz sein.
      Außnahmen sind die Person wäre angestellt, Werkverkehr, unentgeltliche Beförderung. private Beförderung wie Umzüge z.b.
      Die Lizenz ist Personenbezogen, nicht Fahrzeugbezogen.
      So und in allen hier geschilderten Fällen die Leute sind nicht fest angestellt,
      sie befördern Güter gegen Entgelt. Ob als Subunternehmer, oder nur gelegentlich , ob mit eigenen, gemieteten oder fremden Fahrzeug spielt überhaupt keine Rolle.

      Ich muß Ihnen widersprechen! Als reiner selbstständiger Fahrer benötigen Sie keine Lizenz! Auch nicht bei Transporten über 3,5 to. zGG! Sowas nennt man Fahrerservice und ist nicht genehmigungspflichtig!

      Servus und ne schöne Woche...

      CHR Logistik


      Gruß Charlie
    • Moin

      Jo, alles Meinungen und Aussagen von diversen Leuten.
      Aber die genaue Rechtslage kennt wohl keiner.

      SCHADE.

      Bangbuex
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    • Moin,

      Da hast du nicht unrecht, jedoch hat die Beantwortung der Frage nicht zwingend etwas mit der Scheinselbständigkeit zu tun.

      Auch wenn jemand mehrere Auftraggeber hat die er zu gleichen Teilen bedient, ist die Frage damit nicht beantwortet.

      Aber es ist ein Ansatzpunkt.
      Ich werde morgen mal auf der Verkehrsbehörde unseres Kreises anrufen und mich aufklären lassen.

      Gruß Bangbuex
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