Nun, dann sag mir doch bitte mal jemand was angemessen ist, mal abgesehen davon, ob das auch real ist, weil ich schon von mehreren Fahrern Preise gehört hab, die ich teilweise astronomisch finde...
Mietfaherer, Freiberufliche Tätigkeit ?
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Mache hier sicher keine genaue Angaben. Preise sind verschieden je nach Standort der Auftraggeber. Letzlich entscheidet der Auftraggeber mit über den Preis. Alles was unter 140,- € Euro geht, würde ich aber lassen.
Manche verlangen oft zuviel, finden dann jemand der Ihnen den zu hohen Preis zusagt, aber dann letztlich nicht oder nicht alles bezahlt.SOS-Mietfahrer GmbH & Co. KG
Schlesierstr. 11
95643 Tirschenreuth
Tel.: 09631/60059-0
Was nicht passt, wird passend gemacht.
Und Probleme sind zum lösen da. -
Habe heute mit der IHK telefoniert und die haben mir gesagt, das es den "Mietfahrer" ansich so gar nicht gibt, man müsse generell ein Gewerbe anmelden und eine Fachkundeprüfung (Unternehmerschein) für den Güterkraftverkehr machen, da kostet die Prüfung 170 € und dann machts alles schon keinen Sinn mehr find ich, dann eben doch auf 400 € Basis, muss dann halt nur nen vernünftigen Kurs aushandeln...
Aber das man OHNE eigenen LKW, quasi nur als Fahrer "Unternehmer" mit Lizenz und allem pipapo braucht, hätte ich nicht gedacht, das is ja der Hammer, aber gut, wird ja auch genug Schmuh gemacht... -
Alles Schwachsinn!
Laß dir von der IHK doch schicken, wo dies schriftlich steht, dass du als Fahrer ohne eigenen LKW ne Lizenz und ne Unternehmerprüfung brauchst.
Auch bei anderen Stellen, die sich auf dumm stellen, und solche Vorraussetzungen verlangen. Immer den Gesetzestext schicken lassen. Die meisten können nichts schicken. Nichtmal BAG!!!
Wir befinden uns hier in einer Grauzone, die (bisher) noch nicht genau gresetzl geregelt ist.SOS-Mietfahrer GmbH & Co. KG
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Mhh, also ich persönlich weiß langsam gar nicht mehr, was ich davon halten soll, zum einen soll man einfach seine Tätigkeit anders benennen, als es Handwerklich z.B. Fotograf heißt und zum anderen kann man dann einen auf Freiberufler machen und sich Fotodesigner oder Lichtbildner nennen, die Arbeit die man machen kann, is die selbe...
Aber du magst recht haben, keiner kann einem was schicken, aber wo steht denn dann, das man das einfach kann und vor allem wie kann ich das dann beim Finanzamt anmelden und wie soll ich das dann bitte nennen ???
Lenkradhalter und Ameisen schupser etwa -
Original von iree
Lenkradhalter und Ameisen schupser etwa
Das ist doch mal ne gute Idee,
muß ich auch mal ausprobieren =) -
Original von SOS-Mietfahrer
Alles Schwachsinn!
Laß dir von der IHK doch schicken, wo dies schriftlich steht, dass du als Fahrer ohne eigenen LKW ne Lizenz und ne Unternehmerprüfung brauchst.
Auch bei anderen Stellen, die sich auf dumm stellen, und solche Vorraussetzungen verlangen. Immer den Gesetzestext schicken lassen. Die meisten können nichts schicken. Nichtmal BAG!!!
Wir befinden uns hier in einer Grauzone, die (bisher) noch nicht genau gresetzl geregelt ist.
also lieber sos-mietfahrer ich kann dir da leider nicht voll und ganz recht geben, es mag eine grauzone sein in der ihr euch befindet aber es gibt ein kleines problem bei dem ganzen! es gibt keinen versicherungstechnischen rückhalt für dieses berufsfeld. und in der deutschen rechtsprechung werdet ihr, sobald ihr euch an TU´s OHNE eine gewerbliche arbeitnehmerüberlassung vermittelt, selber transportunternehmer und fallt im gesetz somit untesr die GÜKG in dem der gewerbliche kraftverkehr über 3,5 t nur mit geeigneter sach und fach-kunde prüfung und der erförderlichen EU-Lizenz erlaubt ist.
was macht ihr wenn ihr den LKW im eigenverschulden auf die seite legt und die VK des fahrzeughalters sich aufgrund der gesetzlichen situation weigert den schaden zu übernehmen?? der TU wird sicher nicht sagen : och lass man dat nehm ich auf mich!......
leider spreche ich hier aus bitterer erfahrung, habe diese prozedur durch. habe mich damals als ICH ag´ler selbständig gemacht und das schlupfloch dieser (grauzone) nutzen wollen. naja nun einige jahre älter und an 3 gerichtsverhandlungen mit berufsverbot, gewerbe sperre, und nen TU der einen neuen lkw von mir bekommt.. ect ect ect sage ich euch ehrlich, LAßT DIE FINGER DAVON ihr fallt derbe auf die schn.... (im ernstfall)
ansonsten viel glück.
ps.bin nun auf legalen weg auf der BAB unterwegs mit sauberer EU-lizenz usw...
MFGMan empfindet es oft als ungerecht, dass Menschen, die Stroh im Kopf haben, auch noch Geld wie Heu besitzen. -
Original von carprompt
Original von SOS-Mietfahrer
Alles Schwachsinn!
Laß dir von der IHK doch schicken, wo dies schriftlich steht, dass du als Fahrer ohne eigenen LKW ne Lizenz und ne Unternehmerprüfung brauchst.
Auch bei anderen Stellen, die sich auf dumm stellen, und solche Vorraussetzungen verlangen. Immer den Gesetzestext schicken lassen. Die meisten können nichts schicken. Nichtmal BAG!!!
Wir befinden uns hier in einer Grauzone, die (bisher) noch nicht genau gresetzl geregelt ist.
also lieber sos-mietfahrer ich kann dir da leider nicht voll und ganz recht geben, es mag eine grauzone sein in der ihr euch befindet aber es gibt ein kleines problem bei dem ganzen! es gibt keinen versicherungstechnischen rückhalt für dieses berufsfeld. und in der deutschen rechtsprechung werdet ihr, sobald ihr euch an TU´s OHNE eine gewerbliche arbeitnehmerüberlassung vermittelt, selber transportunternehmer und fallt im gesetz somit untesr die GÜKG in dem der gewerbliche kraftverkehr über 3,5 t nur mit geeigneter sach und fach-kunde prüfung und der erförderlichen EU-Lizenz erlaubt ist.
was macht ihr wenn ihr den LKW im eigenverschulden auf die seite legt und die VK des fahrzeughalters sich aufgrund der gesetzlichen situation weigert den schaden zu übernehmen?? der TU wird sicher nicht sagen : och lass man dat nehm ich auf mich!......
leider spreche ich hier aus bitterer erfahrung, habe diese prozedur durch. habe mich damals als ICH ag´ler selbständig gemacht und das schlupfloch dieser (grauzone) nutzen wollen. naja nun einige jahre älter und an 3 gerichtsverhandlungen mit berufsverbot, gewerbe sperre, und nen TU der einen neuen lkw von mir bekommt.. ect ect ect sage ich euch ehrlich, LAßT DIE FINGER DAVON ihr fallt derbe auf die schn.... (im ernstfall)
ansonsten viel glück.
ps.bin nun auf legalen weg auf der BAB unterwegs mit sauberer EU-lizenz usw...
MFG
Lieber Carprompt,
wo steht das bitte, wenn ich keine Überlassungs-Genehmigung besitze, dass ich dann als Aushilfsfahrer ohne eigenen LKW, als TU zu halten bin und ne EU-Lizenz brauch. Schick mir bitte den Gesetzestext, oder den Paragraphen. Ich lasse mich gerne (nicht wie andere Schlaumeier hier im Forum) eines besseren belehren und lerne gerne dazu. Danke
Und noch eines, wenn du dich so wie wir vermietest, und keinen schriftlichen Vertrag mit deinem Auftraggeber machst, indem deine Haftung geregelt ist, bist du selber Schuld.
Eine Versicherung gibt es dafür nicht, da hast du Recht. Aber für fahrlässig verursachte "Schäden" gibt es eine Versicherung, die die Vermögensschäden abdeckt. Nur die ist sehr sehr teuer.
Wenn ich nämlich als Arbeitnehmer einen solche "Fahrlässigen Schaden" verursache, kann mich auch jeder Arbeitgeber, ob Verleiher oder direkter, haftbar machen. Dafür gibt es aber wiederum Die Gewerkschaft und GUV.
Grüsse aus Bayern
Was nicht passt, wird passend gemacht.
Probleme sind zum lösen da.SOS-Mietfahrer GmbH & Co. KG
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Was nicht passt, wird passend gemacht.
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das ganze bezieht sich selbstverfreilich auf selbständigen basis! als aushilfe stehst man ja in einem arbeitnehmer verhältniss.
sobald du aber ein gewerbe betreibst und auf rechnung fährst, fällt die sache unters GüKG und in diesem gibt es nur die möglichkeit gewerblichen güterkraftverkehr über 3,5t mit EU-lizenz und der verbunden fachkundeprüfung zu betreiben. alles andere ist natürlich nicht erlaubt.
Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.
im §3 Erlaubnispflicht, setht alles definiert! unter § 2 Ausnahmen, gibt es keine regelung für das besagte problem! jedes deutsche gericht (wie auch in meinem damaligen fall) bezieht sich darauf, das es in diesem gesetzt eine ausnahmeregelung ausgeschrieben ist, diese aber nichts über diese grauzohne beinhaltet. aus diesem grund ist jegliche handlung in dieser grauzone untersagt. so die urteilsbegründüng! eine klage beim OLG bzw. VFG wurde abgelehnt und das urteil zweimalig bestätigt! hätte das GüKG keine ausnahme regelungen beinhaltet, wäre keine grundlage für gerichtbarkeit voranden und wir hätten munter weiter fahren könnenaber that´s life
Man empfindet es oft als ungerecht, dass Menschen, die Stroh im Kopf haben, auch noch Geld wie Heu besitzen. -
@carprompt
Ja schon, aber nicht unters GüKG zu fallen, dass ist doch der Streich.
Wenn es so ist, wie du sagts, dann stimmt das wohl. Aber ich rechne nicht die Güterbeförderung ab, sondern die Dienstleistung als Fahrer. Ob mich nun der Unternehmer als Fahrer einsetzt, oder ob ich auf seinem Betriebshof nur rumstehe und nichts tue oder nur LKW wasche oder leere LKW spazieren fahre, berechne ich jede Stunde. Somit hat meine "eigentliche" Tätigkeit nichts mit Güterbeförderung zu tun. Eine Güterbeförderung rechne ich auch nicht ab.
Auch wir haben hier bereits mehrere Gerichtverfahren hinter uns, bisher immer mit Recht.
Laut Gewerbeamt und -aufsicht brauche ich eine EU-Lizenz und Frachtversicherung, wenn ich:
- den Diesel für den LKW bezahlen muss
- für den LKW bezahlen muss
- die Maut entrichten muss
- die Güterbeförderung abrechne
- usw.
Aber dann wäre mein neu zu kalkulierender Preis für jeden TU zu teuer.
Das alles machen wir aber nicht.
Noch ein guter Tip: Nur weil etwas nicht im Gesetz geregelt ist, heißt dass nicht, dass es dieses nicht gibt! Beispiele gibt es genug. Z.B. im EDV und Internetbereich. Im gesamten sind unsere Gesetzesgeber für neue Gesetze zu langsam.
Aber durch die neue Veränderung des Berufungsverfahren in Zivilsachen, haben die Richter in 1. Instanz leider oft Narrenfreiheit und nen Freifahrtsschein. Denn seitdem kann man im Berufungsverfahren einer Zivilsache nicht mehr wie im Strafrecht, den ganzen Fall neu aufrollen oder neue Beweisanträge stellen. Das wurde abgeschaft - Leider!SOS-Mietfahrer GmbH & Co. KG
Schlesierstr. 11
95643 Tirschenreuth
Tel.: 09631/60059-0
Was nicht passt, wird passend gemacht.
Und Probleme sind zum lösen da.Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von SOS-Mietfahrer ()
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ja nur leider sahen es die richter hier in ostfriesland anders... naja nun iss egal hab draus gelernt und nach 2jahren rechtsstreit hab ich ehrlich gesagt auch nicht mehr die muse weiter gegen justitzia anzugehen der kleine man ist eh wehrlos...Man empfindet es oft als ungerecht, dass Menschen, die Stroh im Kopf haben, auch noch Geld wie Heu besitzen.
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Ich hatte auch mal was in der Richtung.
Mein Sprinter stand in der Wekstatt, und ein Kunde mit auch eigenem Fuhrpark von 3,5 bis 12 t brauchte mich unbedingt. Er wollte mir einen 7,5-Tonner für die Tour geben. Da ich weder EU-Lizenz noch Mietfahrergewerbe habe und nicht auch noch Abrechnungen als 400-€-Kraft haben wollte, habe ich ihn "ummodeln" lassen, bin mit seinem Sprinter (3,5-Tonner) gefahren und hab ihm dafür einfach weniger berechnet. Das war wohl rechtlich ok und in diesem Fall die beste Lösung, aber bei einem Unfall hätte es sicher Probleme mit seiner Versicherung gegeben, von wegen unzulässiger "Vermietung" eines Werkverkehrsautos an einen TU. Ich war froh, als ich die Sache heil hinter mir hatte.Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],
Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern....
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