Mehrkosten durch Stornierung eines Auftrags

    • Mehrkosten durch Stornierung eines Auftrags

      Hallo!

      Hätte mal eine Frage ;)

      Letzte Woche vergaben wir eine Sonderfahrt an einen anderen Transportunternehmer.

      Dieser sagte dann telfonisch nach dem Ladezeitpunkt den Auftrag ohne Angabe von Gründen ab.

      Ganz zu Schweigen vom Ärger mit unserem Kunden hatten wir natürlich Kosten um schnellstens ein neues Fahrzeug zur Verfügung zu stellen.

      Darf ich diesem zuverlässigen TU Kosten in Rechnung stellen?

      Vielen Dank für eure Hilfe!
    • Moin, wenn ein schriftlicher Ladeauftrag bestandt kannst du Kosten für Ersatzbeschaffung geltent machen, hat sich immer so im Rahmen von 300 Euroen gedreht die unsere Versicherung bezahlt hat!

      Bei euch im Transportgewerbe wo viele Heyopei rum machen wird es schwierig sein an Geld zu kommen!
    • Michl schrieb:

      Stranger schrieb:

      Letzte Woche vergaben wir eine Sonderfahrt an einen anderen Transportunternehmer.
      Hast du was schriftlich von ihm, wenn nein wird es schwirig.

      Nein, leider nicht. Hat den Transportauftrag nicht bestätigt, da wir schon öfters zusammengearbeitet hatten und es auch denke ich nicht unbedingt üblich ist bei Sonderfahrten.
      Auch ohne Gegen-Bestätigung kommt ein Vertrag zustande, wenn nicht ausdrücklich widersprochen wird... (war da nicht neulich erst ein Artikel in der DVZ?)
      +++ Ich bin nicht gestört, ich bin nur verhaltensoriginell +++
    • Ob das ohne Gegenbestätigung vor Gericht stand hält, bezweifele ich!!

      Früher wo es kein Fax gab, ja!

      Hat der Verlader 25 to angeboten und dann nur 8 verladen gab es ohne weiteren Kommentar die 25 to Frachtzahlung.

      Heute die Herren Richter urteilen doch nicht im Namen des Volkes und nach gutdünken!

      Die erste Frage was die doch stellen, warum haben sie sich das nicht per Fax bestätigen lassen!

      Hat der Vergeber kein Fachanwalt angenommen und der den Frachtvertrag nicht ausgeführt hat einen cleveren urteilt der Richter zu gunsten des Beklagten!

      Ich hatte doch so einen Fall 1992.

      Habe alle 14 Tage von Biella nach Bebra mit dem Schwerlastjumbo eine Ladung Faser in Ballen gefahren mit 14 täglicher Voranmeldung!

      Der Spedi ist heute verkauft an K&N und war irgend wie schwach auf der Brust!

      Am gleichen Tag, also 14 tage vor dem Transport habe ich schriftlich abgesagt, da es in den August rein ging und wenig Ladung Richtung Italien.

      Grund war ja die schleppende Zahlung!

      Der gute Spedi hat eine Rechnung geschrieben wegen nichtgestellung eines LKWs von 500 DM!

      Da sowie so noch Frachten offen waren hatte ich die Sache an die Kreditreform abgegeben die dann das Geld eingeklagt hat, nö versucht!!

      Da bei der CR auch geiz ist geil gehandhabt wird wurde ein hiesiger RA der erst seine Kanzlei eröffnet hatte eingesetzt!

      Nur neben bei, heute bekommt er die Aufträge vom vom Vormundschaftsgericht, wer sich aus kennt weiß was das heißt! :D :D :D

      Die Richterin hat Freitags Mittags die Klage abgeschmettert nach BGB!

      Habe mich mal dann mit unserem BAG Cheffe in Mainz drüber unterhalten, der sagte nur was war denn das für ein Depp!

      Hätte der sich berufen auf KVO oder CMR, dann hätte sich die Richterin belesen müssen und den Spedi zur Zahlung verurteilen müssen!

      Fakt, gegen 500 DM konnte man keinen Einspruch einlegen!


      Nur nebenbei, unter den Fachanwälten gibt es Dünnbrettbohrer!

      War zu 5 Riesen verurteilt und was heißt das, ab 1001 DM war man vorbestraft!

      Sollte ich doch zustimmen laut Fachanwalt!

      Von unserer Gegend einen RA genommen der Scheidung und Verkehr machte und so nur einen Riesen bezahlt und Funkgeräte im Wert von 3000 DM wieder bekommen! So auch keinen Eintrag!"