Kleiner_Mann schrieb:
sorry vorab, wenn die Frage nicht hierher gehört, hab keinen passendes Thread zu der Frage gefunden.

Wenn die techn. zulässige Gesamtmasse mit 18,2to eingetragen ist, bringt ein papiermäßiges Ablasten beim zGG hinsichtlich der Maut nichts.
Die Umstellung auf das tzGM wurde vorgenommen, um einer "Mautflucht" durch papiermäßiges Ablasten bei den kleinen Fahrzeugen vorzubeugen.
Kleiner_Mann schrieb:
Hinzu kommt folgendes: Es steht in jedem der 3 Fahrzeuge, dass die Zug-Gesamtmasse von 18T nicht überschritten werden darf. Hat das Auswirkungen oder ist´s wie ich es vermute und es wird niemanden, der es in DE kontrolliert jucken?