Mal ne Frage an die Spezialisten

    • Mal ne Frage an die Spezialisten

      Hallo,
      mal ne Frage an die Versicherungsspezialisten.

      Hab alle meine Transporter mit Transportversicherung über 40 SZR versichert.

      Ein Fahrzeug transportiert aber ausschließlich Post. Macht das Sinn? Ist Porto überhaubt Versicherungsfähig. Greift die Transportversicherung bei einem Schaden oder doch eher die Betriebshaftpflicht?

      Gruß
      Transporte
      Roland Teusch
      51371 Leverkusen
      0151-19508910
    • Postsendungen

      § 449 Abweichende Vereinbarungen

      (1) Ist der Absender ein Verbraucher, so kann nicht zu dessen Nachteil von § 413 Abs. 2, den §§ 414, 418 Abs. 6, § 422 Abs. 3, den §§ 425 bis 438 und 447 abgewichen werden, es sei denn, der Frachtvertrag hat die Beförderung von Briefen oder briefähnlichen Sendungen zum Gegenstand. § 418 Abs. 6 und § 447 können nicht zu Lasten gutgläubiger Dritter abbedungen werden.

      (2) In allen anderen als den in Absatz 1 Satz 1 genannten Fällen kann, soweit der Frachtvertrag nicht die Beförderung von Briefen oder briefähnlichen Sendungen zum Gegenstand hat, von den in Absatz 1 Satz 1 genannten Vorschriften nur durch Vereinbarung abgewichen werden, die im einzelnen ausgehandelt ist, auch wenn sie für eine Mehrzahl von gleichartigen Verträgen zwischen denselben Vertragsparteien getroffen ist. Die vom Frachtführer zu leistende Entschädigung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes kann jedoch auch durch vorformulierte Vertragsbedingungen auf einen anderen als den in § 431 Abs. 1 und 2 vorgesehenen Betrag begrenzt werden, wenn dieser Betrag

      Bei Fragen zum Gesetzestext bitte e-mail.

      Gruss an alle
      Fabian Chr. Ude

      KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG
      Direktionsbevollmächtigter Transportversicherung
      Voltastr. 84
      60486 Frankfurt/Main
      Tel 069-7803 1898
      Handy 0151 26415845
      mailto:fabian.ude@kravag.de