Luftfrachtverordnung 2320

    • Luftfrachtverordnung 2320

      Liebe Kolleginnen und Kollegen,

      diejenigen, die auch mit Luftfrachten zu tun haben, werden sicherlich von der (relativ) neuen EU-Verordnung 2320 und den damit verbundenen Reglementierungen und Kosten gehört haben.

      Wir haben heute seitens unseres Luftfrachtagenten eine Information erhalten, daß wir künftig wir folgt belastet werden:

      A) Für Sendungen von "bekannten Versendern" (secured cargo)
      EUR 0,03 pro chargeable kg
      Minimum 14,50 EUR, Maximal 35,00 EUR

      B) für Sendungen von "unbekannten Versendern" (non-secured cargo)
      EUR 0,09 pro chargeable kg
      Minimum 14,50 EUR, Maximal 55,00 EUR

      Frage: gebt Ihr die Kosten 1:1 weiter ? Ich denke, das wäre nicht in unserem Sinne, denn Schließlich tragen wir das Risiko und gehen mit den Kosten in Vorlage, falls der Kunde nicht bezahlt.

      Meine Vorstellung wäre eine Pauschale von 55 EUR für bekannte und 80 EUR für unbekannte Versender.

      Ich möchte dazu beitragen, daß wir als Spediteure nicht wieder (wie bei Ökosteuer, Maut etc.) auf den Kosten sitzen bleiben bzw. nur als Inkassouternehmen für die Luftfrachtgestellschaften (wie bei security und fuel surcharge) arbeiten.

      Bitte um Eure Meinungen. Wer noch andere Foren kennt, in denen solch eine Nachricht sinnig wäre, kann natürlich gerne meinen Text kopieren oder mir per PN den Link zukommen lassen.

      Viele Grüße & Schönes Wochenende !
      Stefan