Lohnpfändung

    • Stelle einen Fahrer ein,der früher schonmal bei mir beschäftigt war.
      Damals gabs eine Lohnpfändung bei ihm.
      Bin ich verpflichtet,zu prüfen-oder ihn zu fragen,ob diese Pfändung
      noch gültig ist?
      Werde ich evtl. später mal zur Nachzahlung verdonnert,wenn das nicht
      vorher geklärt ist?
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      Stichwort:" notleidende Spediteure".
    • Hallo Transco

      Nichts vom Allem.

      Bist weder Verpflichtet ihm zu Fragen weil rechtswidrig, noch kann man dir Keine Nachzahlung anordnen.

      Das einzige woran du Verpflichtet bist ist den Glaeubiger den Rechtlich zustehenden Betrag zu Ueberweisen.
      Und wenn Mehrere sein Lohn Pfaenden wollen gilt die Regel wer zuerst kommt Mahlt zuerst.

      Du Ueberweist zuerst bei den Ersten eingang der Pfaendung und wenn der Erledigt ist dann kommt der Naechste.

      Ich hate ausser den Buchaltungtechnischen aufwand Keinen Aerger mit sowas.

      Du nenst seinen Auszahlungsbetrag des Lohnes und dann kommt der Pfaendungsbetrag.

      Und nebenbei, bei jeden Zweiten Bewerber hast in 2-3 Monate eine Lohnpfaendung bei dir :D :D :D :D


      Konstadinos Milonas
      Freight Forwarding & Logistic Solutions

      Menandrou street 25
      GR 55354 Thessaloniki

      Phone/ Fax: + 30 2310 950 578
      Mobile: + 30 6984 052032
      e-mail: konstadinos.milonas@yahoo.gr
    • RE: Lohnpfändung

      Original von Transco
      Stelle einen Fahrer ein,der früher schonmal bei mir beschäftigt war.
      Damals gabs eine Lohnpfändung bei ihm.
      Bin ich verpflichtet,zu prüfen-oder ihn zu fragen,ob diese Pfändung
      noch gültig ist?
      Werde ich evtl. später mal zur Nachzahlung verdonnert,wenn das nicht
      vorher geklärt ist?


      Lohnpfändungen solltest du vorher überprüfen ! , ich bin auch der Meinung das er das von sich aus angeben sollte !

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von gelöschter User 2 ()

    • meines erachtens kann der Arbeitgeber nicht verpflichtet sein nach einer Lohnpfändung zu fragen. Dann müßte man ja theoretisch jeden neuen Mitarbeiter dannach befragen. Und wer macht das schon.

      Nichts desto trotz ist die frage nach einer lohnpfändung rechtlich erlaubt und muss wenn gefragt wird auch korrekt beantwortet werden. Aber nur dann wenn die Pfändung noch aktuell ist. Zu vergangenen pfändungen muss nicht geantwortet weren.