Lohnfortzahlungsgesetz missbraucht
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Also einen Kurzurlaub zu buchen und dann "kranzumachen" ist ganz klar als vorsätzlicher Betrug zu verstehen! Diese faulen Eier (im doppeldeutigen Sinne) denken nicht im entferntesten daran, daß sie mit ihren Verhalten den Unternehmensbestand ihres Arbeitgebers UND die Arbeitsplätze und Existenz ihrer ehrlichen Kollegen gefährden!!!
Ein Arbeitsverhältnis zwischen Unternehmer und Mitarbeiter muß in allererster Linie auf Vertrauen basieren. Wird dieses Vertrauen, wie im vorliegenden Fall, derart gestört, ist eine Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses unter solchen Umständen nicht weiter tragbar.
Und DAS kommt von einem ARBEITNEHMER!!! -
FoxOnTheRun schrieb:
Also einen Kurzurlaub zu buchen und dann "kranzumachen" ist ganz klar als vorsätzlicher Betrug zu verstehen! Diese faulen Eier (im doppeldeutigen Sinne) denken nicht im entferntesten daran, daß sie mit ihren Verhalten den Unternehmensbestand ihres Arbeitgebers UND die Arbeitsplätze und Existenz ihrer ehrlichen Kollegen gefährden!!!
Ein Arbeitsverhältnis zwischen Unternehmer und Mitarbeiter muß in allererster Linie auf Vertrauen basieren. Wird dieses Vertrauen, wie im vorliegenden Fall, derart gestört, ist eine Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses unter solchen Umständen nicht weiter tragbar.
Und DAS kommt von einem ARBEITNEHMER!!!
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