Logistikunternehmer aus Thüringen fordern Lockerung bei Höchstarbeitszeit

    • Logistikunternehmer aus Thüringen fordern Lockerung bei Höchstarbeitszeit

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      Lkw-Fahrer sollen länger arbeiten dürfen. Also länger wie zehn Stunden pro Tag. Fordert das Thüringer Verkehrsgewerbe. Weil die Branche habe strukturelle Nachteile insbesondere gegenüber der Konkurrenz aus Osteuropa.
      Deshalb brauche es eine Angleichung der gesetzlichen Regelungen mit dem EU-Ausland. Denn durch Be- und Entladezeiten, Wartezeiten an Grenzen oder langwierige Parkplatzsuchen für Ruhepausen sei die Höchstgrenze von zehn Stunden für Unternehmen in der Praxis schwer einzuhalten.
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      das ist leider nicht so ganz richtig. Die für die Kontrolle der Einhaltung des ArbzG zuständigen Behörden setzen sich aber über das EU-Recht hinweg und nutzen das Landesrecht, also das ArbzG. Der §21a Absatz 1 lässt dies so zu.

      Damit hast Du im innerdeutschen Fernverkehr rechtlich nie die Chance mal die zulässigen 10 Stunden zu fahren oder von der Ausnahme der Verlängerung der Tageslenkzeit zur Erreichung eines sicheren Parkplatzes gebrauch zu machen. Hier kommst Du ja dann über die max. 10 Stunden Arbeitszeit und Lenkzeit.



      Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
      § 21a Beschäftigung im Straßentransport


      (1) Für die Beschäftigung von Arbeitnehmern als Fahrer oder Beifahrer bei Straßenverkehrstätigkeiten im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates (ABl. EG Nr. L 102 S. 1) oder des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) vom 1. Juli 1970 (BGBl. II 1974 S. 1473) in ihren jeweiligen Fassungen gelten die Vorschriften dieses Gesetzes, soweit nicht die folgenden Absätze abweichende Regelungen enthalten. Die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und des AETR bleiben unberührt.


      Die max. 60 Stunde Arbeitszeit nach ArbzG darfst auch nur ausnutzen unter Beachtung der max. wöchentlichen Lenkzeit und der wöchentlichen Ruhezeiten.

      zuständig für die Kontrolle der Einhaltung des ArbzG ist normalerweise der Zoll, Anzeigen schreiben kann aber auch das BALM und die Polizei
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      In Deutschland gilt das Arbeitszeitgesetz! Das gilt für alle AN - auch für Berufskraftfahrer! Punkt.

      Logistikunternehmer fordern Lockerung bei Höchstarbeitszeit
      +
      Deutschland sucht dringend Berufskraftfahrer
      = so wird das nix.

      Die Industrie hat eine 35-Stunden-Woche und bietet 4000 € + x im Monat.
      Wir TU fordern von unseren BKFs eine 60-Stunden-Woche und bieten 3500 €.
      = so wird das nix.

      Alles hat eine Ende, nur die Wurst hat zwei.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mein Gott Walter ()

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      Arbeitszeitgesetz Zweiter Abschnitt
      Werktägliche Arbeitszeit



      Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
      § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer

      Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

      Vergesst ganz schnell 9 oder 10 Stunden Fahrzeit!
      PS: in Polen oder Ungarn gilt das selbe Arbeitszeitgesetz.

      Regelungen zur Arbeitszeit in Polen

      Wie viele Stunden beträgt die Arbeitszeit?
      In Polen darf die Arbeitszeit 8 Stunden täglich bzw. durchschnittlich 40 Stunden wöchentlich bei einer fünftägigen Arbeitswoche nicht übersteigen. Dies gilt für den üblichen Abrechnungszeitraum von nicht mehr als vier Monaten. In manchen Arbeitszeitsystemen kann die tägliche Arbeitszeit verlängert werden. Die wöchentliche Arbeitszeit, zusammen mit Überstunden, darf durchschnittlich 48 Stunden im üblichen Abrechnungszeitraum nicht übersteigen. Jedem Arbeitnehmer müssen täglich elf Stunden bzw. wöchentlich 35 Stunden zur ununterbrochenen Erholung gewährt werden.
      AZG Polen

      MfG. Gotthilf Walter
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      Mein Gott Walter schrieb:

      Arbeitszeitgesetz Zweiter Abschnitt
      Werktägliche Arbeitszeit


      Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
      § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer

      Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

      Vergesst ganz schnell 9 oder 10 Stunden Fahrzeit!
      §3 ArbZG gilt jedoch nicht Beschäftigte im Straßentransport!

      Für Beschäftigte im Straßentransport gilt §21a ArbZG sowie die einschlägigen EU-Regeln. Ergo sind die 9 bzw. 10 Stunden Fahrzeit erlaubt...
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      Wenn du mir nicht glaubst, dann glaube dem Schreiber aus #3. Der sollte es wissen.
      Was machen wir denn mit §4 ? "Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten." Ja, 60 Stunden mit Ausgleich blablabla - aber im Wochen-Durchschnitt darf er trotzdem nur max. 48 Stunden arbeiten.

      5 x 9 Stunden fahren = 45 Stunden. Da bleiben 3 Stunden in der Woche für Abfahrtskontrolle, Be- und Entladen, Tanken, Papierkram ausfüllen. Erkläre das mal einer Landesdirektion / Gewerbeaufsichtsamt bei einer Kontrolle.

      Nochmal meine Ausführung aus #4:
      Die Industrie hat eine 35-Stunden-Woche und bietet 4000 € + x im Monat.
      Wir TU fordern von unseren BKFs eine 60-Stunden-Woche und bieten 3500 €.
      = so wird das nix.

      Wir müssen schleunigst umdenken und auch so handeln, ansonsten stehen unsere Karren in 5 Jahren auf dem Hof, wenn die deutsche "Boomer-Generation" in Rente geht.
      Oder man stellt Inder oder Fahrer aus Simbabwe ein. Viel Spaß und Erfolg damit!
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      Um auf die Sache auch noch kurz einzugehen.

      der Digitacho wirft automomatisch Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz aus neben den Verstößen gegen die EU Regelung.

      Es ist wirklich so das sich das eine nicht für das andere interessiert. Das Amt für Arbeitschutz wertet beide Verstoßgruppen aus und ermittelt die Bußgelder.

      Den Erfahrungswert durfte ich für einen Arbeitgeber bereits sammeln ;(
      Ich war in meinem letzten Leben bestimmt der nordische Gott der Ungeduld:


      Hammersbald
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      @ Mein Gott Walter was ich glaube oder nicht, kannst du schon mir überlassen.
      Ich mache mir bezüglich der Arbeitszeit wenig Gedanken, da sowohl die Lenkzeiten wie auch Pausen, tägliche und wöchentliche Arbeitszeiten passen.

      Nur zu deinen Fahrern aus Indien und Simbabwe, das deutsche Transportgewerbe bedient sich doch schon seit Jahrzehnten im Ausland. Erst waren es Fahrer aus der ehemaligen DDR welche von den Firmen der alten Bundesländer gerne genommen wurden, gefolgt von Tschechien, Polen, Rumänien oder Ungarn.