Ich weiß von einem Geschäftsführer eines Entsorgers in Waiblingen, der richtig Strafe bezahlt hat. Ist schon über 10 Jahre her. Danach wurde penibelst auf max 10 Stunden Arbeitszeit geachtet.
Das war so extrem, das Ladebordwand Fahrzeuge beim Abladen am Mittelkai in Stuttgart das abladen kurz vor leer abgebrochen haben, um unbedingt vor überschreiten der 10 Stunden wieder zurück am Standort zu sein.
Und natürlich greifen Lenk und Ruhezeiten Gesetze, und Arbeitszeitgesetz ineinander über.
Und natürlich gilt auch die Regel, das innerhalb eines bestimmten Zeitraumes Durchschnittlich nicht mehr als 8 Stunden Arbeitszeit Werktäglich anfallen dürfen.
Das war so extrem, das Ladebordwand Fahrzeuge beim Abladen am Mittelkai in Stuttgart das abladen kurz vor leer abgebrochen haben, um unbedingt vor überschreiten der 10 Stunden wieder zurück am Standort zu sein.
Und natürlich greifen Lenk und Ruhezeiten Gesetze, und Arbeitszeitgesetz ineinander über.
Und natürlich gilt auch die Regel, das innerhalb eines bestimmten Zeitraumes Durchschnittlich nicht mehr als 8 Stunden Arbeitszeit Werktäglich anfallen dürfen.