Logistikunternehmer aus Thüringen fordern Lockerung bei Höchstarbeitszeit

    • Logistikunternehmer aus Thüringen fordern Lockerung bei Höchstarbeitszeit

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      Lkw-Fahrer sollen länger arbeiten dürfen. Also länger wie zehn Stunden pro Tag. Fordert das Thüringer Verkehrsgewerbe. Weil die Branche habe strukturelle Nachteile insbesondere gegenüber der Konkurrenz aus Osteuropa.
      Deshalb brauche es eine Angleichung der gesetzlichen Regelungen mit dem EU-Ausland. Denn durch Be- und Entladezeiten, Wartezeiten an Grenzen oder langwierige Parkplatzsuchen für Ruhepausen sei die Höchstgrenze von zehn Stunden für Unternehmen in der Praxis schwer einzuhalten.
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      das ist leider nicht so ganz richtig. Die für die Kontrolle der Einhaltung des ArbzG zuständigen Behörden setzen sich aber über das EU-Recht hinweg und nutzen das Landesrecht, also das ArbzG. Der §21a Absatz 1 lässt dies so zu.

      Damit hast Du im innerdeutschen Fernverkehr rechtlich nie die Chance mal die zulässigen 10 Stunden zu fahren oder von der Ausnahme der Verlängerung der Tageslenkzeit zur Erreichung eines sicheren Parkplatzes gebrauch zu machen. Hier kommst Du ja dann über die max. 10 Stunden Arbeitszeit und Lenkzeit.



      Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
      § 21a Beschäftigung im Straßentransport


      (1) Für die Beschäftigung von Arbeitnehmern als Fahrer oder Beifahrer bei Straßenverkehrstätigkeiten im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates (ABl. EG Nr. L 102 S. 1) oder des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) vom 1. Juli 1970 (BGBl. II 1974 S. 1473) in ihren jeweiligen Fassungen gelten die Vorschriften dieses Gesetzes, soweit nicht die folgenden Absätze abweichende Regelungen enthalten. Die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und des AETR bleiben unberührt.


      Die max. 60 Stunde Arbeitszeit nach ArbzG darfst auch nur ausnutzen unter Beachtung der max. wöchentlichen Lenkzeit und der wöchentlichen Ruhezeiten.

      zuständig für die Kontrolle der Einhaltung des ArbzG ist normalerweise der Zoll, Anzeigen schreiben kann aber auch das BALM und die Polizei
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      In Deutschland gilt das Arbeitszeitgesetz! Das gilt für alle AN - auch für Berufskraftfahrer! Punkt.

      Logistikunternehmer fordern Lockerung bei Höchstarbeitszeit
      +
      Deutschland sucht dringend Berufskraftfahrer
      = so wird das nix.

      Die Industrie hat eine 35-Stunden-Woche und bietet 4000 € + x im Monat.
      Wir TU fordern von unseren BKFs eine 60-Stunden-Woche und bieten 3500 €.
      [b]= so wird das nix.[/b]

      Alles hat eine Ende, nur die Wurst hat zwei.