LKW-Waschanlage - Tor beschädigt

    • LKW-Waschanlage - Tor beschädigt

      Ich bitte um eure Meinung:

      lezte Woche habe ich in einer LKW-Waschanlage meinen 7,5 Tonnen-LKW gewaschen. Alles normal verlaufen, ich wurde in die Waschkabine hineingewinkt und ausserhalb der Kabine gewartet bis der LKW gewaschen war. Zum Schluss klappte der Wäscher die Aussenpiegel wieder in die Fahrposition, rufte mich in die Kabine hinein und sagte, die Wäsche ist fertig und wartete am Tor... Ich stieg in meinem LKW, startete und beim Hinausfahren aus der Kabine bliebt mein LKW am Tor oben hängen, da das Tor ca. 10 cm tiefer war. Hinweisschilder über mögliche Höhenangaben gab es keine. Der Tankstellenbesitzer hat einen großen Tamtam gemacht und meinte das gibt einen Versicherungsfall auf die Versicherung meines LKW´s! Schließlich ist dann noch die Polizei gekommen und hat den FAll aufgenommen.
      Was meint ihr, hat der Tankstellenbesitzer Recht?

      Vielen Dank für eure Meinungen
    • Du bist mit dem LKW reingekommen, also nimmst du natürlich auch an, wieder heil rauskommen zu können. Das das Rolltor nicht ornungsgemäß oben war, kann nicht deine Schuld sein.

      Du bist auf jeden Fall im Recht. Eher könntest du ihn verklagen, falls dein LKW beschädigt wurde Dafür wäre dann die Betriebs-Haftpflicht des Tankstellenbetreibers zuständig. Dass würde ich mir sogar ernsthaft überlegen. Es kann nicht sein, das man als Schuldiger auch noch so ein TamTam veranstaltet. Außerdem wirds ein Vermögen kosten, den Lack an deinem LKW zu erneuern :D

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von phaidon ()

    • Danke für deinen Beitrag Phaidon.

      es ging noch weiter... Als die Polizei gekommen ist, hat mich der Tankstellenbesitzer als Alkoholiker dargestellt und die Polizei gebeten, sie solle doch einen Alkoholtest mit mir machen. Selbst die Polizei hat den Kopf geschüttelt und nach mehrmaligen Verlangen des Tankstellenbesitzers, wurde der Test auch gemacht, natürlich 0,0. Kann man soetwas als Beleidigung empfinden, oder ist es üblich bei Streitigkeiten, ein Alkoholtest heranzuziehen?
      Beim LKW handelt es sich um ein älteres Modell. Möchlicherweise könnte der Aufbau deplaziert sein, je nachdemn wie hier die Meinungen kommen, gehe ich noch zum Sachverständiger und lasse den Aufbau nachprüfen.

      Im voraus vielen Dank für eure Kommentare!

      Waltra
    • Original von phaidon
      Du bist mit dem LKW reingekommen, also nimmst du natürlich auch an, wieder heil rauskommen zu können. Das das Rolltor nicht ornungsgemäß oben war, kann nicht deine Schuld sein.

      Du bist auf jeden Fall im Recht. Eher könntest du ihn verklagen, falls dein LKW beschädigt wurde Dafür wäre dann die Betriebs-Haftpflicht des Tankstellenbetreibers zuständig. Dass würde ich mir sogar ernsthaft überlegen. Es kann nicht sein, das man als Schuldiger auch noch so ein TamTam veranstaltet. Außerdem wirds ein Vermögen kosten, den Lack an deinem LKW zu erneuern :D



      Hallo Waltra...

      Kann dem nur zustimmen!!!
      Der Vorwurf mit dem Alkohol ist heutztutage fast schon üblich, am Dienstag ist mir eine Frau in die Karre gefahren beim abbiegen und als die Polizei kam, gab Sie an, dass Sie eine Alkoholfahne gerochen haben will als ich mich mit Ihr unterhielt. Ebenfalls natürlich 0,0°%.
      Aber über den Vorwurf Alkoholabhängig zu sein, darüber würde ich mir im Ernstfall schon gedanken machen, ob Du das bei einem rechtsstreit, sofern es dazu kommt, nicht auch geltend machen willst. Ob´s letzten Endes was bringt bleibt dahin gestellt...
      Würde mir in jedem Fall einen Rechtsbeistand zur Seiter ziehen! 8)
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!
    • 7 Monate später erfahre ich, meine % sind gestiegen

      Hallo Phaidon,

      letzte Woche (16.11.) bekomme ich ein Schreiben von meiner Versicherung, wo hervorgeht, dass meine SF von 85 auf 100% wegen o.g. Fall gestiegen ist. Selbst von meiner Versicherung wurde ich nicht bei der Schadensregulierung informiert, obwohl ich die Versicherung aufgefordert habe, das Tor nicht zu bezahlen. Hat jemand hier Ideen welche rechtlichen Schritte ich jetzt noch ergreifen kann und mit welchen Aussichten. By the way, kann mir jemand noch über günstige LKW-Versicherungen informieren, es bleiben mir noch 2 Wochen für die Kündigung Zeit. Bei SF 85 habe ich 300,- EUR im Monat bezahlt.

      Danke für eure Meinungen und infos

      Waltra
    • Schuldfrage: Sowas kann man nicht so einfach beantworten. Gewöhnlich ist der Schuld, der sich bewegt und wenn die Versicherung gezahlt hat (was Versicherungen heute gewöhnlich nicht mehr so schnell machen) ist das ein sehr schlechtes Zeichen.

      Schadensfreiheitrabatt: Kann man zurückkaufen. Es ist eine reine Rechenfrage wie hoch der Schaden ist und wie hoch der neue Beitrag ist.

      Versicherung: Ich kann inveon.net empfehlen. Makler die sehr günstige Versicherungen für LKW vermitteln. Bin selbst dort versichert, weil sie für DAF noch ein besonderes Programm haben (ich fahre DAFs 95er)

      falsche Verdächtigung: Denkbar ist natürlich eine Anzeige wegen "§ 164 Falsche Verdächtigung" gesetze-im-internet.de/stgb/__164.html nur muß man bedenken das Polizei und Staatsanwaltschaft total überfordert und überarbeitet sind und wenig geneigt sich ernsthaft damit zu beschäftigen.
    • Hallo Top,
      Danke erstmal für deine Nachricht.
      In der Tat ist der Begriff der Schuldfrage bereits öfters aufgetaucht, selbst bei meiner Versicherung, als ich damals einen wenigkooperativen Mitarbeiter am Telefon hatte und der sich dann nie mehr gemeldet hat... es hätte ja sein können, dass ich den Schaden selbst bezahle, damit meine % nicht steigen. Ich habe versucht einen ähnlichen Fall im Internet zu finden, ich konnte aber nichts finden. Meistens sind es die Waschanlagen, die die Autos beschädigen. Denkbar wäre, dass das Tor ebenfalls als ein mobiler Gegenstand betrachtet wird und sich vorher in Bewegung gesetzt hat??? Sind natürlich alles Spekulationen, die ich mit meinem Rechtsanwalt durchgehen werde. Ich habe ebenfalls Bilder während des Waschvorgangs gemacht, wo ersichtlich ist, wie das Tor weder zu noch ganz offen war. Bezüglich Inveon habe ich gelesen, sie bieten Internetprodukte an. Mit Versicherungen habe ich auf der Page nichts gefunden???

      Grüße
      Waltra
    • Hallo Waltra,
      das Problem hat der Waschanlagenbetreiber, da das Tor entweder nicht ganz aufging oder der Mitarbeiter Dich hätte rückwärts ausfahren lassen müssen.

      Deine Versicherung ist nicht ganz sauber, ich habe wegen eines solchen Falles mal meine ganzen Autos bei einem Versicherer herausgenommen.

      Ohne Einverständnis eine regelung zu treffen bei einem Fall der nicht in den normalen Haftpflichtbereich fällt halte ich für bedenklich. Sprich nochmal mit Deiner Versicherung, ansonsten ab zum Anwalt. Da will sich wieder jemand auf Kosten Dritter schadlos halten...."zahlt doch eh die Versicherung"....

      Cheers
    • @jimtonic

      hätte, müßte, ist alles schön und gut, aber gibt einem nicht das Recht zur Sachbeschädigung und das ist es halt wenn man eine bewegliche Sache gegen eine unbewegte Sache bewegt.

      Letzte Woche hatte ich einen besonders krassen Fall. Mein Sattelzug hat ein Verkehrschild abgefahren das an einer Brücke angebracht war. Es war ein Verkehrzeichen das als max. Durchfahrhöhe 4 m angibt und es war genau unten in der Mitte der Brücke unter der mein LKW durchgefahren ist. Der LKW ist 3,80 Meter hoch und das Schild war offenbar falsch am Platz, aber bezahlen mußte ich es trotzdem.
    • Hallo Top, Hallo Jimtronic,

      vielen Dank für eure Teilnahme an diesem Thema und Gesichtspunkte. Ich habe bei meiner Versicherung die Klärung der Fakten jetzt bekommen. Der Wäscher in der Anlage ist Zeuge; ich bin kein Zeuge. Aussage des Wäschers: "Bei der Ausfahrt aus der Waschanlage ist der Fahrer des LKW´s gegen das Tor kollidiert." Das reichte für die Versicherung. Ich habe 3 Rechtsanwälte konsultiert bzw. 2 Versicherungsagenten, alle haben mir die Gleiche Meinung wie Top bereits geschrieben hat: wenn ein bewegendes Teil gegen ein statisches Teil kollidiert, dann trägt dieses mobile Teil die Schuld, aber es besteht ein Mitverschulden des Anlagenbetreibers, da jemand fahrlässig das Tor bedient hat. Die Versicherung hat in diesem Fall eine Wirtschaftliche Kalkulation durchgeführt (Kosten für Sachverständiger, Rechtsanwalt, Gerichtskosten, etc...) und darauf auf einen Rechtsstreit verzichtet. Die Prozente wären so oder so gestiegen - es sei denn, ich hätte meinen Teil für die Reparatur selbst bezahlt. Über Möglichkeiten hat mir der Schadensregulierer der Versicherung nicht informiert, sondern eher Kontraproduktiv gewirkt ohne jeglichen Interesse (Aussage: sie können nicht alles versicherten über ergriffene Maßnahmen informieren, was ich als eine Schweinerei empfunden haben, denn jetzt vor 1 Woche habe ich ein Schreiben über erhöhte Beitragssätze bekommen, was vor einem halben Jahr hätte bekommen sollen).

      Jedenfalls ist die Versicherung gekündigt und möchte mich beim Top über den Tipp für neue Versicherung bedanken, denn die unterbreitete Prämie ok ist.

      Fazit: am besten 3 x gut gucken und sich an niemanden verlassen!

      Waltra