LKW verspätet - volle Haftung für Folgekosten?

    • LKW verspätet - volle Haftung für Folgekosten?

      Hi,



      ich muss hier mal eine - wahrscheinlich doofe - Frage stellen...



      Der Ladetermin war seitens des TU fix für 09:00h bestätigt, um 13:30h
      sollte der nächste LKW kommen, hierzu wurde externes Ladepersonal
      geordert.



      Nun hat sich das erste Fahrzeug um 3h verspätet, Beladung konnte also
      erst um 12:00 starten, dauerte 2.5h und somit stand das zweite Fahrzeug
      wartend vor der Tür, die externe Manpower inkl Stapler ebenfalls.



      Habe dem TU schon angedroht, dass ich evtl Wartekosten nicht tragen werden, da unverschuldet unsererseits.

      Was ist aber mit den Kosten für das externe Personal, welches hier nun
      den Kaffee genießt :P ??? Kann ich diese "Leerzeiten" auch 1:1
      weiterbelasten?



      Wenn ja, auf welcher Grundlage?



      Danke!
    • Lieferfristüberschreitung

      Hallo zusammen,

      Innerdeutsche Transporte = HGB

      § 431 HGB Ziffer 3 = Die Haftung des Frachtführers wegen Überschreitung der Lieferfrist ist auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt.

      Auslands Transporte = CMR

      Artikel 23 Ziffer 5 = Wenn die Lieferfrist überschritten ist und der Verfügungsberechtigte beweist, daß daraus ein Schaden entstanden ist, hat der Frachtführer dafür eine Entschädigung nur bis zur Höhe der Fracht zu leisten.

      Gruss an alle
      Fabian Chr. Ude

      KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG
      Direktionsbevollmächtigter Transportversicherung
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