Lkw-Maut stieg zum 1. Sept. 2007

    • Lkw-Maut stieg zum 1. Sept. 2007

      Lkw-Maut steigt zum 1. September 2007, Kfz-Steuer wird gesenkt und Innovationsprogramm aufgelegt.

      Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf in der Sitzung vom 08.06. zugestimmt.
      Das Gesetz sieht eine Erhöhung der Lkw-Maut um zunächst 1,1 Cent/km vor.
      Mit den Mehreinnahmen werden die Absenkungen der Kfz-Steuer für Lkw
      auf EU-Mindestniveau und ein Innovationsprogramm finanziert.
      Das Innovationsprogramm gilt zunächst für Euro 5 - Fahrzeuge und ist vorerst bis Ende September 2008 begrenzt. Anträge auf Förderung können erst ab 01.09.2007
      gestellt werden.

      Das Gesetz zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher und autobahnmautrechtlicher Vorschriften sieht folgende Maßnahmen
      vor:

      - Absenkung der Kfz-Steuer für Lkw auf die EU-rechtlich geregelten Mindestwerte,
      - Einführung eines Innovationsprogramms für die Anschaffung emissionsarmer Fahrzeuge (zinsgünstiger Kredit oder einmaliger Direktzuschuss),
      - Erhöhung des durchschnittlichen Mautsatzes um zunächst 1,1 Cent/km ab 01.09.2007. Diese Mehreinnahmen erhalten die Länder. Damit werden deren Einnahmeausfälle bei der Kfz-Steuer kompensiert.
      Die Belastungen aus Mauterhöhung (+ 250 Mio. Euro) und die Entlastungen aus Kfz-Steuersenkung (- 150 Mio. Euro) und Innovationsprogramm (- 100 Mio. Euro) sollen sich insgesamt ausgleichen.

      Ziel ist es, die Wettbewerbsbedingungen zugunsten des deutschen Transportgewerbes zu verbessern. Von Seiten der EU-Kommission bestehen
      hiergegen keine Einwände. Eine ursprünglich vorgesehene Mautrückerstattungsregelung über Tankbelege war von der EU-Kommission hingegen wegen Diskriminierung von Ausländern abgelehnt worden.

      Das Innovationsprogramm ist nicht Teil des Gesetzes, da es als Förderprogramm keiner gesetzlichen Regelung bedarf. Das Transportgewerbe hat die politische Zusage, dass das Innovationsprogramm zeitgleich mit der Mauterhöhung umgesetzt wird.
      Die Veröffentlichung des Programms soll in Kürze im Bundesanzeiger erfolgen.
      Sollte das vorgesehene Fördervolumen nicht erreicht werden, können Mittel auf das nächste Haushaltsjahr übertragen werden.

      Wichtig für Unternehmer, die das Innovationsprogramm für sich nutzen wollen:
      Anträge können bei der KfW erst ab dem 01. September 2007 gestellt werden.

      Bemühungen aus dem Transportgewerbe, diesen Termin mit
      Blick auf die langen Lieferzeiten von Fahrzeugen vorzuverlegen, waren nicht erfolgreich. Den Unternehmen wird daher empfohlen, Bestellungen für Fahrzeuge, die ab dem 01. September 2007 ausgeliefert werden sollen, nur über
      Kaufoptionen durchzuführen.
      Die Kaufverträge sollten mit Daten ab dem 01. September 2007 versehen sein.
      Das Innovationsprogramm läuft zunächst nur bis zum 30. September 2008, da die geförderten Euro 5-Fahrzeuge ab dem 01. Oktober 2008 verbindlich werden.

      Die Mautanhebung verringert sich ab diesem Zeitpunkt von 1,1 Cent/km auf 0,65 Cent/km. Die Bundesregierung
      strebt aber eine zügige Fortsetzung des Programms durch Aufnahme der Förderung von Euro 6-Fahrzeugen an. Allerdings ist für diese Fahrzeuge bisher noch keine Schadstoffklasse definiert worden.


      Bewertung:

      Die IHKs unterstützen alle Bemühungen, die dazu beitragen, die bestehenden Wettbewerbsverzerrungen zulasten deutscher Transportunternehmen im internationalen Straßengüterverkehr zu verringern.
      Der Ansatz der Bundesregierung gibt aber Anlass zu Kritik.
      Der DIHK hatte bereits im Gesetzgebungsverfahren seine Bedenken eingebracht.
      In seiner Stellungnahme vom 7. Juli 2006 kritisierte er;

      - dass die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern noch komplizierter werden,
      - der Charakter der Maut als zweckgebundenes Nutzungsentgelt weiter ausgehöhlt wird und
      - es keineswegs sichergestellt ist, dass das Transportgewerbe das Innovationsprogramm in vollen Umfang wird nutzen können.

      Diese Kritikpunkte gelten weiterhin.
      Außerdem bleibt das Gesamtvolumen von 250 Mio. Euro deutlich unter dem
      ursprünglich zugesagten Volumen von 600 Mio. Euro zurück.
      Es ist zweifelhaft, ob damit die Wettbewerbsposition der deutschen Transportunternehmen nennenswert verbessert werden kann. Die Spielräume für weitere Entlastungen sind aber begrenzt, da derartige Maßnahmen einerseits mit den nationalen Steuer- und Sozialvorschriften kompatibel sein müssen und andererseits keine EU-Ausländer diskriminieren dürfen (siehe gescheiterte Mautrückerstattung über Tankbelege).
      Weiter im Raum steht ein Vorschlag aus dem Transportgewerbe, die Regelung des § 6 b EStG (Veräußerungsgewinne beim Verkauf alter Binnenschiffe können beim Erwerb neuer Schiffe steuerfrei reinvestiert werden) auch auf den Straßengüterverkehr zu übertragen. Ob dies durchsetzbar ist, bleibt abzuwarten!

      Einfacher wäre die Absenkung der Mineralölsteuer auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau! Damit würde das deutsche Transportgewerbe entlastet, der Tanktourismus deutscher Unternehmen ins Ausland eingeschränkt
      und für ausländische Unternehmen das Tanken in Deutschland wieder attraktiv!


      Quelle: Industire- und Handelskammern
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!