Lizenz

    • Wenn Du Fahrzeuge vermietest bist Du ein Autovermieter und brauchst Dich um diese Frage garnicht zu kümmern. Du mußt vielmehr darauf achten ein Vermietergewerbe anzumelden und Dein Fahrzeug als Selbstfahrervermietfahrzeug zu versichern (ist sauteuer und nur noch eine Handvoll Versicherer macht das überhaupt mit) Ob Deine Kunden Lizenzen brauchen, Werksverkehr, privat oder gewerblich fahren müssen sie selbst wissen. Dafür bist Du nicht verantwortlich.
    • Hallo Kollege Top,

      Dafür bist Du nicht verantwortlich


      Diese Aussage ist nur bedingt richtig.
      Neben den bereits erwähnten Voraussetzungen, kommt es vor allem auf rechtssichere Mietverträge an.
      Im speziellen auf die Übertragung der Fahrzeughalterpflichten auf den Mieter.

      Bei leichtfertigen, bzw. anfechtbaren Verträgen ist grundsätzlich der Fahrzeughalter für eventuelle Verstößen regreßpflichtig.

      @ ktl

      Wenn alle Voraussetzungen gegeben sind und wasserdichte Mietverträge geschlossen wurden, agieren Sie als reiner Vermieter.
      Mit der erforderlichen Lizenz haben Sie somit nichts am Hut. Das ist Sache des Mieters.
      Aber wie bereits erwähnt, unbedingt auf rechtssichere Verträge achten.
      Unbedingt juristischen Rat einholen. Es kann ansonsten sehr teuer werden.

      Ich kenne einen Fall, wo ein Vermieter einen 7,5 to´er vermietet hat.
      Der Mieter fuhr damit ohne Wissen des Vermieter gewerblich.
      Die BAG zeigte bei einer Kontrolle den Mieter wegen der fehlenden Lizenz an.
      Dieser schob die Schuld auf den Vermieter.
      Der Vermieter unterlag vor Gericht, weil dieser keinen einwandfreien Mietvertrag vorweisen konnte, in dem der Übergang der Fahrzeughalterpflichten auf den Mieter vereinbart war.
      Somit mußte der Vermieter für die Strafe des unerlaubten Güterverkehrs aufkommen.

      Gruß
      T.T.P.
    • Hallo Alain,

      Verkauf ihn doch offiziell gegen Ratenzahlung mit Eigentumsvorbehalt an den Fahrer und er meldet auf seinen Namen an, dann wird normale Versicherung fällig, er braucht die Lizenz und du eindeutig nicht. Wenn er den Wagen nicht mehr will, kaufst du ihn zurück. Ist zwar etwas umständlich, aber warum sollte man Rechtsunsicherheit riskieren und auch noch überhöhte Versicherungsbeiträge bezahlen?

      Gruß Andreas
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • Danke für eure Antworten!

      Wie ist das jetzt geregelt wenn ich einen selbständigen Fahrer habe der mit meinem Bus + Hänger Aufträge ausführt? Der Mann ist selber Besitzer eines Fahrzeuges, gefahren von einem Angestellten. Da er des öfteren Zeit hat möchte er noch fahren. Wie ist jetzt die Regelung mit der Lizenz? MfG
      a.l.
    • @ktl24

      Entweder bist Du Autovermieter und vermietest Dein Auto an Unternehmer (nicht an Fahrer) oder Du bist Transportunternehmer und führst mit Deinem Auto Transporte aus. Dann bist Du natürlich der Unternehmer und mußt die Lizenz haben. Auf welcher Basis Du Dein Personal beschäftigst spielt dabei keine Rolle. Ob Du in Dein Auto einen bei Dir angestellten Fahrer setzt, oder Deinen Nachbarn im Rahmen von Nachbarschaftshilfe oder den Geschäftsführer eines Mitbewerbers... ist für den BAG zunächst egal. Erst die Zollabteilung Schwarzarbeiterfahndung könnte stutzig werden, aber die interessiert wiederum die Lizenz nicht.