Wir haben einer Spedition am 7.7. 2011 eine Ware nach
Schweden übergeben, ohne einen fixen Liefertermin vor zu schreiben.
Dem Kunden hätte die Ware spätestens am 18.07.2011 zugestellt werden müssen.
Vereinbarter Frachtpreis: 177,56 netto (Fracht, Maut,Treibstoffzuschlag)
Wir sind Verzichtskunde
Der Spediteur kann uns keinen Ablieferungsnachweis erbringen.
Dem schwedischen Kunden gegenüber haften wir bei verspäteter Anlieferung
in Höhe einer 30%ige Konventionalstrafe vom Gesamtwarenwert.
Der Kunde belastet uns mit dieser 30%igen Konventionalstrafe in Höhe von 173,-- Euro.
Den Betrag von 173,-- Euro haben wir an den Spediteur weiterbelastet und eine Kopie der schriftlichen Vereinbarung zwischen Kunde und uns bezgl. Konventionalstrafe mitgeschickt.
Der Spediteur schickt uns die Rechnung zurück mit dem Vermerk:
„Leider sind solche Pönalen / Konventionalstrafen von der Haftung des Spediteurs ausgeschlossen. Es besteht somit leider keine Möglichkeit einer Regulierung im Rahmen der Verkehrshaftung.“
Ich dachte immer, dass der Spediteur bei Beschädigung, Verlust und Lieferterminüberschreitung in Höhe der 3-fachen Fracht (maximal) haften muss.
Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen, bzw. wäre es super wenn ihr mir schreibt, wo ich die entsprechende Gesetzesvorlage finde.
Vielen Dank für euere Unterstützung.
Chris1059
Schweden übergeben, ohne einen fixen Liefertermin vor zu schreiben.
Dem Kunden hätte die Ware spätestens am 18.07.2011 zugestellt werden müssen.
Vereinbarter Frachtpreis: 177,56 netto (Fracht, Maut,Treibstoffzuschlag)
Wir sind Verzichtskunde
Der Spediteur kann uns keinen Ablieferungsnachweis erbringen.
Dem schwedischen Kunden gegenüber haften wir bei verspäteter Anlieferung
in Höhe einer 30%ige Konventionalstrafe vom Gesamtwarenwert.
Der Kunde belastet uns mit dieser 30%igen Konventionalstrafe in Höhe von 173,-- Euro.
Den Betrag von 173,-- Euro haben wir an den Spediteur weiterbelastet und eine Kopie der schriftlichen Vereinbarung zwischen Kunde und uns bezgl. Konventionalstrafe mitgeschickt.
Der Spediteur schickt uns die Rechnung zurück mit dem Vermerk:
„Leider sind solche Pönalen / Konventionalstrafen von der Haftung des Spediteurs ausgeschlossen. Es besteht somit leider keine Möglichkeit einer Regulierung im Rahmen der Verkehrshaftung.“
Ich dachte immer, dass der Spediteur bei Beschädigung, Verlust und Lieferterminüberschreitung in Höhe der 3-fachen Fracht (maximal) haften muss.
Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen, bzw. wäre es super wenn ihr mir schreibt, wo ich die entsprechende Gesetzesvorlage finde.
Vielen Dank für euere Unterstützung.
Chris1059