Lieferzeitüberschreitung - Konventionalstrafe

    • Lieferzeitüberschreitung - Konventionalstrafe

      Wir haben einer Spedition am 7.7. 2011 eine Ware nach

      Schweden übergeben, ohne einen fixen Liefertermin vor zu schreiben.

      Dem Kunden hätte die Ware spätestens am 18.07.2011 zugestellt werden müssen.

      Vereinbarter Frachtpreis: 177,56 netto (Fracht, Maut,Treibstoffzuschlag)

      Wir sind Verzichtskunde


      Der Spediteur kann uns keinen Ablieferungsnachweis erbringen.



      Dem schwedischen Kunden gegenüber haften wir bei verspäteter Anlieferung

      in Höhe einer 30%ige Konventionalstrafe vom Gesamtwarenwert.


      Der Kunde belastet uns mit dieser 30%igen Konventionalstrafe in Höhe von 173,-- Euro.


      Den Betrag von 173,-- Euro haben wir an den Spediteur weiterbelastet und eine Kopie der schriftlichen Vereinbarung zwischen Kunde und uns bezgl. Konventionalstrafe mitgeschickt.


      Der Spediteur schickt uns die Rechnung zurück mit dem Vermerk:

      Leider sind solche Pönalen / Konventionalstrafen von der Haftung des Spediteurs ausgeschlossen. Es besteht somit leider keine Möglichkeit einer Regulierung im Rahmen der Verkehrshaftung.“


      Ich dachte immer, dass der Spediteur bei Beschädigung, Verlust und Lieferterminüberschreitung in Höhe der 3-fachen Fracht (maximal) haften muss.


      Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen, bzw. wäre es super wenn ihr mir schreibt, wo ich die entsprechende Gesetzesvorlage finde.



      Vielen Dank für euere Unterstützung.



      Chris1059
    • Haftung für Güter-
      und Vermögensschäden
      (HGB § 425 (1))





      Der Frachführer haftet für den Schaden, der durch Verlust
      oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis
      zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entsteht“







      Meldefrist Lieferfristübersch.:21 Tage nach Ablieferung


      Verschollenheitsregelung: national: 20 Tage nach Ablauf der Lieferfrist


      International: 30 Tage nach Ablauf der Lieferfrist




      Er haftet für den Schaden, den das Gut erleidet, während es
      sich in seiner Obhut (Obhutshaftung) befindet. Dem Frachtführer muss ein
      Verschulden, also ein fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln nicht nachgewiesen
      werden. Die Obhutshaftung entspricht einer Schadens- oder Gefährdungshaftung, die auch ohne Verschulden eintritt.






      Du kannst ihm die Konventionalstrafe nicht auflegen, da hat er recht.
      Jedoch haftet er für die Überschreitung der Lieferfrist mit der 3fachen Fracht !!! (532,68 €)



    • Jedoch haftet er für die Überschreitung der Lieferfrist mit der 3fachen Fracht !!! (532,68 €)
      Wird wohl auch nix !! Da
      Schweden übergeben, ohne einen fixen Liefertermin vor zu schreiben.
      Desweiteren ist das die Reglung nach HGB wie schauts denn nach CMR aus ???

      Ich bin ein Link

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      Art. 23 V CMR: Haftung für Lieferfristüberschreitung begrenzt auf die Fracht
      Gruß
      daffan
      Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.