Lieferbedingung

    • Lieferbedingung

      Guten Morgen!

      Wir verkaufen als Handelsunternehmen regelmäßig Ware innerhalb der EU und in Drittländer. Grundsätzlich versuchen Wir als Lieferbedingung EXW auszuhandeln. Da wir aufgrund unseres Versandvolumens guten Kontakt zu den Frachtführern haben, ist es allerdings oft kostengünstiger für unseren Kunden, wenn wir den Versand arrangieren.

      Wir haben also als Lieferbedingung EXW, verschicken allerdings ggü. dem Spedi "Frei Haus"

      Beim FOB Geschäft, kenne ich so eine Abmachung als erweitertes FOB-Geschäft oder "FOB-Verschifft". Wie kann ich in den Dokumenten diese Lieferbedingungskonstellation dastellen, ohne dass Haftung auf uns abfällt? Für innergemeinschaftliche Lieferungen nutzen wir das CMR als Frachtbrief, u.A. auch als Nachweis für USt-Zwecke. Hier ist nur die Wahl zwischen "Frei Haus" und "Ab Werk". Wir schreiben bisher in das CMR "Frei Haus", damit der Spediteur uns die Rechnung stellt. In die Rechnung/KV schreiben wir allerdings dann als Lieferbedingung EXW. Kann es da im Streitfall Probleme geben?

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    • Ja, es handelt sich schon um eine Ex Works Lieferung, also Kosten- und Gefahrenübergang ab Bereitstellung in unserem Lager. Wir arrangieren nur Versand um die guten Konditionen nutzen zu können, berechnen die Fracht aber anschließend weiter. Mache Speditionen machen dan auch so mit, also berechnen dem Endkunden zu unseren Bedingungen die Kosten.

      Also: Wir arrangieren Fracht, wälzen die Kosten und die Gefahr aber durch die Vereinbarung EXW auf den Kunden ab.

      Nun ist ja gerade die Frage: Ist das im Streitfall wasserdicht?

      Es gab schon Schäden, die Regulierung verlief ind er PRaxis auch anstandslos. Ich bin auch recht neu in der Firma, deshalb möchte ich es ja hinterfragen. Mir kommt die Abwicklung auch ungewöhnlich vor.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von AH-Andreas ()

    • Ich denke solange die Versicherung zahlt sollte es keine Problme geben aber sobld die mal ärger macht seit ihr die Dummen.

      Bei einem Rechtsstreit zählt das was auf den Lieferpapieren steht.

      Das kommt aber auch ganz auf die interessen an. Hat euer Kunde ein goßes Interesse an der Geschäftsbeziehung zu euch dann wird er es nicht zum Rechtsstreit kommen lassen.

      Sieht das jemand ähnlich wie ich ? Mir kommt das nach einem stillschweigenden Übereinkommen zwischen den drei beteiligten Parteien vor. Ihr trefft die Vereinbarung und steht offiziell als Haftungsträger dar. Die Abrechnung erfolgt aber in jedem Fall zwischen Spediteur und urem Kunden. Bzw. Versicherung und eurem Kunden. Letzten endes ist der Versicherung ja egal an en Sie zahlt, wenn sie denn zahlt.
    • Das denke ich nicht. Zumndest solltet ihr die Bezahlung der Fracht Vertraglich irgendwo regeln. Im Zweiflsfall müsste dann euer Kunde die Fracht direkt an euch bezahlen.

      Ich hab mehr bedenken bei der Schadenregulierung. Angenommen es kommt zu einem Schaden und die Regulierung ist unklar. Die Versicherung will nicht zahlen. Euer Kunde sieht darauf hin nicht ein die Warenrechnugn zu bezahlen da er ja keine brauchbare Ware bekommen hat. Was dann ? Auf den papieren steht frei Haus. Welche stillschweigenden vereinbarungen bzw. was auf der Warenrechnung steht interessiert dann weder die versicherung noch den Anwalt eures Kunden.

      Vieleich hat ja irgendwer praktische erfahrungen mit solchen Fällen. Meiner Ansicht nach zählen da die Fakten die schwarz auf weiss geschrieben stehen. Papier ist geduldig.
    • Also bei EXW (Incoterm) ist ganz klar geregelt, wo der Kosten und Gefahrenübergang des Gutes ist beim Abschluss des Kaufvertrages.

      Ihr könnt folgendes tun, wie Ingoo dies bereits angesprochen hat.

      Mit Eurem Spediteur eine "unfrei / EXW" Vereinbarung treffen. Abrechnung an Eure Kunden zu Euren Konditionen (wird jedoch in der Regel meist etwas höher ausfallen).

      Trifft dann ein Schadensfall ein, hat das Risiko der Empfänger.

      Ihr könnt jedoch noch folgendes Problem erhalten.. Wenn der Empfänger die Frachtrechnung des Spediteur, aus welchen Gründen auch immer, nicht bezahlt kann dieser Euch die Fracht nachträglich in Rechnung stellen, da Ihr die Fracht in Auftrag gegeben habt. (Siehe auch ADSp 10.1)

      In Eurem Fall ist die Situation bissel verzwickt wenn es wirklich mal hart auf hart kommen sollte.

      Ich hoffe ich konnte auch ein wenig weiterhelfen.
    • RE: Lieferbedingung

      Entschuldigt wenn ich hier mal so salop antworte aber als Neuling in diesem Forum und gelernter Spediteur frage ich mich manchmal schon, was für Leute auf dem Markt sind. Zumindest wenn ich die Antworten auf diese Frage lese.

      Zu der Frage:
      Die Gefahrenübergänge bei den Lieferungen sind ganz klar und eindeutig in den Incoterms geregelt. Die letzte Neufassung hier war 2003 und ist somit aktuell.
      Ich würde an Eurer Stelle entweder weiterhin "ex works" liefern und dann den Versand "unfrei" über Eure Hausspedition laufen lassen. Dann zahlt der Empfänger die Speditionsrechnung zu Euren Konditionen.

      Ansonsten bei Auslandslieferungen in Drittländer CIF oder DDU, dann gibt es wenig Scherereien beim Zoll.

      ansonsten einfach mal unter Incoterms googlen