Servus Kollegen,
Ich hätte da mal eine spezielle Frage, das leidige Thema, Lenk und Ruhezeiten für Sprinter bis 3,5to zulässiges Gesamtgewicht National ist soweit klar, hier gilt 2x 4,5h mit 45 Min. Unterbrechung.... Soweit alles logisch.
Was aber wenn der Sprinter ins Ausland fährt und wieder zurück kommt?
Die Nachweispflicht über die Lenk und Ruhezeiten sind nämlich nur in Deutschland Pflicht, nicht aber in unseren EU Nachbarstaaten.
Folgendes Szenario:
Ein Sprinter fährt von Nürnberg nach Wien, täglich gleichbleibende Abfahrtszeit. Bei normalem Verkehr und nicht irrsinnig hoch angesetzter Raserei, schafft das Fahrzeug diese Tour nicht in den gesetzlich vorgeschriebenen 9h reine Fahrzeit. Klar ist, wird der Sprinter in Österreich angehalten und zur Kontrolle gebeten, wird dort kein Lenkzeit Nachweis verlangt, da es diese dort nicht gibt. Was aber wenn das Fahrzeug auf dem Rückweg, z.B. In Regensburg zur Kontrolle gebeten wird?
Muss hier auch die Zeit und Kilometer bzw. der Nachweis über einen gewerblichen Transport im Ausland dokumentiert werden?
Fahrzeug hat kein EG Kontrollgerät verbaut, es werden handschriftlich die vorgegebenen sogenannten "Lügenzettel" von der BAG Seite zur Nachweispflicht eingesetzt. Wie handhabt ihr solche Probleme? Ich konnte beim Gesetzgeber hier keine klare Auskunft finden. Wenn dieses Gesetz also nur für Deutschland gilt, habe ich doch auch nur für den nationalen Bereich einen Nachweis zu erbringen, oder?
Andererseits, erscheint es mir aber auch logisch, dass die Nachweispflicht für deutsche Fahrzeuge mit deutschen Firmensitz komplett nachweisen werden muss. Ich bin hier echt gerade etwas im gedanklichen Kampf mit mir selbst und mal auf euer fachliches Wissen und Erfahrung gespannt.
Viele Grüße
Michael
Ich hätte da mal eine spezielle Frage, das leidige Thema, Lenk und Ruhezeiten für Sprinter bis 3,5to zulässiges Gesamtgewicht National ist soweit klar, hier gilt 2x 4,5h mit 45 Min. Unterbrechung.... Soweit alles logisch.
Was aber wenn der Sprinter ins Ausland fährt und wieder zurück kommt?
Die Nachweispflicht über die Lenk und Ruhezeiten sind nämlich nur in Deutschland Pflicht, nicht aber in unseren EU Nachbarstaaten.
Folgendes Szenario:
Ein Sprinter fährt von Nürnberg nach Wien, täglich gleichbleibende Abfahrtszeit. Bei normalem Verkehr und nicht irrsinnig hoch angesetzter Raserei, schafft das Fahrzeug diese Tour nicht in den gesetzlich vorgeschriebenen 9h reine Fahrzeit. Klar ist, wird der Sprinter in Österreich angehalten und zur Kontrolle gebeten, wird dort kein Lenkzeit Nachweis verlangt, da es diese dort nicht gibt. Was aber wenn das Fahrzeug auf dem Rückweg, z.B. In Regensburg zur Kontrolle gebeten wird?
Muss hier auch die Zeit und Kilometer bzw. der Nachweis über einen gewerblichen Transport im Ausland dokumentiert werden?
Fahrzeug hat kein EG Kontrollgerät verbaut, es werden handschriftlich die vorgegebenen sogenannten "Lügenzettel" von der BAG Seite zur Nachweispflicht eingesetzt. Wie handhabt ihr solche Probleme? Ich konnte beim Gesetzgeber hier keine klare Auskunft finden. Wenn dieses Gesetz also nur für Deutschland gilt, habe ich doch auch nur für den nationalen Bereich einen Nachweis zu erbringen, oder?
Andererseits, erscheint es mir aber auch logisch, dass die Nachweispflicht für deutsche Fahrzeuge mit deutschen Firmensitz komplett nachweisen werden muss. Ich bin hier echt gerade etwas im gedanklichen Kampf mit mir selbst und mal auf euer fachliches Wissen und Erfahrung gespannt.
Viele Grüße
Michael
Wer mit dem Strom schwimmt, kommt nie zur Quelle...
& wer Rechtschreibfehler findet... (den rest kennt Ihr) ;-)
Entschuldigt meine Forsche Art... aber bei manchen Themen kann ich mich einfach nicht Beherrschen
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