Lenkzeit/Arbeitszeit

    • Lenkzeit/Arbeitszeit

      Hallo Leute,
      wer von euch kann mir denn nun mal genau meine täglich möglich Arbeitszeit definieren und mir auch eventuell einen Link posten, wo ich das nachlesen kann. (Polizei und BAG kann dahingehend nämlich keine genaue Auskunft erteilen. Trauriger Verein) Die neuen Lenk und Ruhezeiten, welche jetzt ab 11.April greifen, habe ich komplett. Die Frage ist nur, wenn ich z.B. meine 10 Stunden Lenkzeit abreisse, darf ich dann noch ent- oder beladen. In einer Vorschrift habe ich was von einer maximalen täglichen ARBEITSzeit von 10 Std. gelesen. Stand aber nicht bei, ob VO-EG, oder deutsche AZO oder was auch immer. Wer kann mir da mit Quellenangabe erschöpfende Auskunft geben?
      Sollte aber bitte Hand und Fuss haben, nicht: "ich habe da mal gehört", oder so.
      Danke im voraus
      Gruss
      Uwe
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    • Lenk und Ruhezeiten

      Die genauen Änderungen kannst du in Kürze auf meiner HP sichten. Führe nebeneinander die alte VO 3820/85 und die neuen Vortschriften auf. Ich hoffe, das ich noch dies WE zum uploaden komme.
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      gibs dann hier bekannt
      Hab geschaut, unter dem Link den du mir geschickt hast, steht nur genau das, was ich schon weiß. Nix über Arbeitszeit. Trotzdem danke. Also weitersuchen.
      Gruss aus Lloret
      Uwe
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Lloreter ()

    • Die Arbeitszeit bei Kraftfahrern

      So, habe was gefunden. Da kanns für uns aber eng werden. Abgesehen von den EG-Sozialvorschriften gelten für uns zusätzlich die jeweiligen Arbeitszeitordnungen. Für den deutschen Fahrer also die deutsche AZO, für den spanischen Fahrer die spanische usw.
      Die deutsche AZO z.B. bestimmt eine tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Std. muss man also sein Fahrzeug vor Abfahrt selbst beladen, was 3 Std. dauert, darf man nur noch 7 Std. Lenkzeit dranhängen und Feierabend.
      Die Vorschriften der VO-EG 561/2006 dürfen keinesfalls dazu führen das gegen die Vorschriften des nationalen Arbeitszeitrechtes verstossen wird.
      Mehr Infos unter: 195.145.160.229/cgi-bin/komnet/asinfo.cgi?setcat=BAS/8/6/1
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    • Servus Uwe!

      Hoffe Du lässt dir schön die Sonne auf den Bregen brennen... ;)


      Aber um zum Thema zu kommen;

      Eine reine Arbeits- bzw. (Schicht-)zeit gibt es eigentlich mit der neuen Verordnung nicht mehr. Die VO (EG) 561/2006 besagt lediglich, dass Du innerhalb eines 24 Std. Zeitraums die vorgeschriebene Ruhezeit einzuhalten hast.
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!
    • @Mankiw, so wars ja auch bisher. Automatiktacho automatisch auf Pause, wenn´se beim Kunden stehst. Aber mich hat auch schon mal ein französischer Polizist gefragt, ob ich nur spazieren fahre. Keine Be- und Entladezeiten auf der Scheibe. Ab 11. April würd ich´s so nicht mehr empfehlen.

      @ Hi Florian
      muss dich berichtigen. Es kommt ab 11.4. auch was mit auf die Lenkzeit anrechenbarer Arbeitszeit. Schau mal unter dem Link, den ich im vorherigen Beitrag gepostet habe.
      Und nun privat: wie gehts dir? Alles im grünen Bereich? Biste mittlerweile am Rollen?
      Gruß
      Uwe
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