Hallo Leute,
wer von euch kann mir denn nun mal genau meine täglich möglich Arbeitszeit definieren und mir auch eventuell einen Link posten, wo ich das nachlesen kann. (Polizei und BAG kann dahingehend nämlich keine genaue Auskunft erteilen. Trauriger Verein) Die neuen Lenk und Ruhezeiten, welche jetzt ab 11.April greifen, habe ich komplett. Die Frage ist nur, wenn ich z.B. meine 10 Stunden Lenkzeit abreisse, darf ich dann noch ent- oder beladen. In einer Vorschrift habe ich was von einer maximalen täglichen ARBEITSzeit von 10 Std. gelesen. Stand aber nicht bei, ob VO-EG, oder deutsche AZO oder was auch immer. Wer kann mir da mit Quellenangabe erschöpfende Auskunft geben?
Sollte aber bitte Hand und Fuss haben, nicht: "ich habe da mal gehört", oder so.
Danke im voraus
Gruss
Uwe
wer von euch kann mir denn nun mal genau meine täglich möglich Arbeitszeit definieren und mir auch eventuell einen Link posten, wo ich das nachlesen kann. (Polizei und BAG kann dahingehend nämlich keine genaue Auskunft erteilen. Trauriger Verein) Die neuen Lenk und Ruhezeiten, welche jetzt ab 11.April greifen, habe ich komplett. Die Frage ist nur, wenn ich z.B. meine 10 Stunden Lenkzeit abreisse, darf ich dann noch ent- oder beladen. In einer Vorschrift habe ich was von einer maximalen täglichen ARBEITSzeit von 10 Std. gelesen. Stand aber nicht bei, ob VO-EG, oder deutsche AZO oder was auch immer. Wer kann mir da mit Quellenangabe erschöpfende Auskunft geben?
Sollte aber bitte Hand und Fuss haben, nicht: "ich habe da mal gehört", oder so.
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Uwe
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