Lenk und Ruhezeit bei 3,5t

    • Lenk und Ruhezeit bei 3,5t

      Moin,

      hab bei der IHK gelesen das der Fahrer eines Transporters bis 3,5t zulGG von der Aufzeichnungsplicht der Lenk und Ruhezeit ausgenommen ist.

      Zwei Spalten weiter aber stand das Fahrer von Fahrzeugen über 2,8t bis 3,5t zulGG die innerhalb von Deutschland fahren ihre Lenk und Ruhezeiten aufzeichnen müssen.

      Ja was denn nun???

      Kann mir das mal einer erklären, so das ich das auch kapiere?
      Wie muß denn die R&L Zeit aufgezeichnet werden?
      Haben die neue Transporter jetzt auch Kontrollgeräte?
      Gibt es Unterschiede bei nat / internat Fahrten?

      Hoffentlich kann mir jemand ne Auskunft geben. :rolleyes:

      Gruß Mac
    • RE: Lenk und Ruhezeit bei 3,5t

      Hier läßt Absurdistan Deutschland schön grüßen. X(
      Ich will mich nicht wieder aufregen, das soll Florian nochmal genau erklären oder sonstwer der Lust hat. :(
      Gott gebe, daß diese Scheiße endlich abgeschafft wird und Einigkeit in der EU herrscht. Der Fahrtenschreiber im Transporter als Pflicht im Solobetrieb wird jedenfalls nicht kommen, da ist zum Glück EU-Zulassungsrecht vor!
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • RE: Lenk und Ruhezeit bei 3,5t

      Original von Butjenter
      Ich will mich nicht wieder aufregen, das soll Florian nochmal genau erklären


      meinst, er wird sich nicht aufregen? :D

      Nein, der fährt doch nichts unter 18 t, ist also selbst nicht betroffen von diesem deutschen "Sondergesetz". :O
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • Ich sehe ab und zu kleine Sprinter als SZM umgebaut. Hab mich mal erkundigt, die Dinger haben selbst 3,5 to. Also können mit dem neuen B-Führerschein gefahen werden.

      Wie schauts mit der Aufzeichnung der Lenkzeit aus, wenn die Dinger einen Auflieger ziehen? Werden da mittlerweile auch die digitalen eingebaut?
    • RE: Lenk und Ruhezeit bei 3,5t

      Moinsen Männers....

      @ Andreas, Du willst Deine Nerven schonen und ich muss es wieder ausbaden.Typisch! :D


      Bei Einsatz auf Fahrzeugen mit einem zulässigen
      Gesamtgewicht von über 2,8 bis einschließlich
      3,5 t gilt: §§ 1, 20 FPersV


      In Deutschland müssen auch die Fahrer von Fahrzeugen
      mit einem Gesamtgewicht über 2,8 t die Bestimmungen
      über die Lenk- und Ruhezeiten einhalten!!!
      Sie müssen täglich handschriftliche Aufzeichnungen über Lenk- und
      Ruhezeiten und sonstige Arbeitszeiten im Sinne des § 1 Abs. 6 FPersV führen.
      Mustervordrucke befinden sich im Anhang der Fahrpersonalverordnung


      Sind die Fahrzeuge mit einem EG-Kontrollgerät ausgerüstet,
      ist das EG-Kontrollgerät auch zu benutzen!!!
      D.h. in einem, mit einem Kontrollgerät ausgestatteten Sprinter, o.ä.,
      muss der Fahrer seine Lenk- und Ruhezeiten mit Hilfe des Kontrollgerätes auf einem Schaublatt oder auf der Fahrerkarte aufzeichnen. :evil:

      So zumindest mein Kenntnisstand!...
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!
    • RE: Lenk und Ruhezeit bei 3,5t

      D.h. in einem, mit einem Kontrollgerät ausgestatteten Sprinter, o.ä.,
      muss der Fahrer seine Lenk- und Ruhezeiten mit Hilfe des Kontrollgerätes auf einem Schaublatt oder auf der Fahrerkarte aufzeichnen.

      Aber nur wenn gewerblicher Güterverkehr durch geführt wird.



      Grani
    • RE: Lenk und Ruhezeit bei 3,5t

      Original von Granitteufel

      Aber nur wenn gewerblicher Güterverkehr durch geführt wird.


      Das setze voraus...!
      Im Werkverkehr sieht das ganze schon wieder anders aus,
      ebenso als Privatperson.
      Aber darum geht es hier ja nicht, oder ?(
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!
    • RE: Lenk und Ruhezeit bei 3,5t


      Aber nur wenn gewerblicher Güterverkehr durch geführt wird.
      Grani


      Und dazu zählt natürlich auch Kurier / Expressfracht, ist doch auch Güterverkehr oder???

      Man o man, hab schon soviel durchgelesen aber ich glaube diese Regelungswut hört nie auf.
      Großen Dank für die Antworten.