Leerfahrt D-Ch-I - was ist zu beachten?

    • Jouer schrieb:

      @gelöschter User 5

      Danke erst mal. Das mit der CH MautKarte bzw. mit der -A- Go-Box Anmeldung, ist ein Klasse Tip, daran habe ich nicht gedacht. Werde es beim Mietpark ansprechen...

      Habe ich es auch richtig verstanden, das ich NUR mit CH Mautkarte über Rheinfelden fahren darf? Dann hoffe ich, das der MietLKW schon so eine hat. Wenn nicht werde ich doch über A fahren, da ich für den Rückweg eh ne GO Box brauche.

      ich will dir noch was mit auf den weg geben!

      du machst ja werksfernverkehr! wenn die dich anhalten und du hast weder eu lizenz oder werksverkehrsbescheinigung von der bag dabei, dann kommt der lkw hinter schloss und riegel.

      strafe nicht unter 3000 € plus verwahrungskosten.

      schlaraffenland für das transportgewerbe gibt es nur in d, ausser lasi.
    • Gibt es einen Fred hier im Forum, da haben sie einen angehalten mit so einem Militär 3 Achser in Trento!

      Hat schon immer Material an Gardasee gefahren für sein Ferienhaus.

      Keine Genehmigung und dann noch Euro Null im Winter!

      Haben ihn gleich abgeschleppt!

      Hat sich dann nicht mehr gemeldet!

      In D braucht man bei einer Leerfahrt keine Gen. aber in Italien ja!

      Hatte mich mit der Polizei in Domodosola Freitags, er wollte meine EU sehen! Ich vouto! Da hat er mir das gezeigt im Gesetz.

      Andere Länder andere Siten!

      Sie halten wenig an, aber wenn sie anhalten und es stimmt was nicht, gibt es keine Gnade!

      Im Sommer habe ich wieder meine 20 Punkte in Italien zum verballern, dann fahre ich ab und zu wieder mal runter!