Leasing mit Full Service-aber kein Obligo?

    • @SüdNord, erstmal herzlich will kommen im Forum. Ersten laß dich von unserem UDO nicht anmachen, links liegen lassen.

      Zu deinem Problem, würden ihnen eine Frist setzen und das diese euch eine Vertragwerkstatt benennen, dass die Mängel sofort abgestellt werden und mit Rücktritt vom Vertrag drohen.

      Auf keinen Fall Werkstattkosten bezahlen und mit den Mietraten verrechnen, könnte bei unserer Gerichtsbarkeit nach hinten los gehen. Für die Arbeitstage wo das Fahrzeug nicht eingesetzt werden kann die Miete um den Tagessatz kürzen.

      Gruß Grani


      Wenn der Vermieter keine Werbung hier macht ruhig Ross und Reiter nennen, dass kein anderer da auch noch auf die Schnauze fällt.

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    • Vielen Dank für den Rat erstmal Grani.
      Wir werdens wohl auch so machen. Ich hab hier keine Werbung gesehen..falls ichs überlesen hab löscht es einfach raus..
      Es handelt sich um einen Anbieter aus Porta Westfalica, der hier auch schonmal in einem Thread im Jänner eine Diskussion über Preise und Kautionen geführt hat..wer es verfolgt hat weiß wohl wen ich meine.
      Ich ärger mich wirklich halbtot über diese Praxis. Aber es ist wie so oft - Du mußt nur dreist sein X(
      LG
      SüdNord
      Intelligenz ist die Fähigkeit,seine Umgebung zu akzeptieren.(William Faulkner)

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    • Original von Granitteufel

      Für die Arbeitstage wo das Fahrzeug nicht eingesetzt werden kann die Miete um den Tagessatz kürzen.

      Gruß Grani


      tja mein schlauer grani,

      da sollten sie vielleicht mal jemanden fragen der sich mit so was auskennt, und die befinden sich nicht am truckerstammtisch :P

      ihre aussage klingt zwar gerecht und logisch, aber so einfach geht das nicht, denn sie müssen den schaden nachweisen, anhand von stornierten auftragsfaxen etc .

      @ südnord,

      eh sie hier weiter nichts genaues erfahren, wie wär`s wenn sie mal einen anwalt kontaktieren?? soviel sollte doch noch in der kasse sein, oder?? :P
      sie können natürlich auch auf truckeranwalt grani zurückgreifen, aber der ist eben trucker und kein anwalt, der kann vielleicht gut volvo fahren und weiß wie bei tante erna das schnitzel am rasthof schmeckt, aber ob er der richtige ansprechpartner in solchen rechtstreitigkeiten ist ?? :P
    • Servus,

      wenn du den Tread richtig durchgelesen hättest, hättest du festgestellt das sie das schon getan hat. Und es kommt mir auch eher so vor das bei dem leasing Unternehmen die kasse knapp er ist als bei Süd Nord. Zumindest hat sie ja noch zu fahren !

      Das mit dem Nachweis ist allerdings richtig. Vieleicht ist auch der Vorschlag die Reparaturen von der leasingrate Abzuziehen nicht der vernümpftigste, aber möglicherweise der einzige der kurzfristig zum erfolg führt. Sinn würde warscheinlich machen dem leasingunternehmen wegen vertragbruch zu kündigen. Er kommt zwar in gewisser Hinsicht für seine Versämnisse auf aber wohl nicht in vollem Umfang. Oder zahlt er auch zinsen für die barvorlage die ihr ihm gebt in Form von beglichenen Werkstattrechnungen? Ich denke nicht. Dein Anwalt wird dir da sicherlich weiterhelfen. Einfach mal den leasingvertrag genau durchlesen und deine Möglichkeiten ausschöpfen.

      Und bevor ihr handelt schonmal nach alternativen auf dem leasingmarkt umsehen. Nutzt euch ja nix wenn ihr kein Auto mehr habt und dadurch eure Frachtverträge nicht einhalten könnt.
    • Servus Ingoo
      darum gings mir ja auch. Ich seh nicht ein, den Leutchen das Geld vorzustrecken weil Sie den Service den Sie verkaufen net einhalten können. Von der Rate abziehen ist schön und gut, aber ich geh damit dann evtl drei Raten in Vorleistung und wer zahlt mir das dann?
      So einfach gehts nu auch net.
      Um zu wissen das ich entstandenen Schaden nachweisen muß brauch ich keinen Anwalt.(SüdNord hat nämlich mal bei einem Versicherer gearbeitet ;))
      Das sollte eigentlich jeder wissen.
      Aber es sollte auch jeder wissen was arglistige Täuschung ist. Und das ist hier meines Erachtens der Fall. Das Gericht wird im Zweifel entscheiden müssen. ;)
      Grüße SüdNord
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    • Arglistige Täuschung ist es erst dann wenn der Vermieter schon den Full Service nicht bieten konnte als der vertrag geschlossen wurde oder er wusste das er den Vertrag in kürze nicht mehr erfüllen kann.
      Wenn diese zahlungsunfähigkeit erst später eingetreten ist dann kann man ihm keinen Vorwurf machen.

      Allerdings sollte er dann in der Informationspflicht stehen und seine Kunden aktiv über die problematik informieren und nicht erstmal abwarten bis einer in der Werkstatt steht und selbst die Kohle auf den Tisch belättern muss.

      Na wenn du in na Versicherung gearbeitet hast dann kennst dich ja bestens aus mit dem Vertragsrecht.
    • Unser Fahrer war fünf Tage nach Übernahme der Fahrzeuge zum ersten mal in der Werkstatt bei MAN und bekam da die Aussage über das fehlende Obligo.
      Ich gehe davon aus, das bereits bei Abschluß des Vertrages unbezahlte Rechnungen vorgelegen haben die zum Ausschluß führten..denn dazwischen lag sogar ein WE...also kann ich mir beim besten Willen nicht denken das das da erst passiert sein soll..unwahrscheinlich,oder?!
      Intelligenz ist die Fähigkeit,seine Umgebung zu akzeptieren.(William Faulkner)