Langendorf GmbH - Diskussion über Insolvenz

    • Langendorf GmbH - Diskussion über Insolvenz

      Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 993/12

      Über das Vermögen

      der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 4896 eingetragenen Langendorf GmbH, Bahnhofstr. 115, 45731 Waltrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Heinz-Bernd Langendorf

      wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.02.2013, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

      Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 28.11.2012 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.

      Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).

      Zum Sachwalter wird ernannt Betriebswirt Ulrich Zerrath, Lange Wanne 57, 45665 Recklinghausen.

      Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.03.2013 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.

      Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

      Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 30.11.2012 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses beendet.

      Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt.

      Zu Mitgliedern werden bestimmt:

      Dr. Jan Achsnick, Gereonstr. 18-30, 50670 Köln
      Thomas Distelkamp, Nordring 18d, 45731 Waltrop
      Dr. Beermann WP Partner GmbH, Marktallee 54, 48165 Münster
      Patent- und Rechtsanwälte Meinke, Dabringhaus und Partner GbR, Rosa-Luxemburg-Str. 18, 44141 Dortmund
      Sparkasse Vest Recklinghausen AöR, Herzogswall 5, 45657 Recklinghausen

      Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.

      Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

      Dienstag, 09.04.2013, 08:50 Uhr,

      im Gebäude des Amtsgerichts Bochum, Viktoriastr. 14, 44787 Bochum, Erdgeschoss, Sitzungssaal A 29.

      Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

      die Person des Sachwalters,
      die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),

      und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:


      Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
      Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
      Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
      Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
      die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
      die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
      die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
      die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
      die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
      die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
      Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
      Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
      die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
      und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

      Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Sachwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

      Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 18.03.2013 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Viktoriastr. 14, 44787 Bochum, Zimmer Nr. C 17 niedergelegt.

      Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).


      Bochum, 01.02.2013
    • ... jo, die waren vor ein paar Jahren schon mal insolvent.

      Ist zwar der Mercedes unter den Kippaufliegern, aber wer nur unterm Bunker laden und vorm großen Haufen kippen muss, der kauft Schmitz oder Kögel. Speziell die Alumulden sind zwar nicht das wahre, aber die Käufer sehen erstmal nur den Preis.

      ... werde meine Langendorf-Mulde hegen und pflegen auf das sie noch möglichst lange hält.