Ladungssicherung

    • fredondo schrieb:

      Hallo,
      ich bin neu hier und habe mal eine Frage. Habe eine Umschulung zu Speditionskaufmann gemacht und arbeite in einem Lager zur Zeit.
      Neulich kam ein Romene und wollte bei uns laden. Er hatte bereits schon Ladung aufgenommen und sollte bei uns zuladen.
      Er hatte nicht ein Seitenbrett, er hat es versucht mit Spanngurten auszugleichen. Um seinen Aufleger hat er auch einmal rum einen Spanngurt gespannt aber trotzdem drückte seine Ladung soweit raus das er in seinem Spiegel den Verkehr nicht mehr hintersich sehen konnte. Ich habe Ihm gesagt das ich Ihn so nicht belade.
      Meine Frage: Als verlader bin ich doch mitschuld wenn etwas pasiert? Trage ich auch eine mitschuld wenn er sich für den hinteren Teil Seitenbretter besorgt ich Ihn dan belade und es durch die erste beladung einen Unfall ergibt? Oder muss mich rein rechtlich das nicht interesieren? Wie ist da die Grundlage?
      Wäre für antworten sehr dankbar.
      Gruß fredondo
      GAR NICHT ERST BELADEN !!! - kommt ein nicht geeignetes FZG . gleich wieder vom Hof schicken !!! , so etwas gibt es bei uns auch nicht ... wenn du bei uns laden kommst , und du hast keine HolzBretter oder Aluminiumlatten in der Seite drin ( 4 je Reihe min .- Tautliner ) , gurtest du jede Reihe im Auflieger ; und nicht aussen herum 8| * Zählt als nicht gesichert * :thumbdown: , ... auch der Verlader ( Also du ! ) ist bei nicht richtiger Ladungssicherung mit dran ... - und darf sich unter Garantie über eine Anzeige erfreuen , Dann musst du daran denken , das alles was über die Aussenwände herausdrückt - nicht nur das Fahrzeug unsicher oder instabil macht , sondern der Fahrer ab einer gewissen Breite auch eine Überbreitengenehmigung mithaben muss - ( ein kluger Beamter misst dann nämlich die Breite des Fzg nach , und legt dann nämlich das Auto still .) Ergo nicht nur die Ware des anderen Kunden käme nicht , oder nur mit Verspätung zum Ziel - eure auch nicht ....
    • Top schrieb:

      Also bitte! Fangen wir jetzt an uns gegenseitig bei der Polizei zu denuzieren? Immerhin handelt es sich hier um Geschäftspartner.

      Die Frage ist doch im HGB klar geregelt § 412 Abs 1

      Allerdings muß fredondo sich die Frage gefallen lassen ob er im Lager am richtigen Platz ist. Zur Beantwortung der Frage ist es uninteressant uns über die Nationalität des Fahrers zu informieren. Wichtiger wären solche Angaben wie Aufbauart und Landungsart. So aus dem Bauch heraus würde ich auch grundsätzlich einen erfahrenen Fahrer selbst entscheiden lassen was er laden kann anstatt einem Büromenschen der selbst von sich sagt neu im Lager zu sein.
      Lieber Kollege Top , das eine hat mit dem anderen nichts zu tun ... , stell dir mal vor Grani lädt 2 Granitbrocken mit 24 to. Gewicht , und macht die mit jeweils nur einem Gurt auf seinem Trailer fest , der fährt vielleicht 20 kilometer Landstrasse - ohne Probleme , und muss dann auf die Autobahn , in einer Linkskurve schmeisst der dann einen der Granitbrocken auf das Auto in dem deine Frau und deine Kinder drinsitzen ... alle Tod - stellst du dann den Geschäftspartner immer noch über die LASI ... ?( ?( ?( oder meinst du das alle EU Fahrer den gleichen Bildungsstandart haben ? , und die richtige Entscheidung treffen könnten - ob das Fahrzeug überhaupt dafür geeignet ist 8| , der Kollege sagte vorhin etwas von einem Klappenauflieger - ohne Seitenbretter , also gehe ich persönlich mal davon aus das der nicht , wie ich z.B. eine Plane nach Code XL DIN 2700 / 2701 überhaupt drauf hat .... , sondern nur eine leichte Wurfplane , die man quasi nur als Wetterschutz bezeichnen kann , aber mehr auch nicht ....
    • F8889 schrieb:



      Rein gefühlsmäßig würde ich sagen, du bist für "deinen" Teil der Ladung verantwortlich.

      Gefühle helfen bei dieser Frage aber auch nicht weiter.

      "Also bitte! Fangen wir jetzt an uns gegenseitig bei der Polizei zu denuzieren? Immerhin handelt es sich hier um Geschäftspartner."


      Wenn es ein "Geschäftspartner" ist, der an der vorgeschriebenen Sicherheit spart und Dich (TOP) damit ein paar Eurönchen unterwandern kann, hat er diesen Begriff/Namen nicht verdient.

      "erfahrenen Fahrer selbst entscheiden lassen was er laden kann anstatt einem Büromenschen der selbst von sich sagt neu im Lager zu sein"

      Der Verlader bekommt ein recht fettes Bußgeld und geht auch mit zum Staatsanwalt, falls was passiert. Da hilft es dann nicht weiter, wenn man alles dem Fahrer überlassen hat.

      " oder meinst du das alle EU Fahrer den gleichen Bildungsstandart haben ? "

      Haben sie natürlich nicht und noch viel schlimmer, sie haben auch nicht selbige Ausstattung wie ein gut ausgestattetes deutsches Fahrzeug.

      Ich hatte diesbezüglich mal einen ähnlich gelagerten Fall. Ausländer kam von einem A-Zulieferer aus Mosel/Zwickau zu mir auf den Hof (neben Esso Löbichau A4) gefahren und hatte Schlagseite. Die hatten dem alles auf eine Seite geladen. Fahrzeug von vorn bis hinten voll, also nicht mal ansatzweise meine Ladung. Mein Lagermeister hat den dann auf dem Hof 2 Stunden komplett Ent- und wieder Beladen. Vorher haben wir entsprechende Foto`s angefertigt.

      Rechtlich wurden wir dann wie folgt aufgeklärt. Mein Lagermeister als auch ich sind sogenannte unterwiesene Personen in Sachen LaSi (jährliche Schulung !!!). Schicke ich das Fahrzeug weg, es passiert etwas und der Fahrer stellt sich hin, daß er uns um Hilfe gebeten hatte und wir diese verweigert haben, gehen wir mit zum Staatsanwalt. Wir hätten die Möglichkeit gehabt, das Umladen zu verweigern (rechtliche Probleme in Sachen Versicherungsschutz), jedoch wäre dann dem Fahrzeug die Weiterfahrt zu Verweigern gewesen. Da das aber wieder in den strafrechtlichen Bereich der Freiheitsberaubung/Nötigung gehen kann, hätten wir dann die Polizei verständigen müssen, um uns abzusichern.

      Fazit : Für lau umgeladen, Fahrer war happy und den nächsten Tag Chef vom Verlader die Bilder gemailt, zur Schnegge gemacht und gesagt : nochmal ein Fahrer so bei mir auf dem Hof, bekommt er mitten in der Nacht Besuch von Grün/Weiß/Erfurt

      In diesem Fall kann ich auch nur den Ratschlag geben, das Fahrzeug auf keinen Fall zu Beladen. Und dem, der mir so ein Auto schickt, würde ich den A... aufreißen.

      mfg thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!