Ladung nach England "verkauft", Übernahme der Überfahrt !!!

    • Ladung nach England "verkauft", Übernahme der Überfahrt !!!

      Guten Tag,

      Wir haben zum ersten Mal eine Ladung ( Transport ) nach England verkauft ansonsten nur in Länder ohne Fähren. Mit dem TU wurde ausgemacht, dass wir die Fähre übernehmen und er den Transport für uns durchführt. Lief alles nach Plan bis zu dem Anruf vom TU . Er meinte ob wir Ihm die Einreise von GB nach FR bestellt hätten, denn er sei schon unterwegs zum Hafen.

      Nun meine Frage:
      Wenn ich eine Ladung an einen TU weitergebe ("verkaufe") eingeschlossen Überfahrt nach GB. Ist da die Rückreise von GB nach FR mit eingezogen?

      Denn wir haben Ihm ja eine Ladung nach GB "verkauft" und müssten Ihm doch nur den Übergang nach GB bezahlen?

      Oder habe ich da einen Denkfehler gemacht?


      Danke für die Antworten im Voraus
    • Ich weiß, dass es nicht eindeutig ist. War unser erstes mal einen Transport nach England weiterzugeben und aus dieser Geschichte haben wir nun gelernt, in Zukunft werde ich noch dabei schreiben "Überfahrt FR-GB".


      Man kann es aus einigen Perspektiven betrachten, war aber der Meinung das es eindeutig ist . Habe ja eine Ladung von DE nach GB verkauft und dies sollte auch für die Fähre/den Tunnel gelten.
    • Also das macht doch überhaupt keinen Sinn.
      Wenn ein TU von DE nach Südfrankreich fährt dann endet doch auch die Fahrt bei der Abladestelle. Da geht man ja auch nicht von aus dass man als Auftragsgeber die Maut wieder zurück nach DE bezahlen soll, sondern dass der TU sich da unten ne Rückladung sucht. Warum soll gleiches denn in England nicht möglich sein, ist ja keine einsame Insel oder sowas.
    • @DerChris

      So wurde es auch von mir verstanden aber da ich es nicht eindeutig auf dem TA vermerkt habe, wäre es rechtlich gesehen ein Verschulden meinerseits.

      Deswegen habe ich auch ohne Probleme die Rückreise des TU´s nach Frankreich ermöglicht. Da mir die paar Euronen lieber sind als die Gerichtskosten.

      Danke für die Antworten, habe etwas für die Zukunft gelernt :)
    • Brezzer schrieb:

      So wurde es auch von mir verstanden aber da ich es nicht eindeutig auf dem TA vermerkt habe, wäre es rechtlich gesehen ein Verschulden meinerseits.
      Also ich versteh immer noch nicht den Unterschied. Ist es denn nicht so dass es eher explizit erwähnt werden müssten wenn die Rückreise bezahlt wird? Denke eher noch dass in irgendwelchen Vertrags AGBs was steht von "Der Auftrag endet mit Übernahme der Ware durch den Empfänger."
      Ich selbst hab da leider keine Ahnung von, aber wie ist das denn wenn die Tour durch nen Tunnel geht der extra bezahlt werden muss, oder wenn man die RoLa nach Italien nehmen muss. Wie ist es denn mit der Maut in der Schweiz? Wird die vom Auftraggeber komplett gezahlt oder auch nur bis zur Entladestelle? Wird Tunnel und Rola nur OneWay gebucht?
      Ich kann mir nicht vorstellen dass das auf jedem Transportauftrag erwähnt wird.