Hallo zusammen,
ich hätte mal eine Frage zu folgendem Beispiel: Spedition A bekommt einen Auftrag eine Kiste zu laden mit dem Gewicht von 50 Kilo. Spedition A ist pünktlich zum Ladetermin. Sie bekommt von dem Versender (nicht Auftraggeber) mitgeteilt das die Kiste wohl um die 100 Kilo wiegt eine Manuelle Verladung ist nicht Möglich.
Spedition A verlässt darauf hin unverrichteter Dinge wieder den Beladeort.
Die Dispo erhält nur ein Fax das der Ladegang nicht statt finden konnte Aufgrund des Schweren Gewichtes, vergisst es aber dem Kunden mitzuteilen. Dieser ruft nach 3 Tagen verwundert an und fragt warum der Termin nicht geklappt hat.
Die ganze Sache sollte allerdings bereits am diesem Tag schon beim Kunden sein.
In wie weit muss die Spedition haften?
Nach deren AGB ist ein Haftung bei Angaben zu falschen Gewichten ausgeschlossen.
Danke für eure Antworten und Meinungen!
Gruß Alf!
ich hätte mal eine Frage zu folgendem Beispiel: Spedition A bekommt einen Auftrag eine Kiste zu laden mit dem Gewicht von 50 Kilo. Spedition A ist pünktlich zum Ladetermin. Sie bekommt von dem Versender (nicht Auftraggeber) mitgeteilt das die Kiste wohl um die 100 Kilo wiegt eine Manuelle Verladung ist nicht Möglich.
Spedition A verlässt darauf hin unverrichteter Dinge wieder den Beladeort.
Die Dispo erhält nur ein Fax das der Ladegang nicht statt finden konnte Aufgrund des Schweren Gewichtes, vergisst es aber dem Kunden mitzuteilen. Dieser ruft nach 3 Tagen verwundert an und fragt warum der Termin nicht geklappt hat.
Die ganze Sache sollte allerdings bereits am diesem Tag schon beim Kunden sein.
In wie weit muss die Spedition haften?
Nach deren AGB ist ein Haftung bei Angaben zu falschen Gewichten ausgeschlossen.
Danke für eure Antworten und Meinungen!

Gruß Alf!